Ein Steuerpflichtiger, der ernsthaft erklärt, selbständig tätig werden zu wollen, hat zwar einen Anspruch auf Erteilung einer Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke. Dies gilt allerdings nicht, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Steuerpflichtige eine ihm zugeteilte Steuer-Nr. für Umsatzsteuerzwecke in betrügerischer Weise verwenden wird (FG Berlin-Brandenburg 10.1.2019, 7 V 7203/18, NWB Dok-ID: TAAAH-07712). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus...
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Der Teilnehmer an der Doku-Reality-Show „Zuhause im Glück“ muss die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern. Dies hat der erste Senat des FG Köln im vorläufigen Rechtsschutz mit seinem Beschluss vom 28.02.2019 (1 V 2304/18) entschieden. Das Showformat Bei dem Fernsehformat werden die Eigenheime bedürftiger Familien umgebaut und renoviert. Auch in diesem Streitfall überließ der Antragsteller sein Haus für Umbau- und Renovierungsmaßnahmen die für das Showformat „Zuhause im Glück“ aufgezeichnet wurden. Hierzu verpflichtete er sich zur Teilnahme an Interviews und zur Kamerabegleitung. Ferner räumte er der Produktionsgesellschaft umfassende Verwendungs- und Verwertungsrechte an den Filmaufnahmen ein. Ein Beitrag von:...
Spielgewinne sind nicht in jedem Fall steuerfrei. So sind bspw. auch die vereinnahmten Preisgelder aus Pokerturnieren als gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbar. Nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben stellt das Turnierpokerspiel nämlich kein reines – und damit nicht steuerbares – Glückspiel dar. Es liegt viel mehr eine Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel vor. Der Streitfall Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte in den Jahren 2004 bis 2006 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Angestellter. Darüber hinaus nahm er in den Streitjahren 2005 bis 2007 häufig an Pokerturnieren teil. Die Turniere fanden in verschiedenen Städten und Ländern (A, B, C, D,...
Die Frage der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei gemischt genutzten Gebäuden beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit seit über einem Jahrzehnt, wenn nicht gar noch länger. Ob objektbezogener Flächenschlüssel, objektbezogener Umsatzschlüssel oder Gesamtumsatzschlüssel – im Laufe der Jahre sind zahlreiche Alternativen zur Aufteilung der Vorsteuer erörtert worden. Einen zumindest vorläufigen Schlussstrich zog der BFH erst mit seinem Urteil vom 10.8.2016. Danach gilt: Bei der Herstellung eines solchen Gebäudes ermöglicht der objektbezogene Flächenschlüssel regelmäßig eine sachgerechte und „präzisere” Berechnung des Rechts auf Vorsteuerabzug als der gesamtumsatzbezogene oder der objektbezogene Umsatzschlüssel (BFH-Urteil vom 10.8.2016 – XI R 31/09). Die Sache wurde aber zur weiteren Sachaufklärung an das FG...
Derzeit unterstützt die Bundesregierung die OECD dabei, im Auftrag der G20 Reformvorschläge für das internationale Steuersystem zu erarbeiten, um den steuerlichen Herausforderungen der Digitalsteuer zu begegnen. Hierzu werden momentan noch auf Ebene der OECD Lösungen für die steuerlichen Herausforderungen diskutiert. Die konkrete Ausgestaltung der Vorschläge ist noch offen. Auswirkungen auf einzelne Branchen können daher aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler, Medien, Freiberufler sind meine Welt. Das Internet...
Wer infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter ein Nachteil erleidet, wird angemessen entschädigt. Ein Nachteil, der nicht Vermögensnachteil ist, wird vermutet, wenn ein Gerichtsverfahren unangemessen lange gedauert hat. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
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