Seit Ende 2019 hat der Bundesgesetzgeber den Boden für eine verfassungskonforme Grundstücksbewertung als Grundlage der Grundsteuererhebung ab 1.1.2025 geschaffen. Wie ist der Umsetzungsstand in den Ländern und wie geht’s weiter? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
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Noch bevor es zu ersten Wertfeststellungen oder gar Zahlungen gekommen ist, wurde eine Musterklage vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen das LGrStG BW erhoben. Möglich sollte die direkte Klage vor dem Verfassungsgerichtshof deshalb sein, weil seit 2013 jeder Bürger, der sich durch ein Landesgesetz in seinen Rechten verletzt sieht, beim Verfassungsgerichtshof klagen könne, ohne vorher den Instanzenweg zu beschreiten. Im Beschluss vom 30.4.2021 ist der Verfassungsgerichtshof dieser Auffassung nicht gefolgt und hat die Klage aus folgenden Gründen als unzulässig abgewiesen: Fehlende Beschwer Eine Verfassungsbeschwerde, die sich unmittelbar gegen ein Gesetz richtet, setzt voraus, dass die Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst,...
Stipendien sind eine feine Sache. Wohl jeder Student, Doktorand oder – angehende – Wissenschaftler freut sich darüber. Die Freude hält sich auf Seiten der Steuerberater und der Finanzbeamten aber in Grenzen, wenn sie die steuerliche Einordnung vornehmen müssen. Denn es zeigt sich, dass letztlich eine tiefgehende Einarbeitung in die Förderrichtlinien erforderlich ist, um zu entscheiden, ob ein Stipendium überhaupt steuerbar, steuerfrei oder steuerpflichtig ist. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Stipendien im Allgemeinen steuerfrei sind. Allerdings sind der Steuerfreiheit enge Grenzen gesetzt. Unter anderem darf ein Stipendium den Empfänger nicht zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichten (§ 3 Nr. 11 u. Nr....
Aufgepasst; wer als Youtuber nicht rechtzeitig handelt, muss damit rechnen, dass ihm ab Juni 2021 bis zu 30 Prozente Steuern von seinen Einnahmen abgezogen werden. Eine Gesetzesänderung in den USA sorgt für Aufregung. Doch ist dieser Quellensteuerabzug wirklich eine Abzocke oder nur ein Schreckgespenst? Worum geht es? Weltweit müssen alle Creator, die am YouTube-Partnerprogramm (YPP) teilnehmen bis zum 31.05.2021 ihre Steuerinformationen an Google senden. Laut US-Steuergesetz ist Google nämlich ab Juni 2021 dazu verpflichtet, von den YouTube-Einnahmen durch US-Zuschauer Steuern abzuführen. Ob und in welcher Höhe der Steuerabzug erfolgt, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat des YouTubers ab und...
Am 6. und 7.5.2021 haben Bundestag und BundesratErleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung und Verbreitung des Coronavirus beschlossen. Aber wann folgen jetzt auch entsprechende Erleichterungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsschutzrecht? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
Bekanntlich müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern derzeit die Arbeit im Homeoffice anbieten, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen (vgl. dazu den Blog-Beitrag „Homeoffice geht in die Verlängerung“ von Herrn Prof. Dr. Jahn). Mich persönlich wundert, dass die Frage des Schutzes über die gesetzliche Unfallversicherung dabei nur wenig beachtet wird. Im Jahre 2018 hat das BSG den Unfallschutz für im Homeoffice arbeitende Arbeitnehmer zwar deutlich gestärkt (BSG-Urteile vom 27.11.2018, B 2 U 8/17 R und B 2 U 28/17 R). Ich möchte aber nachfolgend kurz ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vorstellen, das zeigt, wie schnell das Pendel in Richtung „Privatunfall“ ausschlagen kann...
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