Kategorie: Steuern
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Grundsätzlich besteht nach § 5 Abs. 5 EStG ein Gebot zum Ansatz von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Würden insoweit keine Abgrenzung stattfinden, wäre das ein Verstoß gegen die Bilanzierungsgrundsätze der Vollständigkeit und Wahrheit. Allerdings gibt es Ausnahmen!
In einem früheren Blog habe ich die verschiedenen Instrumente vorgestellt, die in der Umweltökonomie zur Schadstoffreduktion diskutiert werden. Im Ergebnis kommen danach grundsätzlich marktwirtschaftliche Lösungen über „Verschmutzungsrechte“ (Zertifikate) und – second best – eine Abgabenlösung in Betracht. Abgabenlösungen haben gegenüber der Zertifikatslösung den Nachteil, dass damit ein angestrebtes Minderungsziel eher nur zufällig erreicht wird. Erschwerend kommt hinzu, dass sich Verteilungsfragen stellen. Dennoch geht die politische Diskussion derzeit in Richtung einer „CO2-Steuer“. Was wäre bei deren Umsetzung im Hinblick auf eine ehrlich angestrebte CO2-Reduktion zu beachten und welche bereits existierenden umweltpolitischen Begleitregelungen sind kontraproduktiv?
Steuerberater geben tagtäglich Umsatzsteuer-Voranmeldungen für ihre Mandanten ab. Kann der Steuerberater tatsächlich für falsche Angaben des Mandanten, die zu einer Steuerverkürzung führen, haften, wenn er diese in der Umsatzsteuer-Voranmeldung meldet? Es kommt wohl darauf an!
In einem neuen Schreiben hat das BMF zur Festsetzung von Zinsen nach § 233 i.V.m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO Stellung genommen (v. 2.5.2019 – IV A 3 – S – 0338/18/10002). Danach gilt ab sofort: Sämtliche erstmalige Zinsfestsetzungen, in denen der Zinssatz nach § 238 Abs. 1 S. 1 AO mit 0,5 Prozent pro Monat angewendet wird, sind für „vorläufig“ zu erklären (§§ 165 Abs. 1 S. 2 Nr.3; 239 Abs. 1 S. 1 AO).
Das neue Baukindergeld erfreut sich offenbar großer Beliebtheit. Allerdings scheinen nicht wenige Neu-Immobilienbesitzer in eine „Förderfalle“ getappt zu sein, aus der sie nun nicht mehr herauskommen. So ist folgender Fall häufiger anzutreffen:
Die Regelung des § 13 AO setzt einen Vertreter und daneben ein Unternehmen vor. Es war daher umstritten, ob der Geschäftsführer als Organ der Kapitalgesellschaft diese Voraussetzungen erfüllen kann, denn nach deutschem Zivilrecht handelt das Unternehmen selbst, wenn seine Organe tätig werden. Der Streit ist nunmehr geklärt: Mit seinem Urteil vom 23.10.2018 – I R 54/16 hat der BFH entschieden, dass der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ständiger Vertreter sein kann. Dies führt zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht des ausländischen Unternehmens, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsstätte unterhält.
Werden Immobilien des Privatvermögens innerhalb von zehn Jahren wieder veräußert, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Ausgenommen sind allerdings Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
Provisionen sind immer wieder ein umstrittenes und damit leidiges Thema auch in der Bilanzierung. Vor einiger Zeit hatte sich der BFH mit der Frage des Erfassungszeitpunktes für Provisionsansprüche, der Bilanzierung von Provisionsvorauszahlungen und der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen zu befassen.
Kürzlich habe ich bezüglich der Anzeigepflicht für Steuergestaltungen über einen lohnsteuerlich relevanten Fall berichtet. Danach entsendet ein Unternehmen seine Mitarbeiter für jeweils drei Monate ins Ausland. Exakt nach drei Monaten wird den Arbeitnehmern jeweils ein vierwöchiger Zwangsurlaub „verordnet“. Im Anschluss geht es wieder für drei Monate ins Ausland. Hintergrund: Es sollen jeweils die Mehraufwendungen für Verpflegung steuerfrei gezahlt werden können. Der Sachverhalt wäre nach dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf zur Anzeigepflicht für Steuergestaltungen meldepflichtig, und zwar inklusive Namensnennung, und zwar wohlgemerkt auch vom Arbeitnehmer, denn er ist – zumindest mittelbar – Nutzer der Gestaltung. Nun ist der eine oder andere aufgeschreckt,...
Wird ein Stipendium zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts eines Studierenden gewährt, mindern die erhaltenen Zahlungen nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Zu diesem erfreulichen und rechtskräftigem Urteil kam das Finanzgerichts Köln in seiner nun veröffentlichten Entscheidung vom 15.11.2018 (Az. 1 K 1246/16).
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