Im Referentenentwurf eines „Grundrentengesetzes“ (GruReG) plant das federführende BMAS in § 8 Abs. 4 EStG eine gesetzliche Definition des Kriteriums „zusätzlich geschuldeter Arbeitslohn“ im Sinne der Verwaltungsauffassung. Dies schränkt die Steuerfreiheit oder Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen des Arbeitgebers in Zukunft erheblich ein. Hintergrund Lohnformwechsel des Arbeitgebers durch Sachzuwendungen an Arbeitnehmer statt (voll steuerpflichtiger) Arbeitslohn sind heutzutage weit verbreitet. Für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer ist das lohnsteuerlich interessant, wenn derartige Leistungen lohnsteuerfrei oder jedenfalls pauschalversteuert erbracht werden können. Allerdings herrscht seit einiger Zeit ein heftiger Streit zwischen Finanzverwaltung auf der einen Seite, Arbeitgebern/Arbeitnehmern sowie Finanzgerichten auf der anderen Seite, welchen Anforderungen für das...
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Um zu verhindern, dass es im Erbfall zu einem Streit kommt und Vermögen oder gar ein Unternehmen zerschlagen werden müssen, regeln viele Eltern die Nachfolge frühzeitig per Erbvertrag mit ihren Kindern. Weichende Erben verzichten darin oftmals auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs, erhalten aber im Gegenzug einen Ausgleichsanspruch. Doch was geschieht steuerlich, wenn der Ausgleichsanspruch verzinst wird, weil er erst später ausgezahlt wird? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über...
Globalisierung zeigt Verletzlichkeit der Wirtschaft Fast 60.000 Corona-Fälle. Absage der Mobilfunkmesse in Barcelona. EU-Notfallgipfel. Die Meldungen haben sich in den letzten Tagen überschlagen. Bei Gesprächen mit Firmenchefs wird deutlich: Die Lungenkrankheit ist ein Konjunkturrisiko. Was dieses Beispiel wieder einmal zeigt: Auch altbekannte Risiken der Globalisierung bestehen weiterhin. Ich muss zugeben: Der Fokus meiner Studien liegt derzeit eher auf den Themen Cyber-Risiken und Risiken des Klimawandels. Kosten hoch, Umsätze runter Die aktuelle Epidemie zeigt die Abhängigkeit der Wirtschaft von den globalen Handelsströmen. Wenn Teile nicht rechtzeitig geliefert werden, steht die Produktion still. Dies verursacht hohe Kosten, kann das Image schädigen und...
Kürzlich habe ich in meinem Blog-Beitrag „Die Renaissance von Mitarbeiterwohnungen?“ auf die neue Förderung nach § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG aufmerksam gemacht. Nach dieser Vorschrift gilt seit dem 1.1.2020 bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Sachbezugs für eine Mietwohnung, die der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter überlässt, ein neuer Bewertungsabschlag. Der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung unterbleibt, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und dieser nicht mehr als 25 Euro je Quadratmeter ohne umlagefähige Kosten im Sinne der Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten beträgt. Der...
Gewerbesteuerliche Verlustvorträge können bei der Verpachtung des Betriebs einer gewerblich geprägten Personengesellschaft untergehen, dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Urteil vom 30.01.2019 – IV R 59/16 entschieden. Der Streitfall Im Streitfall hatte eine Unternehmensgruppe umstrukturiert. Die Klägerin, eine gewerblich geprägte KG, hat hierzu in einem Zwischenschritt ihren Betrieb an eine andere Gesellschaft der Unternehmensgruppe verpachtete. Der Pachtvertrag wurde ein Jahr später bereits wieder aufgehoben. Die bisherige Pächterin erwarb Teile des Betriebsvermögens von der Personengesellschaft und mietete nur noch das Betriebsgrundstück an. Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass der bisherige Betrieb mit Übergang zur Verpachtung jedenfalls gewerbesteuerlich beendet worden sei....
Der Berliner „Mietendeckel“ soll am 22.02.2020 veröffentlicht werden und daher am 23.02.2020 in Kraft treten. Wie schon beim Zweckentfremdungsverbot wurde auch hier das Gesetz natürlich wieder in letzter Sekunde in weiten Teilen verändert. Mal abgesehen von der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz: Das Gesetz ist handwerklich schlecht gemacht und für viele Vermieter wirtschaftlich schlicht eine Katastrophe. Besonders deutlich wurde dies bei einer Aktion der Berliner Morgenpost (www.morgenpost.de) , bei der die Leser anrufen konnten. Bei mir waren die meisten Anrufer zufällig Vermieter. Die Reaktionen reichten von Ratlosigkeit über Unmut bis hin zur blanken Verzweiflung – mehrere Vermieter...
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