Autor: Dr. Carola Rinker
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Der Immobilienkonzern Adler kommt nicht aus den Schlagzeilen. Auch die Hauptversammlung der Adler Real Estate AG machte deutlich, dass die Aktionäre eine ordentliche Portion Wut im Bauch haben. Wenn auch der Antrag auf eine Sonderprüfung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger nicht genehmigt wurde – was angesichts des Großaktionärs Adler Group S.A. nicht verwunderlich ist – muss der Konzern mit weiterem Gegenwind rechnen. Daniel Bauer, Vorstand der SdK, äußerte sich zum weiteren Vorgehen der Anlegerschutzvereinigung wie folgt: „Unsere Sonderprüfungsanträge wurde ebenfalls mit den Stimmen der Adler Group abgelehnt. Wir werden nun eine gerichtliche Durchsetzung der Sonderprüfung forcieren.“
Hauptversammlung bei Adler, war die nicht schon? Stimmt, aber nur die der Adler Group mit Sitz in Luxemburg. Im Vergleich zu einer deutschen Hauptversammlung war dies nicht mal ein Kaffeekränzchen: Sie dauerte weniger als eine halbe Stunde. Transparenz und Antworten auf viele Fragen? Fehlanzeige. Doch nun steht heute, am 31. August 2022, die Hauptversammlung der Adler Real Estate AG an. Pandemiebedingt virtuell, aber immerhin nach deutschem Recht. Anders als bei der Hauptversammlung der Adler Group werden hier die Verantwortlichen ins Schwitzen kommen, denn die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, hat einen Antrag auf Sonderprüfung gestellt.
Die Bilanzkontrolle wurde reformiert. Dies ist nur eine der Folgen aus dem Wirecard-Skandal. Seit Anfang dieses Jahres ist die Bafin alleine zuständig für die Bilanzkontrolle. „Mehr Biss“ wurde versprochen. Bei der Adler Group zeigt sich nun ein Novum: Die Bafin informierte Anfang August erstmals über einen festgestellten Fehler im Jahresabschluss während einer noch nicht abgeschlossenen Prüfung. Das Adler damit nicht einverstanden ist und Rechtsmittel einlegen will, ist nicht verwunderlich, denn schließlich geht es um die Bewertung der Immobilien. Auch der Rückzug von LEG letzte Woche beim Kauf von mehr als 15.000 Einheiten, der endlich etwas Liquidität in die Kasse gespült...
Gehen wir zurück in den Sommer 2019. In diesem Jahr fanden letztmals alle Hauptversammlungen als Präsenzveranstaltung statt. Wer hätte gedacht, dass die nächsten drei Jahre fast alle Hauptversammlungen virtuell stattfinden. Kritisch zu sehen ist aus Anlegersicht die Einschränkung der Aktionärsrechte beim virtuellen HV-Format. Wird es auch in der Zukunft kaum mehr Präsenz-Hauptversammlungen geben? Denn kürzlich hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, dass Unternehmen auch nach der Pandemie die virtuelle Durchführung der Hauptversammlung ermöglicht.
20 Minuten und 20 Sekunden. So lange dauerte die Hauptversammlung der Adler Group letzte Woche. Und dass, obwohl sich die Ad-hoc-Meldungen seit Fristende der Einreichung von Fragen abgelaufen war: Einleitung eines Squeeze-out, Einleitung einer Prüfung durch die Bafin – um einige wichtige zu nennen. Vorgestellt wurden die Zahlen des nicht testierten Abschlusses. Das KPMG das Testat verweigert hat, wurde aus meiner Sicht als „Nebensache“ dargestellt. Für 2022 wird schließlich ein uneingeschränktes Testat angestrebt, wie der Verwaltungsratsvorsitzende Kirsten in den letzten Wochen mehrfach betont hat. Kein Interesse an Austausch mit Aktionären auf der Hauptversammlung Das Beispiel der Adler Group zeigt leider...
Kurze Analyse der aktuellen Lage und des Quartalsberichtes Bei dem SDAX-Konzern kehrt weiterhin keine Ruhe ein: In den letzten Wochen gab es zunehmend Informationen in der lokalen Presse, in der über fehlendes Vorankommen prestigeträchtiger Projekte u.a. in Hamburg, Berlin und Düsseldorf berichtet wurde. Mit der Hansestadt Hamburg hat Adler nun auch Stress: Die Stadt prüft, inwieweit sie handeln kann, damit auf dem Holsteiner Quartier irgendwann auch tatsächlich Wohnungen gebaut werden. Bundesweit häufen sich nach einem Bericht in der NZZ auch die Klagen über stockende Projekte. Die Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen aufgenommen. Die Ergebnisse des ersten Quartals 2022 sind keinesfalls so erfreulich,...
Eigentlich sollte der Beitrag für Mai schon längst erschienen sein. Doch der Fall der Adler Group hat mir meinen Zeitplan durcheinandergewirbelt. Was ist passiert? Handelt es sich wirklich um einen Bilanzskandal? Warum ist der Fall nicht so eingebombt wie im Sommer 2020 der Causa Wirecard? Die Antworten dazu gibt es in meinem Blogbeitrag. Was in den letzten Wochen passiert ist Der Bericht der Sonderuntersuchung von KPMG wurde am 22. April 2022 veröffentlicht. Die Sonderuntersuchung wurde im vergangenen Jahr übrigens beauftragt, weil der Shortseller Fraser Perring dem Unternehmen Bilanzmanipulationen vorgeworfen hatte. In dem Bericht von KPMG zeigte sich unter anderem, dass...
Innovationen. Disruption. Innovative Geschäftsmodelle. Begriffe, die nicht nur in den Medien immer wieder auftauchen. Auch bei der Analyse von Bilanzen kommt dem sog. immateriellem Vermögen eine immer größere Bedeutung zu. Das Interesse daran ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Auch mir liegt das Thema sehr am Herzen, denn schließlich habe ich darüber meine Dissertation geschrieben. Ich habe mich zwar sehr gefreut, als ich endlich das Buch und den Titel in der Hand hielt. Doch freut es mich umso mehr, dass das Thema an Aktualität nicht verloren hat, ganz im Gegenteil. Leider ist das immaterielle Vermögen daher auch immer anfälliger,...
Die Ausstellung von Scheinrechnungen ist ein „beliebtes“ Mittel bei der Manipulation von Bilanzen. Doch in einigen Fällen werden Rechnungen einfach „nur“ zeitlich nach vorne verlagert, ohne dass bereits eine Leistung erbracht wurde. Frei nach dem Motto: „Lieber heute etwas mehr Umsatz. Was morgen passiert, werden wir dann sehen.“ Mit dem Thema Vorfakturierung von Rechnungen möchte ich wieder zurück zum Thema der Serie, bei dem wir uns die Vorgehensweise der Täter aus Fällen der Vergangenheit genauer anschauen. Stimmt, es ist schon ein Weilchen her, dass ich darüber geschrieben habe. Im Sommer 2020 hatte der Wirecard-Skandal alles durcheinandergewirbelt. Das meine Serie zum...
Bisher ist es so: Die Aktionäre wählen den Abschlussprüfer, der auf der Hauptversammlung vorgeschlagen wird. Die Vorauswahl für die Prüfungsgesellschaft erfolgt durch den Aufsichtsrat des Unternehmens. Den Prüfungsauftrag erteilt anschließend dann der Aufsichtsrat des Unternehmens. Im Koalitionsvertrag wird die hohe Marktkonzentration auf dem Prüfermarkt erwähnt, der die Regierung entgegenwirken möchte. Als Beispiel wird hier eine öffentliche Auftragsvergabe genannt. Eine derartige Änderung der bisherigen Praxis wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht ein erheblicher Eingriff in den Prüfermarkt. Fragen über Fragen Hier stellt sich die Frage: Könnte eine öffentliche Auftragsvergabe die bestehenden Probleme lösen? Wo sollte die Auftragsvergabe angesiedelt werden? Wie wird gewährleistet, dass...
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