Auch im Februar an dieser Stelle wieder drei ausgesuchte Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof in München. Diesmal geht es um die Frage der verfahrensrechtlichen Vorgehensweise bei Änderung eines Bescheides über den Verlustvortrag bzw. den vortragsfähigen Gewerbeverlust, die eventuelle Deckelung einer steuerlichen Rückstellung durch das Handelsrecht und der Frage der Kaufpreisaufteilung bei einer denkmalgeschützten Immobilie. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß....
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Die Grunderwerbsteuer kann manchmal zu fatalen Folgen führen. Es ist bekannt, dass sich die Höhe der Grunderwerbsteuer nach dem Kaufpreis des Grund und Bodens und der Baukosten bemisst, wenn ein so genanntes einheitliches Vertragswerk vorliegt, das Grundstück also im bebauten Zustand als Gegenstand des Erwerbs gilt. Mit anderen Worten: Wenn das Gebäude erst noch errichtet werden muss, aber ein strukturiertes Zusammenwirken zwischen dem Grundstückverkäufer und einem Bauunternehmer darauf schließen lässt, dass das (noch unbebaute) Grundstück bebaut wird, also zwischen Kauf- und Bauvertrag ein objektiver sachlicher Zusammenhang besteht, wird eine höhere Grunderwerbsteuer fällig. Zuweilen gibt es dann für den Erwerber ein...
Anfang vergangenen Jahres berichtete ich über die Bargeldretter. Dabei ging es um die Barzahlung beim Finanzamt in dem Versuch, wegen der generellen Bargeldablehnung der Behörden eine zinslose Stundung zu erwirken. Nun hat das Hessische Finanzgericht einen Präzedenzfall geschaffen. Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig durchdringen wird man das Thema wohl nie. Und da bietet dieser...
Für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht werden häufig Zuschläge gezahlt – als Anreiz und als Ausgleich. Bei diesem Mehrverdienst hält sich sogar das Finanzamt zurück und belässt die Zuschläge in bestimmtem Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3b EStG). Beamte der Bundespolizei und Soldaten können eine monatliche Zulage erhalten, wenn sie zum Dienst zu wechselnden Zeiten herangezogen werden und im Kalendermonat mindestens fünf Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr (Nachtdienststunden) leisten (§ 17a der Erschwerniszulagenverordnung). Die Frage ist, ob auch diese Zulage steuerfrei ist. Aktuell hat der BFH entschieden, dass die Zulage...
Wenn eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ein überhöhtes Entgelt zahlt, ist darin nach der neuen Rechtsprechung des BFH unter bestimmten Voraussetzungen keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person mehr zu sehen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Das FG Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 13.09.2017 die Gewährung einer Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Alarmüberwachungsleistungen abgelehnt. Dabei hat das FG eine interessante Abgrenzung zur bisherigen Rechtsprechung in vergleichbaren Sachverhalten – insbesondere dem Hausnotrufsystem beim sog. „Betreuten Wohnen“ – getroffen. Die Erwägungen gewinnen vor dem Hintergrund der zunehmenden Vernetzung und Inanspruchnahme von Servicedienstleistungen aus räumlicher Ferne im „Smart Home“ über die streitige Alarmüberwachung hinaus an Bedeutung. Für die Begünstigung der Leistungen sei bedeutsam, dass die Überwachung der Wohnung im Hinblick auf mögliche Einbrüche, Überfälle sowie Brandfälle gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt wird und derartige Notfälle...
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