Kategorie: Steuern
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Wie zu Beginn der vorherigen Monate auch hier wieder die Erwähnung von drei aktuell beim Bundesfinanzhof anhängig gewordener Verfahren.
Das FG Hamburg hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem der Steuerpflichtige, der Besitzes eines Döner-Imbisses, offenbar in erheblichem Maße Steuern hinterzogen hatte. Wie so oft in solchen Fällen ist das Finanzamt – aus sachlichen oder aus zeitlichen Erwägungen heraus – nicht in der Lage, alle Umsätze genauestens zu ermitteln und sucht sich daher einen – vermeintlich – repräsentativen Zeitraum aus, um die dort ermittelten Zahlen bzw. Hinzuschätzungen auf den gesamten Prüfungszeitraum anzuwenden. Auch in dem Fall des Dönerimbisses ist man so vorgegangen.
Der politische Betrieb hat Sommerferien. Endlich Zeit, sich die bevorstehenden und geplanten Reformvorhaben im Steuerrecht einmal anzuschauen.
Gerade bei der Finanzierung von Vermietungsimmobilien werden häufig Disagios (oder auch Damnum/Damna genannt) vereinbart. Der Vorteil, soweit eine marktübliche Vereinbarung vorliegt, kann das Disagio sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Der so entstehende Werbungskostenüberschuss bei Vermietung und Verpachtung kann mit anderen Einkünften steuermindernd verrechnet werden.
Das Stichwort lautet: Verfallene Optionen. Bisher wollte der Fiskus Verluste aus verfallen Optionen als einkommensteuerlich ohne Bedeutung ansehen. Dies hat er zuletzt im BMF-Schreiben vom 18.01.2016 (Rz. 27 und 32) im Rahmen von Einzelfragen zur Abgeltungssteuer bekräftigt. Zeitlich wurde da im BMF wohl nicht aufgepasst, denn der BFH hatte bereits in drei Urteilen vom 12.01.2016 (Az: IX R 48/14, IX R 49/14 und IX R 50/14) diese Auffassung kassiert.
Der Hype um die Taschenmonster macht auch vor unserem Blog nicht Halt. Nicht nur, dass „Gotta catch ‘em all“ als Leitmotiv für die Finanzverwaltung ganz gut passen würde. Viele nutzen den Trend, um nebenher den einen oder anderen Euro zu verdienen. Steuerlich dürften sich wohl die wenigsten insoweit Gedanken machen.
Der Große Senat des BFH hatte 2009 entschieden, dass § 12 Nr. 1 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen enthält – eine Zäsur in der Finanzrechtsprechung. In der jüngeren Vergangenheit hatten sich die Finanzgerichte in diesem Zusammenhang insbesondere mit Bewirtungskosten im Rahmen von Feierlichkeiten auseinanderzusetzen. Vornehmlich standen dabei Geburtstagsfeiern und Dienstjubiläen im Mittelpunkt. Dabei entschieden sich die Richter – so zumindest mein persönliches Empfinden – weit überwiegend zugunsten des Steuerpflichtigen für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen – ein (länger aufgestauter) Damm scheint gebrochen. Wo sind jedoch die Grenzen der steuerlichen Abzugsfähigkeit bei den Bewirtungskosten im Nebel zwischen...
Zugegeben, der Begriff Lebensabschnittsgefährte ist wegen des „Abschnitts“ ein wenig despektierlich. Die Frage dahinter bleibt aber identisch: Können Lebensgefährten den Splittingtarif beanspruchen? Dies darf zumindest bezweifelt werden, auch wenn das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Vor acht Wochen hatte ich über die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts zur Steuerpflicht von Fahrschulumsätzen berichtet. Voraussichtlich morgen veröffentlicht das Gericht nun sein Urteil, oder besser Urteilchen.
Das Finanzamt kann eine Steuerfestsetzung aufheben oder ändern, wenn sie insoweit nach § 165 AO vorläufig festgesetzt ist. Vorläufig ist dabei aber nicht gleich vorläufig, wie eine aktuelle Entscheidung des BFH zeigt.
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