Unter dem Titel „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ hat der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020 ein Maßnahmenpaket zur Konjunkturstärkung, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Krisenbewältigung, mit einem Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro vorgelegt. Das bereits erwartete Maßnahmenpaket beinhaltet im steuerlichen Bereich einige „alte Bekannte“, wie bspw. die degressive Abschreibung, Änderungen bei Umsatzsteuer und Verlustvorträge. Außerdem sind überraschende – aber sehr sinnvolle Vorschläge, wie bspw. das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer und die Bildung einer „Corona-Rücklage“, aufgenommen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Matthias Hiller Steuerberater und Professor für Rechnungswesen und Steuerlehre an der SRH Fernhochschule – The Mobile University Schwerpunkte: Bilanzsteuerrecht,...
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Spenden an gemeinnützige Tierschutzvereine sind unstrittig als Sonderausgaben abziehbar. Und auch zweckgebundene Spenden sind durchaus üblich. Oftmals rufen Vereine sogar ganz gezielt zu Spenden für ein bestimmtes Projekt auf, etwa für den Bau von neuen Hundezwingern in einem Tierheim. Doch was gilt, wenn die Zuwendung zur Rettung eines einzelnen – ganz konkreten – hilfsbedürftigen Tieres bestimmt ist, damit dieses in einer Tierpension untergebracht wird? Mit dieser Frage muss sich nun der BFH auseinandersetzen (Az. beim BFH: X R 37/19). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich...
Zur allgemeinen Überraschung sollen für die Dauer des zweiten Kalenderhalbjahrs der reguläre und der ermäßigte Umsatzsteuersatz reduziert werden. Viele Unternehmer haben bereits angekündigt, den Steuervorteil – u.a. wegen der technischen Umstellungskosten – nicht an die Verbraucher weiterzugeben. Kann man im Betrieb auf die Senkung der Umsatzsteuer auch komplett verzichten? Ein Beitrag von: Matthias Trinks Rechtsanwalt, Partner der txt AG Rechtsanwaltsgesellschaft (txt.de) Lehrbeauftragter für Steuerrecht an öffentlichen und privaten Hochschulen Mehrere hundert Veröffentlichungen in der Fach- und Tagespresse Fokus: Umsatzsteuer und Internationales Steuerrecht Warum blogge ich hier? Egal wie lange und tief man in eine juristische Materie eintaucht – so richtig...
Krisen-Pragmatismus zeigt sich bei digitalen Wirtschaftsgütern Es ist raus: Das Corona-Konjunkturpaket. Und wieder dabei: Die degressive Abschreibung. Wie schön. So hatten wir sie doch vermisst: Kurz vor der Finanzkrise 2008 abgeschafft, um dann wieder vorübergehend für zwei Jahre eingeführt zu werden. Jetzt ist sie wieder da – allerdings nur für die nächsten zwei Jahre. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung Die Bundesregierung hat im aktuellen Konjunkturpaket beschlossen, die geometrisch-degressive Abschreibung wieder einzuführen. Es kommt wieder der Faktor 2,5: Demnach können maximal 25 % des (Rest-)Buchwertes pro Jahr abgeschrieben werden. Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ist allerdings beschränkt. Sie gilt nur für Neuanschaffungen...
Wir sind mitten in der Hauptversammlungs-Hochsaison. Doch anders als bisher finden alle Aktionärstreffen aufgrund der aktuellen Einschränkungen rein virtuell statt. Dies sorgt bereits seit Wochen für kontroverse Diskussionen. Auffallend auch: Nur wenige Unternehmen weisen am Ende der Hauptversammlungen auf die nächste Hauptversammlung hin. Präsenz oder virtuell? Dazu gibt es nur zaghafte Äußerungen, denn niemand weiß, ob in einem Jahr physische Aktionärstreffen – also Großveranstaltungen – möglich sein werden. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen...
Mit Beschluss vom 03.06.2020 hat die Regierungskoalition verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen beschlossen. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere die Stärkung der Konjunktur und der Wirtschaftskraft in Deutschland. Als zentrales Element zur Erreichung dieses Ziels hat die Regierungskoalition beschlossen, dass „[z]ur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland […] befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt [wird]“. Ungeachtet der Frage, ob diese befristete Maßnahme die gewünschte Wirkung zeigen kann, führt die Absenkung der Mehrwertsteuersätze für Unternehmen zu einem umfassenden kurzfristigen Handlungsbedarf, insbesondere sind Systeme und Prozesse anzupassen, Verträge zu ändern und...
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