Corona-Beherbergungsverbote vor dem knock-out

Das OVG Lüneburg (vom 15.10.2020 – 13 MN 371/20) und der VGH Mannheim (15.10.2020 – 1 S 3156/20) haben die Beherbergungsverbote in den landesrechtlichen Corona–Verordnungen gekippt. Jetzt zeichnet sich ab, dass auch in den anderen Ländern die Beherbergungsverbote fallen. Welche Lehren sind daraus zu ziehen?

Hintergrund

Vor dem Hintergrund des sich ausbreitenden Corona- Infektionsgeschehens haben die Länder Corona- Beherbergungsverordnungen erlassen. Die Beherbergungsverbote gelten in der Regel für Gäste aus deutschen Regionen, in denen der maßgebliche Infektions- Inzidenzwert (50 neue Corona- Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) registriert werden. Um beherbergt zu werden, müssen diese Reisenden einen negativen Corona-Test vorlegen, der bei Ankunft nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der VGH Mannheim und das OVGE Lüneburg haben die jeweiligen landesrechtlichen Verbote mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. Die Länder Sachsen und Saarland hatten die die Außervollzugsetzung bereits vorher beschlossen, das Land Bayern will das Beherbergungsverbot ab 17.10.2020 wieder abschaffen.

Was haben die Gerichte entschieden?

In dem Verfahren vor dem VGH Mannheim wollte ein Urlauber aus dem Kreis Recklinghausen in NRW einen Urlaub im Kreis Ravensburg, Baden-Württemberg antreten. Recklinghausen gilt als Corona Hotspot. Der Antragsteller hätte bei Aufnahme in das gebuchte Hotel einen negativen Corona Test vorlegen müssen, den er selbst hätte bezahlen müssen. Hiergegen hat sich der Urlauber erfolgreich vor dem VGH Mannheim zur Wehr gesetzt. Der VGH Mannheim (v. 15.10.2020 – 1 S 3156/20) hat entschieden, dass das Beherbergungsverbot in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1GG) eingreift und deshalb mutmaßlich verfassungswidrig ist. Der Landesgesetzgeber verfolgt mit der Eindämmung der Pandemie zwar den Schutz von hochrangigen Rechtsgütern: Er will Gefahren für das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potentiell großen Zahl von Menschen abwehren und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems in Deutschland durch die Verlangsamung des Infektionsgeschehens sicherstellen. Allerdings ist ein Verordnungsgeber auch verpflichtet, fortlaufend und differenziert zu prüfen, ob konkrete Grundrechtseingriffe auch weiterhin zumutbar sind und ob das Gesamtkonzept von Beschränkungen und Lockerungen noch in sich stimmig und tragbar ist. Dass gerade Beherbergungsbetriebe, in denen Gäste in abgeschlossenen Räumlichkeiten mit einer überschaubaren Personenanzahl übernachten und deren Kontaktdaten hinterlegt sind, strenger behandelt werden als Besucher von Clubs, Diskotheken Gaststätten, Freizeit – und Sporteinrichtungen oder Einzelhandelsgeschäfte, sei nicht nach vollziehbar.

Das OVG Lüneburg (vom 15.10.2020 – 13 MN 371/20) kommt mit einer etwas abweichenden rechtlichen Beurteilung zum gleichen Ergebnis: ein Beherbergungsverbot für Personen „aus“ Risikogebieten, ohne festzulegen, ob diese Personen dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sei schon nicht hinreichend bestimmt. Außerdem bestünden gravierende Zweifel an der Eignung und Erforderlichkeit des Beherbergungsverbotes, so dass dieses unverhältnismäßig in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der Betreiber von Beherbergungsbetrieben (Art. 12 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1GG eingreife.

Bewertung

Bei allem Verständnis für die Erforderlichkeit wirksamer infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Corona – Pandemie ist den Entscheidungen der beiden Oberverwaltungsgerichte ohne Einschränkung zuzustimmen. Ein auf eine bestimmte Wirtschaftsbranche wie das Beherbergungsgewerbe beschränkte Einschränkung der gewerblichen Betätigung erscheint willkürlich (Art. 3 Abs. 1GG) und Ist nicht von einem sachlichen Differenzierungsgrund getragen. Die Entscheidungen belegen auch: was die Politik nicht konsensual entscheiden kann, richtet notfalls die Rechtsprechung und ruft den Stellenwert grundrechtlicher Freiheitsrechte in Erinnerung. Das inzwischen die Länder Sachsen, Saarland und nunmehr auch Bayern von ihren ordnungsrechtlichen Beherbergungsverboten abrücken, zeigt die politische Zerrissenheit, wenn es um ein wirksames Infektionsschutz rechtliches Instrumentarium geht. Die Entscheidungen machen auch deutlich, dass Föderalismus in Deutschland in bestimmten Krisensituationen durchaus seine Schwächen hat: ein Flickenteppich unterschiedlichster Länderregelungen ist der Bevölkerung nicht plausibel erklärbar und führt zur Inakzeptanz angeordneter Verbote. Dies wirft die Frage auf, ob nicht besondere Umstände wie die Corona- Pandemie erfordern, dass entgegen dem Föderalismus-Gedanken ein einheitlicher bundesgesetzlicher Rahmen geschaffen werden muss, der ein einheitliches flächendeckendes infektionsschutzrechtliches Handeln in Deutschland zulässt.

Quellen/Pressemitteilungen:

 

Abgrenzung selbständige und unselbständige Tätigkeit eines Steuerberaters

Die Tätigkeit des Steuerberaters kann sowohl in selbständiger als auch in unselbständiger Tätigkeit als Arbeitnehmer ausgeübt werden. Bei freien Mitarbeitern stellt sich hier die Frage der Abgrenzung. Hierzu liefert ein Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 16.01.2020 (S 24 BA 6242/18) Klarheit.

Der Streitfall

Die Klägerin – eine Steuerberaterin – unterstützte eine Kanzlei durch die Übernahme verschiedener Mandate. Bei der Übernahme eines Auftrags war sie direkte Ansprechpartnerin der Mandanten und bearbeitete den Fall bis zum Erstellen der Steuererklärung eigenverantwortlich und ohne zeitliche Vorgabe.

Die Steuerberaterin war nicht in den Betrieb eingegliedert. Ihr Aufenthalt in der Kanzlei beschränkte sich lediglich auf die Abholung oder Abgabe von Aufträgen. Die Arbeit erledigte sie zumeist in ihrem mit EDV, Rechenmaschine, Fachliteratur und Telefon ausgestatteten eigenen Büro.

Da die Klägerin ausschließlich mit 60 Prozent am erzielten Umsatz beteiligt wurde, war auch die Vergütung nicht arbeitnehmertypisch, sondern beinhaltete sowohl das Risiko der Klägerin, einen Vergütungsausfall zu erleiden, als auch die Chance, durch effizientes und schnelles Arbeiten sowie Annahme vieler Aufträge die Vergütung zu maximieren.

Ein Weisungsrecht der Auftraggeber, also der Kanzlei gegenüber der Klägerin war nach dem zugrunde liegenden „Beratervertrag“ ausgeschlossen. Es erfolgte auch keine einseitige Zuweisung von Mandanten.

Das Urteil des Sozialgerichts

Die allgemeinen Abgrenzungsmaßstäbe gelten auch für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit als Steuerberater, unbeschadet dessen, dass der Steuerberater ein unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege und Angehöriger eines freien Berufs ist. Weiterlesen

Digitale Prüfungsvorbereitung in der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie hat auch die Kursanbieter vor große Herausforderungen gestellt. In Zeiten von Homeoffice, Quarantäneverfügungen, Kontakt- und Veranstaltungsverboten war es zeitweise fraglich, wenn nicht gar unmöglich, Präsenzkurse überhaupt anzubieten. Für Prüfungskandidaten mit Kindern war oftmals bis zu den Sommerferien der Besuch von Präsenzkursen angesichts geschlossener Kitas und Schulen organisatorisch gar nicht möglich.

Zeitgemäße Lehrgangsformate erforderlich

Gut beraten war man als Lehrgangsanbieter, wenn man sich schon frühzeitig vor der Corona-Krise auf die veränderten (Lern-) Bedürfnisse eingestellt hat, denn die Digitalisierung ist nicht erst seit der Corona-Pandemie auch in der Prüfungsvorbereitung ein zentrales Thema. Schon seit längerem fordern die Teilnehmer zeitgemäße Lehrgangsformate auch in der Prüfungsvorbereitung. Gefragt sind möglichst kleine Lerneinheiten auf verschiedenen Kanälen: Hören, Sehen, Sprechen, Mitmachen… Lernen darf nicht als lästige Pflicht, sondern soll vielmehr als multimediales Erlebnis mit größtmöglicher Flexibilität wahrgenommen werden. Weniger Text und mehr Schemata, der Lernstoff soll eher konsumiert als erarbeitet werden. Weiterlesen

Aufreger des Monats September: Kassengesetze – der nächste Akt der Posse

Es ist nahezu unglaublich, dass das BMF und die Landesfinanzministerien in Sachen „Peinlichkeit der Kassengesetze“ nicht umhinkommen, immer noch „eins draufzusetzen“. Bekanntlich haben – bis auf Bremen – alle Bundesländer eine weitere Übergangsregelung für die Aufrüstung von Kassensystemen mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) geschaffen. Und zwar, obwohl das BMF nur wenige Tage zuvor mehreren Verbandspräsidenten ausrichten ließ, diese mögen ihre Mitglieder darüber informieren, dass es über den 30.9.2020 hinaus keine weitere Übergangsregelung geben wird. Dass die Verantwortlichen des BMF darüber „not amused“ waren, kann man sich vorstellen. Denn kaum etwas ist schlimmer als sein Gesicht zu verlieren. Weiterlesen

Wenn der Rechtsanwalt/Steuerberater plötzlich Honorar verlangt (Teil 2)

Es ist kein Geheimnis, dass Rechtsanwälte und Steuerberater selten kostenfrei arbeiten. Doch gerade beim Thema Erstberatung kommt es häufiger zu überraschenden Gebührenforderungen. Ein Kurzüberblick für Rechtssuchende: Weiterlesen

Wenn der Rechtsanwalt/Steuerberater plötzlich Honorar verlangt

Es ist kein Geheimnis, dass Rechtsanwälte und Steuerberater selten ohne Honorar arbeiten. Doch gerade beim Thema Erstberatung kommt es häufiger zu überraschenden Gebührenforderungen. Ein Kurzüberblick für Rechtssuchende: Weiterlesen

Wie man das Dosenpfand umgeht

Es war die große Errungenschaft der letzten rot-grünen Bundesregierung: das Dosenpfand. Fünfundzwanzig Cent auf fast alles. Doch noch immer boomt das Geschäft ohne Pfand. Umweltpolitisch dürfte die Idee gescheitert sein. Weiterlesen

Corona-Soforthilfe: Sollen Steuerberater prüfen?

Bereits in wenigen Wochen dürfte die Welle der „Überprüfung der Corona-Soforthilfen“ anlaufen. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass die Steuerberater offenbar zunehmend ins Boot geholt werden sollen, um zu bestätigen, dass hohe Betriebskosten vorliegen oder vorgelegen haben, die die Auszahlung der Corona-Soforthilfen gerechtfertigt haben oder weiterhin rechtfertigen. Weiterlesen

Bundeskabinett beschließt Ausbildungsprämien

Von der Corona-Krise gebeutelte Unternehmen sollen zur Förderung der Ausbildungsbereitschaft eine Ausbildungsprämie von bis zu 3.000 Euro für jeden in diesem Jahr geschlossenen Lehrvertrag erhalten. Die Eckpunkte hat das Bundeskabinett am 24.6.2020 beschlossen. Weiterlesen

Aufreger des Monats Juni: Das Ende des föderalen Systems im Steuerrecht

Ich bin ein großer Anhänger unseres parlamentarischen und föderalen Systems. Zwar bin ich nicht mit allem einverstanden, was in Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, aber das gehört halt zur Demokratie dazu. Derzeit habe ich indes den Eindruck, dass sowohl das parlamentarische also auch das föderale System bei der Verabschiedung von steuerlichen Gesetzen aus den Fugen geraten sind. Die handelnden Politiker, allen voran Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, betonen zwar, dass wir derzeit quasi vielmehr eine Sternstunde der Demokratie erleben, doch ich bin anderer Meinung. Weiterlesen