Häufig wartet man beim eigenen Steuerfall auf die Entscheidung des BFH in einem ähnlich gelagerten Streitfall und übersieht dabei, dass dieser gegebenenfalls auch anderweitig gelöst werden könnte. So beispielsweise hinsichtlich der anhängigen Revision unter dem Aktenzeichen IX R 5/20. In diesem Verfahren wird geklärt, ob eine Berücksichtigung von Darlehensverlusten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen stattfinden kann, wenn eine Berücksichtigung im Rahmen des § 17 EStG wegen der dortigen (früheren) Rechtsgrundsätze zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungsmaßnahmen verneint wurde. Das Verfahren ist sicherlich wichtig, jedoch kann man in verfahrensrechtlich offenen Fällen auch nun auf die neue Regelung des § 17 Abs. 2a EStG zurückgreifen....
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Der neue Prüfungsstandard IDW PS 340 Noch bleibt etwas Zeit für die Anwendung des neuen Prüfungsstandards zum Thema Risikofrüherkennungssystem. Dieser ist erstmals für Abschlussprüfungen von Berichtszeiträumen relevant, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Die Zielsetzung ist klar: Bestandsgefährdende Risiken des Konzerns sollen rechtzeitig erkennt werden, um durch rechtzeitige Maßnahmen den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Alles schön und gut. Doch was heißt dies im Einzelnen? Schauen wir etwas genauer hin. Aspekte des überarbeiteten Prüfungsstandards Die Überarbeitung des IDW PS 340 wurde aufgrund des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) aus dem Jahr 1998 erforderlich. Im Rahmen dieser Reform wurde...
Über die Bilanzmanipulationen von Wirecard und deren Folgen hat Frau Dr. Carola Rinker in diesem Blog schon ausführlich und höchst interessant berichtet. Ich möchte heute den Blick auf ein steuerliches Problem lenken, bei dem ich unschlüssig bin und bei dem ich auf Ihre Mithilfe hoffe. Es geht nicht nur um Wirecard-Aktien, aber gerade hier könnte es aktuell werden. Das Problem ist das Folgende: Falls Aktien mit einem hohen Verlust veräußert werden, kann der Verlust sofort mit Aktiengewinnen verrechnet oder ins kommende Jahr vorgetragen werden. So viel zum Grundsatz. Aber: Der Gesetzgeber will seit 2020 „missbräuchlichen“ Verkäufen steuerlich entgegentreten. Ein Beitrag...
Die Grunderwerbsteuer bemisst sich beim Kauf einer Immobilie grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung. Diese muss nicht in Geld bestehen und ist häufig für die Beteiligten nicht unbedingt fassbar, aber leider dennoch steuerpflichtig. So auch in einem Sachverhalt des BFH mit Urteil vom 5.12.2019 (Az: II R 37/18). Der Einfachheit halber heruntergebrochen hat der Kläger eine große Immobilie erworben und im Kaufvertrag dem Verkäufer das Recht eingeräumt, seine bisherige Nutzung bestimmter Gebäude zunächst für 30 Jahre unentgeltlich fortzusetzen. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von...
Hessen und Bayern wollen steuerliche Vorteile für die Arbeit im Home-Office ausweiten und vereinfachen. Eine entsprechende Initiative soll in Kürze in den Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht werden – Corona macht’s möglich! Hintergrund Die Corona-Pandemie hat in vielen Wirtschaftsbranchen auch das Arbeitsleben nachhaltig verändert: Um einer Infektionsgefahr möglichst aus dem Weg zu gehen, wird der Arbeitsplatz vom regelmäßigen Firmenbüro in das private zuhause, ins Home-Office verlegt; das fördert auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nach einer Ifo-Unternehmensumfrage vom Juli 2020 zeigt sich, dass drei Viertel der Unternehmen in Deutschland zur Bewältigung der Krise Teile ihrer Belegschaft ins Home-Office geschickt...
Reform des Überschuldungsbegriffs durch das SanInsFoG – Braucht man die Überschuldung überhaupt noch? Mit Unterschrift des Bundespräsidenten erfolgt die Änderung des COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetzes (COVInsAG). Ziel ist eine Verlängerung des Verzichts auf eine Antragspflicht bei Vorliegen der Überschuldung bis zum Ende des Jahres 2020. Es soll vorübergehend vermieden werden, dass derzeit zahlungsfähige Unternehmen bedingt durch die Coronakrise zu einem Insolvenzantrag gezwungen werden. Da der Insolvenzgrund der Überschuldung seit Anfang März 2020 insgesamt doch recht lange ausgesetzt sein wird, stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es dieses Insolvenzgrundes überhaupt bedarf oder ob man ihn einfach aufheben könnte? Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin...
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