Eigentlich dachte ich, dass die Frage der Abschreibung für PCs geklärt ist, das heißt, dass ein PC, der im Juli 2021 angeschafft wird, im Jahre 2021 in einer Summe und nicht nur mit 6/12 abgeschrieben werden darf. Die NWB 13/2021 (vom 03.04.2021 Seite 896) macht darauf aufmerksam, dass die BStBK die folgende Frage aufwirft: “Wenn wir die Intention der Regelung in einem Telefonat mit Ihrem Haus jedoch richtig verstanden haben, soll mit der Neuregelung der Nutzungsdauer auf ein Jahr keine Sofortabschreibung verbunden sein. Wirtschaftsgüter müssten danach wie üblich im Jahr der Anschaffung pro rata temporis abgeschrieben werden.” Ehrlich gesagt bin ich...
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Im März ist im Untersuchungsausschuss einiges passiert. Es wurden unter anderem die Prüfer von EY und der Chef-Buchhalter befragt. Eines der Themen war auch das Drittpartnergeschäft von Wirecard. Doch was hat es damit auf sich? Zu welchen Erkenntnissen kamen die Prüfer von KPMG? Nun aber der Reihe nach. Bilanzierung des TPA-Geschäftes bei Wirecard Wirecard hat die Umsatzerlöse mit den Drittpartnern (sog. TPA-Partner) brutto bilanziert. Warum eigentlich? Wirecard hat sich in der Transaktionskette der identifizieren Leistungsverpflichtungen als sog. Prinzipal eingeordnet. Dies geschah, obwohl Wirecard keine direkte vertragliche Beziehung mit dem jeweiligen Händler hatte. Gemäß IFRS 15 wird ein Unternehmen als Agent...
Arbeitsverhältnisse, die wie unter Fremden durchgeführt werden, sind vom Finanzamt steuerlich anzuerkennen. Doch immer wieder gibt es Streit, wenn es um die konkreten Anforderungen für die Anerkennung geht. So hatte das FG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 21.9.2017 (4 K 1702/16) ganz detaillierte Stundenaufzeichnungen mit einer Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit gefordert. Da nicht einmal die Revision zugelassen wurde und diese nur über den Umweg der Nichtzulassungsbeschwerde erreicht wurde, gab es auf Seiten der Finanzverwaltung schon zufriedene Gesichter. Doch wer zuletzt lacht, … Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum...
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts auf den Weg gebracht. Die Idee hinter diesem Gesetzesvorhaben ist es, Unterschiede in der ertragsteuerlich unterschiedlichen Behandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften weiter zu reduzieren. Ein Nebeneffekt des Gesetzesvorhabens könnte sein, dass dann auch Personengesellschaften den Status einer steuerbegünstigten Einrichtung erhalten dürfen. Steuerbegünstigte Zwecke können nach derzeitiger Rechtslage ausschließlich von Körperschaften verfolgt werden. Hierunter sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes zu verstehen, so steht es im § 51 Abs. 1 AO. Natürliche Personen und Personengesellschaften können folglich keine Steuerbegünstigung im Sinne der §§ 51 ff. AO erreichen....
§ 201 Abs. 1 AO gewährt Steuerpflichtigen im Rahmen einer Außenprüfung des Recht auf eine Schlussbesprechung, es sei denn, dass sich nach dem Ergebnis der Außenprüfung keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen ergibt. Natürlich kann der Steuerpflichtige auch auf die Besprechung verzichten. Bei der Schlussbesprechung sind insbesondere strittige Sachverhalte sowie die rechtliche Beurteilung der Prüfungsfeststellungen und ihre steuerlichen Auswirkungen zu erörtern. Die rechtswidrig unterlassene Schlussbesprechung stellt einen Verfahrensfehler dar (BFH 24.10.1972, VIII R 108/72, BStBl 1973 II S. 542). Wenn nun aber zumindest ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Schlussbesprechung besteht, so stellt sich in Corona-Zeiten die Frage, ob die persönliche Anwesenheit gefordert...
Die Verlängerung der Insolvenzantragsfrist nach § 1 Abs. 3 CovInsAG gilt unter den weiteren Voraussetzungen sowohl bei Überschuldung wie bei Zahlungsunfähigkeit noch bis 30.4.2021. S ollte angesichts der aktuellen Pandemielage diese Frist nochmals verlängert werden? Hintergrund Mit dem COVInsAG wurden nicht die Insolvenzantragstatbestände nach § 15a InsO, § 42 Abs 2 BGB an sich ausgesetzt. Es sollen nur diejenigen unterstützt werden, die pandemiebedingt von einer Insolvenz bedroht sind. Aktuell gilt das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Insolvenzrecht bis zum 30.4.2021. Die Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gilt für Schuldner, die einen Anspruch auf Corona-Hilfen haben und deren Auszahlung...
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