EU-Kommission: Öffentliche Konsultation zur Digitalsteuer

Bereits seit vielen Jahren wird sowohl auf EU-Ebene als auch auf Ebene der OECD darüber beraten, wie eine Besteuerung von Tech-Konzernen durch die Einführung einer Digitalsteuer neu geordnet werden kann. Internationale Lösungen waren bisher nicht gefunden worden. Insbesondere Frankreich, das beim Voranschreiten eines internationalen Umsetzungsprozesses stark auf die Etablierung einer derartigen Steuer drängt, hatte vor kurzem einen nationalen Alleingang beschritten und eigens die sogenannte „GAFA-Steuer“ eingeführt.

Zuletzt hatte das Thema wieder an Fahrt gewonnen, als die neue US-Regierung ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert hatte und ankündigte, sich besser als bisher in den globalen Verhandlungen über die Neuaufteilung der Besteuerungsrechte zu engagieren. Dabei kündigte die neue US-Finanzministerin ihre Unterstützung für die multilateralen Bemühungen an, Gewinnverschiebungen und Methoden der Gewinnverkürzung in den Griff zu bekommen und die Konflikte über digitale Steuern zu lösen (Vgl. dazu bereits Die neue US-Regierung ist gesprächsbereit: Kommt jetzt die (globale) Digitalsteuer? – NWB Experten Blog. Weiterlesen

Die neue US-Regierung ist gesprächsbereit: Kommt jetzt die (globale) Digitalsteuer?

Bereits seit einigen Jahren wird die Besteuerung von Digitalkonzernen immer wieder international und auf EU-Ebene diskutiert. Vor allem Frankreich hatte in den letzten Jahren regelmäßig mit Nachdruck dafür geworben, Gewinne von US-Digitalkonzernen verstärkt der Besteuerung im jeweiligen Marktstaat in der EU zu unterwerfen. Da eine internationale Lösung bisweilen nicht gefunden wurde, hatte Frankreich bereits im Jahr 2019 eine nationale Digitalsteuer eingeführt, die hauptsächlich große US-Konzerne trifft.

Diese sog. GAFA-Steuer, benannt nach den Anfangsbuchstaben der US-Digitalkonzerne Google, Amazon, Facebook und Apple, beträgt 3% auf den Umsatz großer Internetkonzerne, soweit diese in Frankreich einen gewissen Mindestumsatz erzielen. Zunächst hatte Frankreich die Erhebung dieser Steuer ausgesetzt, insbesondere, um eine internationale Regelung nicht zu gefährden und wegen der Befürchtung von Gegenmaßnahmen seitens der USA. Die Verhandlungen für eine solche internationale Lösung blieben auf EU-Ebene bzw. auf Ebene der OECD bislang allerdings erfolglos.

Gesprächsbereitschaft der neuen US-Regierung

Auf internationaler Ebene könnten die bisweilen nur schleppend vorankommenden Verhandlungen zur Ausgestaltung einer Digitalsteuer nun allerdings an Fahrt gewinnen. Denn die neue US-Regierung möchte sich besser als bisher in den globalen Verhandlungen über die Neuaufteilung der Besteuerungsrechte engagieren. Weiterlesen

Besteuerung von Digitalkonzernen: Hohe Steuernachzahlungen für Facebook in Frankreich

Nach langem Streit zwischen dem Fiskus in Frankreich und dem US-Konzern Facebook konnte nunmehr eine Einigung auf eine Steuernachzahlung in Höhe von 106 Mio. Euro erzielt werden. Wird es damit auch auf europäischer Ebene zeitnah zu einem Voranschreiten der Digitalsteuer kommen?

Hintergrund

Der US-Konzern Facebook und die französische Regierung haben einen Steuerstreit gegen die Zahlung von rund 106 Mio. Euro beigelegt. Das Haushaltsministerium in Frankreich äußerte sich unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht dazu. Die Steuernachzahlung, welche eine Strafzahlung von rund 22 Mio. Euro beinhaltet, bezieht sich auf die Jahre 2009 bis 2018. Der Streit resultierte daraus, dass Facebook bis zu einer in 2018 erfolgten Umgliederung von seinen geschäftlichen Aktivitäten Werbeeinnahmen mit französischen Großkunden nicht in Frankreich, sondern vielmehr bei seinen Tochtergesellschaften in Irland steuerlich erfasst hatte.

Frankreich war der Auffassung, dass diese Umsätze in Frankreich der Besteuerung zu unterwerfen sind. Der US-Konzern lenkte nunmehr ein und teilte in einer Mitteilung mit, dass er seine „steuerlichen Verpflichtungen ernst“ nehme. Dafür arbeite das Unternehmen nach eigenen Angaben weltweit eng mit Regierungen und Behörden zusammen. Allein in Frankreich habe das Unternehmen im vergangen Jahr 8,46 Mio. Euro Steuern abgeführt.

Die nun gefundene Verständigung mit Frankreich umfasst allerdings nur Werbeumsätze mit entsprechenden Großkunden des US-Konzerns. Weiterlesen

Geplante OECD-Digitalsteuer nimmt Fahrt auf

Seit Jahren wurde innerhalb der EU, aber auch auf OECD-Ebene erfolglos versucht, für international operierende Digitalkonzerne wie Amazon, Facebook oder Google eine gerechte Besteuerungslösung zu finden, die eine Flucht in Steueroasen ausschließt. Jetzt scheint Licht am Ende des Tunnels in Sicht.

Hintergrund

International operierende Digitalkonzerne wie Amazon, Facebook oder Google sind mit den bisherigen Instrumenten der (internationalen) Steuerpolitik nicht zu fassen. Ihre Geschäftsmodelle machen es möglich, das Ergebnis ihrer Arbeit in einem anderen Land zu versteuern als die Inhalte. Das benachteiligt diejenigen Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit von einer physischen Betriebsstätte aus anbieten, während international operierende Digitalunternehmen in der Lage sind, ihre Gewinne steuermindernd in Niedrigsteuerländer zu verlagern. Derzeit wird deshalb eine dauerhafte Lösung für die Herausforderungen gesucht, die sich aus der Digitalisierung der Wirtschaft ergeben. Weiterlesen

Kommt die OECD-Digitalsteuer?

Das Problem der Besteuerung digitaler Geschäftsaktivitäten wird bereits seit längerem auf OECD-Ebene mit verschiedenen Lösungsmodellen diskutiert. Bis Ende 2020 soll nun einvernehmlich ein weltweites Besteuerungsmodell verabschiedet werden. Jetzt rückt eine OECD-Lösung endlich in greifbare Nähe.

Hintergrund

Ich hatte bereits berichtet: Weltweit tätige Internetkonzerne wie Google, Amazon, Facebook oder Apple erzielen mit ihren weltweiten digitalen Aktivitäten gewaltige Umsatzerlöse, zahlen dafür dank geschickter Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer, in denen die Umsätze nicht generiert wurden, minimale Steuern. Auf EU-Ebene war bislang keine einheitliche Lösung umsetzbar, die für alle EU-Staaten in gleicher Weise gelten müsste. Die 137 OECD-Staaten ringen ebenfalls seit Jahren erfolglos um ein gemeinsames weltweites Besteuerungssystem für digitale Geschäftsmodelle. Weiterlesen

Update Digitalsteuer – Frankreich führt Digitalsteuer ein

Bereits im März 2018 hatte die Europäische Kommission die EU-weite Einführung einer Digitalsteuer auf Online(werbe)-Umsätze vorgeschlagen, die jedoch in den EU-Mitgliedsstaaten (einschließlich Deutschland) keine politische Mehrheit gefunden hatte.

Jetzt führt Frankreich nach einem Beschluss des französischen Senats vom 11.7.2019 rückwirkend zum 1.1.2019 eine Digitalsteuer auf Online-Werbeerlöse ein. Damit wächst der Druck für eine OECD-Lösung für die Einführung eines weltweiten Besteuerungsmodells für die Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle.

Hintergrund

Ich hatte berichtet: In Deutschland gab es in einzelnen Ländern Bestrebungen Onlinemarketing unter Einschaltung ausländischer Unternehmen nicht mehr als Dienstleistung, sondern als „Nutzungsüberlassung von Rechten und ähnlichen Erfahrungen“ i.S.v. § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG zu deklarieren.

Die Konsequenz: Einkünfte daraus wären dann mit einem Steuersatz von rund 15 % quellensteuerpflichtig i.S. des § 50a EStG. Das hätte die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen stark eingeschränkt. Das BMF hat deshalb im April 2019 klargestellt, dass Vergütungen, die ausländische Plattformbetreiber und Internetdienstleister für die Platzierung oder Vermittlung von elektronischer Werbung auf Internetseiten erhalten, nicht dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen. Auf Online-Werbeaufwendungen ist also kein Quellensteuereinbehalt zu erheben (BMF v. 3.4.2019 – IV C 5 – S 2411/11/10002). Weiterlesen

Die Bundesregierung zum Stand der Digitalsteuer

Derzeit unterstützt die Bundesregierung die OECD dabei, im Auftrag der G20 Reformvorschläge für das internationale Steuersystem zu erarbeiten, um den steuerlichen Herausforderungen der Digitalsteuer zu begegnen. Hierzu werden momentan noch auf Ebene der OECD Lösungen für die steuerlichen Herausforderungen diskutiert. Die konkrete Ausgestaltung der Vorschläge ist noch offen. Auswirkungen auf einzelne Branchen können daher aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Weiterlesen

Keine Quellensteuer nach § 50a EStG bei Online-Werbung

„Bayrische Digitalsteuer“ ist vom Tisch


Es war dann wohl doch nur ein Strohfeuer, das Herr Hruschka und die Betriebsprüfung München mit Ihren Auffassungen zum Quellensteuerabzug bei Online-Werbung verursacht haben. Am Gründonnerstag stellte die Bundesregierung nun klar: Vergütungen, die inländische Unternehmen an ausländische Plattformbetreiber und Internetdienstleister für die Platzierung oder Vermittlung von elektronischer Werbung auf Internetseiten zahlen, unterliegen nicht dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG.

Hintergrund

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Update Digitalsteuer – Keine Abzugssteuer bei Online-Werbemaßnahmen (BMF)

Das BMF hat klargestellt, dass Vergütungen, die ausländische Plattformbetreiber und Internetdienstleister für die Platzierung oder Vermittlung von elektronischer Werbung auf Internetseiten erhalten, nicht dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen. Auf Online-Werbeaufwendungen ist also kein Quellensteuereinbehalt zu erheben (BMF v. 3.4.2019 – IV C 5 – S 2411/11/10002).

Hintergrund

Ich hatte bereits berichtet: Einzelne Finanzämter, so etwa in Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz, sind in jüngerer Vergangenheit dazu übergegangen, Onlinemarketing unter Einschaltung ausländischer Unternehmen nicht mehr als Dienstleistung, sondern als „Nutzungsüberlassung von Rechten und ähnlichen Erfahrungen“ i.S.v. § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG zu deklarieren. Die Konsequenz: Einkünfte daraus wären dann mit einem Steuersatz von rund 15 Prozent quellensteuerpflichtig i.S. des § 50a EStG. Weiterlesen

Quellensteuerabzug für Online-Werbung – Digitalsteuer durch die Hintertür?

Online-Werbung steht hoch im Kurs bei Marketingstrategen in Unternehmen: Allein 2017 wurden in Deutschland rund 6,6 Mrd. € in Online-Werbung investiert. Ist doch klar, dass der deutsche Fiskus von diesem Riesenkuchen ein großes Stück abbekommen will. Die Finanzverwaltung in Bayern ist der Ansicht, dass Vergütungen an ausländische Internetportal-Betreiber den inländischen Online-Werbekunden zum Quellensteuerabzug nach § 50a EStG verpflichten.

Doch jetzt laufen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben an das BMF gegen die Pläne Sturm (Schreiben der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vom 5.3.2019). Weiterlesen