Licht: „Die Verfassungsbeschwerde ist […] nicht offensichtlich unbegründet. Die Frage, ob das Land Berlin die Kompetenz besaß, das MietenWoG Bln einzuführen, muss jedenfalls als offen bezeichnet werden“ (Tz 19). Die weiteren Ausführungen haben leider eine verheerende Außenwirkung für die Vermieter. Die Antragsteller haben sich hier – jedenfalls von außen betrachtet – ins Knie geschossen und vor allem allen anderen Vermieter einen Bärendienst erwiesen. Ein Beitrag von: Johannes Hofele Sprecher des Arbeitskreises Mietrecht und WEG im Berliner Anwaltsverein Mitglied im „Berliner Steuergespräche e.V.“ Vortragstätigkeit für die Deutsche Anwaltsakademie, insbesondere zum gewerblichen Mietrecht Laufende Autorentätigkeit (u.a. NWB, IMR) Warum blogge ich hier?...
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Anteile an Kapitalgesellschaften können im Rahmen einer Sacheinlage nach § 20 UmwStG oder eines Anteilstausches nach § 21 UmwStG unter dem gemeinen Wert in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht werden. Die eingebrachten Anteile unterliegen jedoch einer 7-jährigen Sperrfrist. Erfolgt innerhalb dieser Sperrfrist eine Veräußerung oder ein ähnlich schädliches Ereignis, wird der sog. Einbringungsgewinn II festgesetzt. Zu der Frage, ob dieser Einbringungsgewinn II der Gewerbesteuer unterliegt, hat nun der BFH in seinem Urteil vom 11.07.2019 – I R 13/18 Stellung genommen. Ein Beitrag von: Lutz Ritter Steuerberater, LL.M. Zertifizierter Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH) Mitarbeiter in der Steuerabteilung von BW PARTNER, Stuttgart...
Kürzlich hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein Ex-Sanitätsoffizier 57.000 Euro Studienkosten an die Bundeswehr zurückzahlen muss. Der Betroffene hatte sich bei der Bundeswehr zu einem Dienst von 17 Jahren verpflichtet, konnte dann auf Kosten der Bundeswehr Medizin studieren, wurde Offizier und durfte nach dem Studium sogar eine klinische Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesie absolvieren. Dann verweigerte er den Kriegsdienst, wurde vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen und muss nun einen Teil seiner Studienkosten zurückzahlen. Nur in einem Punkt gaben die Richter dem Kläger Recht: Die Bundeswehr muss ihm eine Stundung oder Ratenzahlung der Summe gewähren (VerwG-Urteil vom 14.1.2020, 10 K...
In Zeiten von Corona scheint vieles möglich. So hat der Koalitionausschuss der Großen Koalition am 8. März 2020 die Umsetzung von steuerpolitischen Maßnahmen beschlossen; zu den Maßnahmen zählen im Einzelnen: „Die Abschreibungsmöglichkeiten für „digitale Wirtschaftsgüter“ werden verbessert. Um eine konsensfähige Definition für „digitalen Wirtschaftsgüter“ zu finden, wird es zeitnah einen Meinungsaustausch zwischen Bundesregierung, Wirtschaft und Experten geben. Mit der Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer wird es Personengesellschaften ermöglicht, steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Die unterschiedlichen Besteuerungsformen können heute zu einer höheren Steuer für Personenunternehmer führen. Dies sollen Personenunternehmen durch die neue „Veranlagungsoption“ zukünftig vermeiden können. Aufgrund der in...
Die aktuelle Corona-Krise ist ein einzigartiger Stresstest nicht nur für das deutsche Gesundheitswesen, sondern auch für die Wirtschaft. Jetzt hat das BMF am 13.3.2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Abfederung der Corona-Auswirkungen vorgelegt, das neben Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen (Kurzarbeitergeld) und steuerlichen Erleichterungen (Steuerstundungen, Steuervorauszahlungen) auch Verbesserungen bei der Liquiditätssicherung vorsieht. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen....
Dividendenauszahlung verzögern sich Die Hauptversammlungs-Saison steht vor der Tür. Eigentlich. Doch aufgrund der aktuellen Lage durch die Corona-Pandemie ist in diesem Jahr alles etwas anders als bisher. Erfahrungswerte? Fehlanzeige. Die Unternehmen gehen damit unterschiedlich um. Continental und Daimler haben den Termin für die anstehende Hauptversammlung verschoben, die Deutsche Telekom bittet Aktionäre, nicht zu kommen. Dennoch schließt die Deutsche Telekom eine kurzfristige Absage nicht aus. Eine verrückte Welt, in der wir gerade leben. Immerhin bleibt uns vorerst eines erspart: Der Streit ums Würstchen am Buffet. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu...
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Pflicht zur Nutzung des beSt doch nicht bereits am 1. Januar 2023?!
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Aufreger des Monats Juli: Datengrundlage der Richtsatzsammlung bleibt Geheimnis der Finanzverwaltung
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Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt 18. Juli 2025
Von der Schuldenbremse zur Investitionsbremse: Wie die OECD Deutschland den Spiegel vorhält
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