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Steuern

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9. Oktober 2018

Leider halten nicht alle Ehen. Im Jahr 2017 betrug die Scheidungsquote laut statista.com in Deutschland rund 37,67 %. Welche steuerlichen Auswirkungen eine Trennung hat, darauf soll dieser Beitrag eingehen. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Der Veranlagungszeitraum ist mit dem Kalenderjahr identisch. Im Zuge der sog. Abschnittsbesteuerung wird der Steuerpflichtige mit dieser Steuer nachträglich veranlagt. Nun gibt es Steuerpflichtige, die sich im Laufe des Veranlagungszeitraums voneinander trennen. Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung: Film-, Werbefilm, Influencer, YouTuber, E-Sportler Homepage: stb-homuth.de Warum blogge ich hier? Künstler,...

9. Oktober 2018

Tragen Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, dessen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Der Steuerabzug setzt aber voraus, dass die Eltern dem Kind die Beiträge tatsächlich gezahlt oder erstattet haben. Dies hat der BFH mit Urteil vom 13.3.2018 (X R 25/15) entschieden. Zum Hintergrund: Eltern können gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG auch die Beiträge ihres Kindes, für das sie einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) oder auf Kindergeld haben, als (eigene) Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben ansetzen. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern zum...

8. Oktober 2018

Bereits im Beitrag „Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum darf auch zu falschen Ergebnissen führen“ wurde über die Entscheidung des BFH berichtet, wonach es verfassungsrechtlich nicht geboten sein soll, die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der Gesamtkosten für das Fahrzeug zu begrenzen. Dies soll gelten, obwohl die Anwendung der 1 %-Regelung schon seit 2006 voraussetzt, dass das Kfz zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben...

5. Oktober 2018

Fraglich war, ob auch Vorsteuer gezogen werden kann, wenn auf der Rechnung des Leistenden eine Anschrift aufgeführt ist, unter der er tatsächlich keine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet. Für den Vorsteuerabzug ist dies jedoch irrelevant, dass es nur auf die Erreichbarkeit des Unternehmers ankommt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die...

5. Oktober 2018

Es ist immer gut, jemanden zu kennen, der über das benötigte Know-how und über gute Kontakte verfügt. Im Medienbereich, in Kunst und Unterhaltung gilt dies besonders. Denn aus bisherigen Geschäftsbeziehungen können Aufträge für Produzenten und Veranstalter entstehen, die sich sonst kaum realisieren lassen, da diese z. B. im Ausland stattfinden. In einem jetzt veröffentlichten Urteilsfall, über den der BFH zu entscheiden hatte, wurde eine ausländische Gesellschaft (Vergütungsgläubiger) von inländischen Konzertveranstaltern (Vergütungsschuldner) mit der Organisation und Durchführung von Theaterauftritten im Inland beauftragt, bei denen ausländische Künstler auftraten. Die inländischen Auftraggeber nahmen den Steuerabzug nach § 50a EStG vor oder erhielten zum...

4. Oktober 2018

Kann ein Steuerbescheid nach § 129 AO geändert werden, obwohl die Veranlagung von mehreren Finanzbeamten und sogar vom Sachgebietsleiter geprüft worden ist? Die Frage klingt nahezu absurd. Leider lautet die Antwort aber: Ja, der Bescheid kann geändert werden – so zumindest, wenn es nach dem Willen des FG Köln geht (Urteil vom 14.6.2018, 15 K 271/16). Der Sachverhalt des seltsamen Urteils soll hier nur kurz wiedergegeben werden: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in...

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