Die Beratung von Krisenmandaten, insbesondere von GmbHs, gehört angesichts des damit einhergehenden Haftungsrisikos nicht gerade zu den Lieblingsaufgaben der meisten Steuerberater – zumindest dann nicht, wenn sie nicht auf Insolvenzrecht und Co. spezialisiert sind. Eine Frage, die im Zusammenhang mit krisenbehafteten GmbHs häufig gestellt wird, ist, wie eine Zurverfügungstellung von Barmitteln („Liquidität“) erfolgen muss, damit „im Fall der Fälle“ wenigstens nachträgliche Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG gegeben sind und die Zuführung zumindest steuerlich nicht vollends vergeben ist. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als...
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Der Bundestag hat eine Änderung der Vorschriften über die private Nutzung von Dienstwagen beschlossen und dabei insbesondere Vorteile für sogenannte E-Autos geschaffen. Aber auch E-Bikes und das althergebrachte Muskelkraft-Fahrrad kommen in den Genuss einer Begünstigung. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Der Bundestag hat bereits das steuerfreie Jobticket beschlossen und möchte die steuerliche Befreiung des Jobtickets wieder einführen, die bis 2003 schon gegolten hat. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Betreiber elektronischer Marktplätze ermöglichen Unternehmen im Inland, in der Europäischen Union oder Drittländern, im Internet Waren anzubieten oder zu verkaufen. Allerdings kommt es dabei verstärkt zur Umsatzsteuerhinterziehung, insbesondere im Warenhandel aus Drittländern. Ich habe bereits berichtet: Das ursprünglich als „JStG 2018“ bezeichnete Gesetz will Umsatzsteuerausfälle beim Warenhandel auf elektronischen Marktplätzen verhindern. Betreiber von elektronischen Marktplätzen sollen deshalb bestimmte Nutzerdaten aufzeichnen, ferner für entstandene, jedoch nicht abgeführte Umsatzsteuer aus den auf ihrem elektronischen Marktplatz ausgeführten Umsätzen in Haftung genommen werden. Die soll insbesondere dann gelten, wenn Unternehmer, die im Inland steuerpflichtige Umsätze erzielen und hier steuerlich nicht registriert sind, auf ihrem...
Haben Sie gestern die Diskussionsrunde bei Anne Will verfolgt? Unter anderem ging es dort um das Thema „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen.“ Und, ja, ich gebe zu, dass ich nur darauf gewartet habe, dass wieder einmal die Themen „Steuergestaltung“ und „Steuerhinterziehung“ schön vermengt worden sind. Interessanterweise war dieses Mal Manuela Schwesig diejenige, die hier offenbar den Durchblick verloren hatte. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne...
Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der so genannten Fünftel-Regelung gem. § 34 EStG. In Einzelfällen können Bestandteile der Abfindung aber ganz steuerfrei bleiben – wenn es sich nämlich um echten Schadenersatz handelt und die Zahlung nicht nur für den Ausgleich entgangener Einnahmen geleistet wird. Zu Beginn des Jahres hat der BFH diesbezüglich ein interessantes Urteil zur Abgrenzung zwischen steuerfreiem Schadenersatz und steuerpflichtigen Einnahmen gefällt (Urteil vom 9.1.2018, IX R 34/16). Der Sachverhalt, der der Entscheidung zugrunde lag, kann durchaus als dramatisch bezeichnet werden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge...
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