Verlustanerkennung trotz negativer Ertragsprognose

Kann die Gewinnerzielungsabsicht nicht mittels einer Ertragsprognose mit positivem Ergebnis untermauert werden, ist es dennoch falsch die Verlusttätigkeit direkt bei der Liebhaberei einzusortieren, wie aktuell ein rechtskräftiges Urteil des FG Baden-Württemberg zeigt.  Weiterlesen

Es werde doch kein Licht – weiterhin Rechtsunsicherheit bei Photovoltaikanlagen

Der Kollege Heine hat in dieser Woche hier schon zwei aktuelle Fragen zu den Photovoltaikanlagen erörtert. Mich hat das Thema der umsatzsteuerlichen Bauleistungen bewegt, über deren Einordnung bei Kauf und Montage einer Photovoltaikanlage der Europäische Gerichtshof entscheiden soll. Doch die Richter werden wohl nicht sprechen. Weiterlesen

Aktuelles zu Photovoltaikanlagen II – Gesetzesentwurf für Mieterstrom

Die Bundesregierung hat aktuell den „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ vorgelegt.

Vermieter sollen nach dem Gesetzesentwurf einen Zuschuss bekommen, wenn sie Solarstrom direkt an Letztverbraucher in dem betroffenen Wohngebäude liefern und die Mieter diesen Strom verbrauchen.

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Aktuelles zu Photovoltaikanlagen I – Berücksichtigung von Verlusten bei negativer Gewinnprognose

„In der Kürze liegt die Würze.“ – Manchmal aber auch das Missverständnis.

Das FG Baden-Württemberg führt in einer Pressemitteilung zum Urteil vom 9. Februar 2017 (Az. 1 K 841/15) aus, dass Verluste aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auch bei negativer Gewinnprognose steuerlich anzuerkennen sein können.

Diese Aussage erscheint weitreichend – und stellt verlockend so manche Streitbeilegung im Rechtsbehelfsverfahren mit der Finanzverwaltung in Aussicht.

Es lohnt sich jedoch, das Urteil im Detail nachzuvollziehen.

Vorwarnung: Für den steuerlichen Berater ist (nur) Enttäuschung vorprogrammiert.

Denn die Pressemitteilung kann nicht wirklich halten, was sie zunächst verspricht…

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Wann ist das häusliche Arbeitszimmer tatsächlich erforderlich?

Grundsätzlich entscheidet der Steuerpflichtige, welche Betriebsausgaben oder Werbungskosten erforderlich sind. Insoweit können Aufwendungen bereits steuermindernd berücksichtigt werden, wenn dies der subjektiven Notwendigkeit des Steuerpflichtigen entspricht. Die objektive Betrachtungsweise, also ggfs. auch die Frage nach der Notwendigkeit der Ausgabe, tritt in den Hintergrund, sofern die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung gegeben ist. Beim Arbeitszimmer ist dies anders!  Weiterlesen

Teilbetrieb oder kein Teilbetrieb? Das ist hier die Frage

Übt ein Mandant verschiedene gewerbliche Tätigkeiten aus oder verfügt sein Gewerberieb über Zweigstellen bzw. mehrere Niederlassungen, so stellt sich die stets Frage, ob insoweit eigenständige (Teil-)betriebe gegeben sind. Die Interessenlage kann dabei unterschiedlicher Natur sein: Wer Verluste einer gewerblichen Tätigkeit mit Gewinnen aus einer anderen Tätigkeit gewerbesteuerlich verrechnen will, möchte in der Regel einen einzigen Gesamtbetrieb sein eigen nennen, während die Sache anders aussieht, wenn beide Tätigkeiten Gewinne erwirtschaften und der gewerbesteuerliche Freibetrag nach § 11 GewStG von 24.500 € mehrfach genutzt werden soll. Zu der Frage der Teilbetriebseigenschaft sind in jüngster Zeit mehrere Urteile gefällt worden.

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Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage sind auf Altersrente anzurechnen

Vor einigen Monaten habe ich an einer Vortragsveranstaltung der Stadtwerke meiner Heimatgemeinde teilgenommen, in der es um Photovoltaikanlagen ging. Es wurde ein Modell vorgestellt, bei dem Photovoltaikanlagen lediglich gemietet werden und der Betrieb für den Hauseigentümer damit ohne größere Risiken verbunden ist. Nun muss man wissen, dass in meiner Heimatgemeinde Herten sehr viele ehemalige Bergleute leben, die Anpassungsgeld oder aber eine Rente bereits weit vor Erreichen des 65. Lebensjahres beziehen. Und so kam zwangsläufig die Frage auf, wie sich denn die Einnahmen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage auf die Rente auswirken würden. Der Vortragende wusste darauf keine Antwort. Diese hat nun – wenn auch in einem anderen Fall – das Sozialgericht Mainz gegeben. Es hat entschieden, dass Einnahmen aus dem Betrieb einer Solaranlage auf eine Altersrente anzurechnen sind und bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze dazu führen können, dass bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstattet werden müssen (Urteil vom 27.11.2015, Aktenzeichen S 15 R 389/13).

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