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28. September 2021

Immer wieder stellt sich die Frage, auf was ein Berufsträger der steuerberatenden Berufe noch vertrauen darf. Noch 2008 galt, dass solange sich der Steuerberater der bestehenden höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichtes orientiert, arbeite er lege artis. Man könne von ihm deshalb „regelmäßig nur verlangen, die Entscheidungen zur Kenntnis zu nehmen, die im Bundessteuerblatt und in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht – dem Organ der Bundessteuerberaterkammer – veröffentlicht worden sind“. Später in 2014 wandte sich der BGH (IX ZR 199/13) der Thematik zu. Wiederum ging es um die einzigartigen steuerberatenden Berufe. Grundsätzlich dürfe der Steuerberater in „den Fortbestand der höchstrichterlichen...

28. September 2021

Fehler passieren. Manchmal werden Fehler sogar im guten Glauben begangen. Doch das Umsatzsteuerrecht ist unerbittlich und verzeiht Fehler nur selten. Zwar sind sich zuweilen 15 Richter auf unterschiedlichen Ebenen (FG, BFH, EuGH) über die steuerliche Behandlung eines bestimmten Sachverhaltes uneins, doch am Ende wird dem „kleinen Unternehmer“ vorgeworfen, er hätte die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung von Anfang wissen müssen. Beispiel: Ein Unternehmer rechnet mit Umsatzsteuerausweis ab. Später stellt sich heraus, dass die Leistung eigentlich umsatzsteuerfrei gewesen wäre. Wenn der Unternehmer seine Rechnung dann aus rechtlichen oder – wie zumeist – aus tatsächlichen Gründen heraus nicht mehr ändern kann, bleibt es dabei,...

27. September 2021

Mit einem BMF-Schreiben vom 09.06.2021 hat das Ministerium seine Auffassung zur umsatzsteuerrechtlichen Bestimmung des Leistungsortes von Veranstaltungen mit Eintrittsberechtigung neu geregelt und diese an die neueste EuGH-Rechtsprechung angepasst. Welche (neuen) Abgrenzungsfragen müssen dabei zukünftig beachtet werden? Hintergrund: Umsatzsteuerrechtlich führt die Bestimmung des Ortes für Veranstaltungen oftmals zu Schwierigkeiten. Soweit der Empfänger Unternehmer ist und die Veranstaltung öffentlich zugänglich ist, richtet sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG (Veranstaltungsort). Für geschlossene Veranstaltungen schrieb die Finanzverwaltung bisweilen stets die Anwendung der Grundregel (§ 3a Abs. 2 UStG) vor, soweit der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Allerdings stand diese Einordnung...

24. September 2021

Nicht einmal der Tod ist umsonst; Bestattungen können recht teuer werden. Beim Tod eines nahen Angehörigen kann daher ein Sterbegeld wenigstens die finanzielle Belastung etwas verringern, auch wenn es das Leid natürlich nicht lindern kann. Doch wie immer im Leben – und eben im Tod: Der Fiskus will mitreden. Anders ausgedrückt: Er will von dem Sterbegeld Steuern kassieren, und zwar am liebsten in voller Höhe und ohne jegliche Steuerminderung. Der BFH gewährt der Finanzverwaltung die entsprechende Unterstützung, und zwar jüngst auch zulasten der Hinterbliebenen von Beamten. Man kann daher auch sagen: Was der Staat den Hinterbliebenen mit der einen Hand...

23. September 2021

Am 22.9.2021 haben die Gesundheitsminister der Länder über ein einheitliches Vorgehen in einer strittigen Frage beraten: Soll jemand, der ohne Not freiwillig ungeimpft bleibt, weiterhin für die Dauer einer Corona-Quarantäne einen Entschädigungsanspruch haben? Bundesweit einheitlich wollen die Länder künftig Ungeimpften, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich impfen lassen könnten, keine Entschädigung zahlen, wenn sie in Quarantäne müssen – und zwar spätestens ab 1.11.2021. Bewertung: Was ist von einer Einschränkung der Entschädigungspflicht zu halten? Inzwischen steht in Deutschland ausreichend Impfstoff gegen die Corona-Virusvarianten zur Verfügung, grundsätzlich kann sich jeder, der will, impfen lassen – von medizinisch indizierten Impfrisiken...

23. September 2021

Es gibt eine Vielzahl von Indikatoren, die für die Beurteilung der Arbeit des Abschlussprüfers entwickelt wurden. Die Herausforderungen bestehen darin, die Indikatoren präzise messbar zu machen. Denn nur dann kann auch tatsächlich eine Beurteilung der Arbeit des Abschlussprüfers erfolgen. Auch werden erste Erfahrungen zeigen, welche Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung in der Praxis ergeben. Die entscheidende Frage bei den Indikatoren zur Qualitätsbeurteilung ist, ob diese sich auf die Prüfungsgesellschaft oder das Prüfungsteam bezieht. So ist davon auszugehen, dass es zwischen diesen beiden Größen Wechselwirkungen geben wird. Auch hier wird die Praxis erst noch zeigen, welche Vorgehensweise aussagekräftig sein wird. Einteilung...

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