Transparenzregister und Eintragungspflicht: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Im Kampf gegen Geldwäsche und zur Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung hat der Bundestag am 10.06.2021 das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) beschlossen, das den Bundesrat am 25.06.2021 passiert hat. Damit wird das Transparenzregister in ein Vollregister umgewandelt.

Das bedeutet: Alle Gesellschaften werden – mit Übergangsfristen – ab dem 01.08.2021 eintragungspflichtig. Weiterlesen

Das Märchen vom Mittelstand und dem Berater

Es war einmal ein kleines Unternehmen, dass sich mühsam aber durchaus mit Erfolg durchs Geschäftsleben bewegte. Das Wohl und Wehe der Familie war vom Erfolg des Unternehmens abhängig. Und immer wieder passierte es, das ungeplant Probleme auftauchten, die es zu lösen galt.

Da hörte der Unternehmer von einem Zaubertrank, der helfen könnte, sich auf Überraschungen vorzubereiten. Der Zaubertrank nannte sich „Controlling“ und jeder der davon einen Schluck nahm konnte ein kleines Stück in die Zukunft schauen. Denn für ihn ging das Fenster in die Zukunft auf und er konnte sehen, wie sich Ertrag und Liquidität des Unternehmens voraussichtlich entwickeln würden.

Aber der Zaubertrank war schwer zu bekommen und kostete viele Taler. Daher konnten sich nur wenige Chefs von kleinen Unternehmen diesen Zaubertrank leisten. Und so gab es daher für viele kleine Unternehmen keine bezahlbare Lösung.

Ja, ein Märchen. Aber in jedem Märchen steckt, das wissen wir, ein Stück Wahrheit und meist auch viel Weisheit.

Eine andere Version dieses Märchens könnte so beginnen:

Es war einmal ein erfolgreicher Berufsstand, der seine Kunden mit gutem Rat bei der Unternehmensführung unterstützte. Da kam die böse Hexe „Digitalisierung“ und machte dem Berufsstand seinen Erfolg streitig. Und so suchte der Berufsstand verzweifelt nach Lösungen, wie es gelingen könnte, weiter erfolgreich zu bleiben.

Es setzen sich weise Männer zusammen und schufen eine mächtige Waffe, genannt „Steuerberatung 2020“. Und dort ein besonders scharfes Schwert, dass sie „betriebswirtschaftliche Beratung“ nannten.

Soweit das Märchen

Die Realitäten sind etwas schneller erzählt und durchaus konkret: Weiterlesen

Der „Verfassungs-Schneider“ aus Lüneburg ist tot

Ein Nachruf von Dr. Michael Balke, Rechtsanwalt, Finanzrichter a.D., Dortmund

Hans-Peter Schneider, Steuerberater aus Lüneburg, ist am 14.4.2021 im Alter von 73 Jahren gestorben. Der „Verfassungs-Schneider“, wie er respektvoll von Vielen in der deutschen Steuerrechtswelt genannt wird, hat eine Botschaft hinterlassen: „Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig, sondern habt den Mut, von mir zu erzählen und auch zu lachen. Lasst mir einen Platz zwischen euch, so wie ich ihn im Leben hatte.“ Typisch HPS aus L. Auf der einen Seite der hartnäckige Verfechter steuer- und verfassungsrechtlicher Ansprüche für seine Mandanten. Andererseits der liebenswürdige, auch lebenslustige Mensch, Kamerad, Freund, der seine Ehefrau Brigitte, die immer zu ihm hielt, liebte. Auch den freundlichen, mitunter freundschaftlichen Gedankenaustausch mit vielen Weggefährten pflegte er. Zu seinen Hobbys zählte eine eigene, regelmäßige Radiosendung mit und über Oldies. Viele haben einen wichtigen steuerrechtlichen Leuchtturm sowie einen guten Freund verloren. Ich bin tieftraurig über diesen Verlust.

Steuerberater Hans-Peter Schneider hat sich um das deutsche Steuerrecht aus der Praxis heraus verdient gemacht. So hat er mit zahlreichen erfolgreichen gerichtlichen Grundsatzverfahren (etwa zur Erhöhung des einkommensteuerlichen Grundfreibetrags, an der ein Jung-Richter namens Balke beteiligt war) mit seinem „Schneider-Team“ und seinem kongenialen Partner Rechtsanwalt Gerhard Geckle das Steuerrecht in Deutschland nachhaltig beeinflusst. Selbst mit seinen weniger erfolgreichen Verfahren (etwa gegen das exorbitant hohe Steuerprivileg der Bundestagsabgeordneten als mein Kläger-Vertreter vor dem Bundesfinanzhof) hat er bundesweit Rechtsbewusstsein geschaffen. Hans-Peter Schneider ist auch als Fachautor zu Grundsatzproblemen des Steuerrechts in verschiedenen Medien in Erscheinung getreten.

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof hatte immer wieder öffentlich darauf hingewiesen, dass zwar das Verfassungsgericht ein Staatsorgan „mit gefesselten Händen“ sei, aber jeder Rechtsuchende diese Fesseln durch seinen Antrag lösen könne. Damit knüpfte Paul Kirchhof an die wegweisende Steuergerechtigkeitsschrift von Klaus Tipke an, in der er im Jahr 1981 verlautbarte, dass – so wörtlich – „letztlich nur die Richter die Gerechtigkeitsfunktion des Steuerrechts sichern können“. Hans-Peter Schneider hat diese Erkenntnisse der Steuerrechtswissenschaft wie kaum ein anderer Praktiker in seiner rechtswissenschaftlich orientierten steuerlichen Durchsetzungsberatung aufgenommen. Er sagte einmal in einem Interview: „Es müsste auf viel breiterer Front gestritten werden, auch stärker getragen von Verbänden und Kammern“. Möge dieser Wunsch unseres „Verfassungs-Schneiders“ nach vermehrtem Verfassungsrechtsstreit in Steuersachen im Sinne des Gemeinwohls nach und nach in Erfüllung gehen.


Dieser Nachruf ist zugleich im markt intern Verlag veröffentlicht worden.

 

Tesla schreibt als amicus curiae – Vorbild für die Mandatsbetreuung?

In der vergangenen Woche überraschte Neu-Autobauer Tesla mit einem Brief als amicus curiae, der eine Klimaschutzklage unterstützen soll. Selbst wenn der Brief aus meiner Sicht schnell als recht plumper PR-Stunt identifiziert ist, stellt sich hier die Frage der Nachahmungswürdigkeit in der Mandatsbetreuung.

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Fristverlängerung zum Dritten

Das gestern veröffentliche BMF-Schreiben vom 21.12.2020 hat bei den Kolleginnen und Kollegen für enorme Verwirrung gesorgt, denn danach ist eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 über den 31.3.2021 hinaus nur im Einzelfall und nur auf Antrag möglich. Meine „Nachforschungen“ und Hinweise von aufmerksamen Lesern dieses Blogs haben ergeben, dass das BMF-Schreiben nur die Beratungen vom 4.12.2020, nicht aber die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt. Das heißt, die Verhandlungen von Steuerberaterverband und -kammer mit den Vertretern der Großen Koalition und deren Zusagen sind nicht in das BMF-Schreiben eingeflossen. Nach den Zusagen der Politik soll die Fristverlängerung bis zum 31.8.2021 gesetzlich verankert werden.

Mich wundert allerdings nach wie vor das Datum des BMF-Schreibens „21. Dezember 2020“. Dem BMF muss doch bewusst gewesen sein, dass es eine aktuelle Entwicklung gegeben hat. Und in anderen Fällen hat das BMF seine Schreiben jüngst mit den Worten „… im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung …“ garniert.

Wie ist das BMF-Schreiben also einzuordnen? Ich gebe zu: Ich weiß es nicht. Jedenfalls hat es das BMF – wieder einmal – geschafft, tausende Steuerberater und ihre Mandanten zu verwirren. Weiterlesen

Corona-Schutzschirm für Lieferketten bis 30.6.2021 verlängert

Am 4.12.2020 haben sich die Bundesregierung und die Warenkreditversicherer auf eine Verlängerung des Schutzschirms für Lieferketten verständigt. Die deutsche Wirtschaft kann sich bereits auf die Verlängerung des Schutzschirms bis zum 30.6.2021 einstellen – wenn die EU-Kommission zustimmt.

Hintergrund

2019 wurden von Deutschland Waren im Wert von 1.327,6 Milliarden Euro exportiert und Waren im Wert von 1.104,1 Milliarden Euro importiert. Infolge der Globalisierung ist auch die Beschäftigung in Deutschland in hohem Maße auf offene Märkte und internationalen Handel angewiesen: Rund 28 Prozent der deutschen Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt vom Export ab, im verarbeitenden Gewerbe sogar 56 Prozent.

Exportgeschäfte werden regelmäßig durch private Exportkreditversicherungen abgesichert. In Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie muss allerdings zusätzlich der Staat durch staatliche Exportkreditgarantien einspringen. Bereits am 30.3.2020 hatten BMF und BMWi beschlossen, dass ab April bis Ende 2020 Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden können. Damit konnten insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden. Darüber habe ich bereits hier im Blog berichtet (s. Corona-Krise: Bund beschließt Erweiterung der Exportkreditgarantien).  Mit dem Schutzschirm will die Bundesregierung in Form einer Staatsgarantie verhindern, dass Unternehmen in der Covid-19-Pandemie Gefahr laufen, auf unbezahlten Rechnungen ihrer in- und ausländischen Kunden sitzenzubleiben, wenn diese der Krise zum Opfer fallen. Für eine Exportnation wie Deutschland ist das überlebenswichtig.

Was wurde jetzt beschlossen? Weiterlesen

Abgabefrist für Steuererklärung durch Steuerberater verlängert

Wer seine Steuererklärung vom Steuerberater erstellen lässt, bekommt einen Monat länger Zeit. Das BMF hat jetzt am 4.12.2020 die Abgabefrist fürs Kalenderjahr 2019 jetzt bis 31.3.2021 verlängert.

Hintergrund

Seit dem Jahr 2019 – also erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2018 – verschieben sich die Abgabetermine um zwei Monate nach hinten. Das gilt sowohl für sogenannte beratene Steuerpflichtige wie auch für nicht beratene Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen. Konnten die Berater Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2018 wegen der Belastungen durch die Corona-Krise (unverschuldet) nicht pünktlich abgeben, konnte rückwirkend ab dem 1.3.2020 Fristverlängerung beantragt werden. Die Fristverlängerungen wurden in diesen Fällen zunächst bis längstens zum 31.5.2020 gewährt. Wurden in diesen Fällen bereits Verspätungszuschläge festgesetzt, wurden diese insoweit erlassen.

Die Steuererklärung für 2019 musste also bis zum 31.7.2020 beim Finanzamt eingegangen sein, sofern nicht die Abgabefrist auf Antrag zur Vermeidung eines Verspätungszuschlags verlängert wurde. Wer die Steuererklärung nicht selber macht, sondern Hilfe von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat noch länger Zeit für die Abgabe: bis zum 28.2. des übernächsten Jahres. Die Steuererklärung für das Jahr 2019 muss dann also erst am 28.2.2021 beim Finanzamt sein. Wer diesen Termin nicht einhält zahlt: Das Finanzamt kann dann einen Verspätungszuschlag verlangen oder Nachzahlungszinsen festsetzen. Und das kann richtig teuer werden! Weiterlesen

Kommunalfinanzen und Corona: Düstere Aussichten (Teil II)

Die bereits im Vorfeld von Corona angespannte Lage vieler Kommunen droht sich in den nächsten Jahren massiv zu verschlechtern (vgl. Teil I dieses Blogbeitrags). Es stellt sich damit die Frage, wie die Handlungsfähigkeit angeschlagener Kommunen weiterhin gesichert werden kann.

Ist eine Entschuldung ein adäquater Weg?

Hintergrund

Aufgrund der Corona-Krise brechen in vielen Kommunen bundesweit derzeitig die Steuereinnahmen weg. Denn vor allem die Gewerbesteuer, welche eine der Haupteinnahmequellen der Städte und Gemeinden darstellt und von der Gewinnsituation der regionalen Unternehmen abhängt, ist von hoher Volatilität geprägt. Während in diesem Jahr der Bund und die Länder für einen Großteil der Einbrüche aufkommen werden – allein der Ausgleich der Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer kostet den Bund in diesem Jahr rund 6,1 Mrd. Euro und die Länder rund 4,8 Mrd. Euro – sind die Aussichten für die kommenden Jahre ungewiss. Entsprechend ist damit zu rechnen, dass viele Kommunen es nicht mehr schaffen werden, ihre Haushalte auszugleichen und ihre Verschuldung zurückzufahren. Sie sind in ihrer Handlungsfähigkeit gefährdet und könnten ggf. die notwendige Daseinsvorsorge nicht mehr hinreichend gewährleisten.

Neueste Steuerschätzung bestätigt angespannte Lage

Auch die Zahlen der neusten Steuerschätzung vom November 2020 zeigen, dass auf die Kommunen eine nicht zu unterschätzende Durststrecke zukommt. Weiterlesen

Corona erreicht auch das Baukindergeld

Verlängerung des Förderzeitraums

Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2021 ist vorgesehen, dass der bisher bis zum 31.12.2020 befristete Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergeldes um drei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert wird. Hierdurch soll coronabedingten Verzögerungen bei der Erteilung der Baugenehmigung bzw. der Unterzeichnung des Kaufvertrags Rechnung getragen werden. Die Anspruchsberechtigung für das Baukindergeld soll in diesen Fällen nicht aufgrund weniger Wochen unverschuldeter Fristversäumnis entfallen.

Abweichender Einkommensnachweis infolge Verlängerung

Auch wenn die Verlängerung des Förderzeitraums mit drei Monaten zunächst nicht üppig erscheint, kann diese im Einzelfall doch große Bedeutung entfalten. Und gegebenenfalls dazu führen, dass bisher wegen des zu hohen Haushaltseinkommens nicht begünstigte Bauherren in den Genuss der Förderung gelangen. Weiterlesen