Kategorie: Steuern
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Die Katalogberufe in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfordern grundsätzlich eine akademische Vorbildung. Bereits seit längerem erkennt die Rechtsprechung auch Autodidakten mit vergleichbarem Wissensstand die Vorzüge der Freiberuflichkeit zu. Da Autodidakten wegen der besonderen Art und Weise ihres Wissenserwerbs durch das Raster der typisierten Katalogberufe fallen, ist stets eine individuelle Entscheidung über die Vergleichbarkeit der berufsspezifischen Kenntnisse zu treffen. Diesen Nachweis kann der Autodidakt durch Belege über eine erfolgreiche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen oder ein Selbststudium, anhand praktischer Arbeiten oder durch eine Art Wissensprüfung führen. Deren Modus und Maßstab wurde in jüngerer Zeit durch den BFH präzisiert.
Wird der Vorsteuerabzug aus formellen Gründen versagt, wirkt die Berichtigung der Angaben zum Leistungsempfänger (Az: V R 54/14), die Berichtigung der Steuernummer des Rechnungsaustellers (Az: V R 64/14) und die Konkretisierung einer nicht hinreichenden Leistungsbeschreibung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungssaustellung zurück. Dies ist mittlerweile durch EuGH und die genannten Nachfolgeentscheidungen des BFH geklärt. Auf ein Rechnungsstorno und die Neuausstellung der Rechnung kann der Tenor der Urteile jedoch kaum angewendet werden.
Kein Scherz: Amazon ist ins „Steuergeschäft“ eingestiegen und erstellt auf Wunsch für 400 Euro pro Jahr die Umsatzsteuererklärungen für die Transaktionen seiner Händler. Für 100 Euro mehr pro Jahr können auch die Transaktionen außerhalb von Amazon hinzugenommen werden. Die Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit Avalara, nach eigener Aussage einem weltweiten Anbieter für Steuerlösungen. Natürlich werden nun von Seiten der Steuerberater viele Gegenargumente kommen, warum dies nicht funktionieren kann. Angefangen von berufsrechtlichen Fragen bis hin zu Zweifeln an der Qualität der Umsatzsteuer-Erklärungen.
Bereits seit einiger Zeit „wettere“ ich gegen die ausufernden Anforderungen der Finanzverwaltung und des Gesetzgebers im Zusammenhang mit den GoBD und der ordnungsgemäßen Kassenführung. Unter anderem habe ich in meinem Blog „Kassengesetz bedeutet viel Arbeit für Hausmeister“ darauf hingewiesen, dass Kasseneinnahmen und -ausgaben täglich aufgezeichnet werden müssen (§ 146 Abs. 1 Satz 2 AO n.F.) und dass Geldspeicher von Warenautomaten oder etwa auch Münz-Waschmaschinen im Prinzip nichts anderes als offene Ladenkassen sind. Daher ist auch ihr Bestand täglich zu zählen. Der BFH hat nun mit Urteil vom 20.3.2017 (X R 11/16) unmissverständlich wie folgt entschieden: „Geldspeicher von Geldeinwurfautomaten sind Kassen.“
Durch Aufwandspauschalen werden Betriebsausgaben oder Werbungskosten in bestimmter Höhe typisiert berücksichtigt, um erhöhten Ermittlungsaufwand zu vermeiden und das Verwaltungsverfahren einfacher und schneller zu gestalten. Das prominenteste Beispiel der Aufwandspauschalen ist sicherlich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 EUR. Auch von der Betriebsausgabenpauschale für wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten wird rege Gebrauch gemacht. Gemeinsam ist diesen Pauschalen wie vielen anderen, dass sich diese zeitlich auf den gesamten Veranlagungszeitraum beziehen. Schwierigkeiten können sich jedoch bei der zeitlichen Berücksichtigung von ereignisbezogenen Pauschalen ergeben. Die Umzugskostenpauschale aus R 9.9 Abs. 2 LStR i. V. m. dem BUKG für sonstige Umzugsauslagen stellt ausschließlich auf den...
Mit Urteilen vom 29.07.15 (IV R 15/14) und vom 04.02.2016 (IV R 46/12) hatte sich der BFH zu der Frage geäußert, ob die Einbringung eines Wirtschaftsguts in eine Personengesellschaft gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem Kapitalkonto II als Einlage oder als entgeltliches Geschäft zu werten ist. Der BFH hat sich für eine Einlage entschieden; das BMF akzeptiert die Rechtsprechung (BMF 26.07.2016, BStBl 2016 I S. 684). Damit einhergehend stellt sich in der Praxis die Frage, ob das Kapitalkonto II eines Gesellschafters nun als persönliches Rücklagenkonto geführt werden kann. Dies ist von Bedeutung, weil die – sonst erforderliche – Verbuchung...
Am 24.09.2017 sind die Deutschen zur Wahl gerufen. Doch was kommt wohl danach? Aufschluss geben die Wahlprogramme der Parteien, die im Oktober Startpunkt für die Koalitionsverhandlungen sind. Dieser Blogbeitrag analysiert die von den Parteien angekündigten steuerlichen Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien. Der angeheizte Immobilienmarkt in Deutschland ist in aller Munde. Das hat auch Niederschlag in den Wahlprogrammen gefunden. Mit einer Vielzahl von Instrumenten wollen die Parteien den Wohnungsbau fördern. Besonders die Union tut sich hervor.
Fußball und Steuern sind zwei Themen, die recht gut zusammen passen. Davon zeugt nicht zuletzt die lange Liste von passenden Beiträgen in diesem Blog. Das wirtschaftlich interessanteste Thema rund um „das Leder“ ist derzeit sicher der bevorstehende Verkauf von Ousmane Dembélé durch Borussia Dortmund. Doch wie viel Steuer fällt bei so einem Mega-Deal eigentlich an?
Vor kürzerer Zeit wurde hier im Experten-Blog unter der Überschrift „Mittelalter im digitalen Zeitalter“ bereits die gänzliche Abschaffung der Gewerbesteuer eingefordert. Im gleichen Atemzug wurde jedoch – zutreffend – darauf verwiesen, dass dafür derzeit kein ausreichender politischer Wille vorhanden ist. Dennoch gibt es einige Teile der Gewerbesteuer, die man ohne große Reformierungsanstrengungen entstauben könnte. Eines dieser staubigen Zahnräder im zähen Uhrwerk der Gewerbesteuer ist der Hausgewerbetreibende. Sie sind nicht allein, wenn Ihnen beim ersten Lesen des Begriffs nicht sogleich Gesetzesfundstelle und praktischer Anwendungsfall vor dem geistigen Auge erscheinen…
Nach wie vor ist nicht klar, wie denn eine Anzeigepflicht für Steuergestaltung überhaupt formuliert werden soll, damit hier nicht über Maß in die Rechte der Steuerpflichtigen eingegriffen wird. Aktuell kursiert die Idee einer Negativliste.
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