In Spanien gibt es eine Behörde, die sich um die Einhaltung der Corporate Governance Regeln kümmert. Vergleichbar mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, umgangssprachlich auch bekannt als Bilanzpolizei. Braucht es auch in Deutschland eine Corporate Governance Polizei? Lassen Sie uns darüber nachdenken. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß....
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Seit Jahren wurde innerhalb der EU, aber auch auf OECD-Ebene erfolglos versucht, für international operierende Digitalkonzerne wie Amazon, Facebook oder Google eine gerechte Besteuerungslösung zu finden, die eine Flucht in Steueroasen ausschließt. Jetzt scheint Licht am Ende des Tunnels in Sicht. Hintergrund International operierende Digitalkonzerne wie Amazon, Facebook oder Google sind mit den bisherigen Instrumenten der (internationalen) Steuerpolitik nicht zu fassen. Ihre Geschäftsmodelle machen es möglich, das Ergebnis ihrer Arbeit in einem anderen Land zu versteuern als die Inhalte. Das benachteiligt diejenigen Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit von einer physischen Betriebsstätte aus anbieten, während international operierende Digitalunternehmen in der Lage sind,...
Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 03.12.2019 entschieden (1 K 494/18 E). Der Streitfall Die Klägerin und ihr inzwischen geschiedener Ehemann trennten sich im Jahr 2012. Beide führten vor dem Amtsgericht ein familienrechtliches Streitverfahren, das die Scheidung, den Versorgungsausgleich sowie den nachehelichen Unterhalt umfasste. Im Jahr 2014 wurde die Ehe durch Beschluss des Amtsgerichts geschieden und der frühere Ehemann der Klägerin zu monatlichen Unterhaltszahlungen verpflichtet. Gegen den Beschluss des Amtsgerichts erhoben die Klägerin Beschwerde und ihr früherer Ehemann Anschlussbeschwerde beim...
In meinem „Aufreger des Monats Februar 2020“ habe ich – durchaus pointiert – darauf aufmerksam gemacht, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung zum Thema „außergewöhnliche Belastungen“ so scharf geworden sind, dass entsprechende Kosten kaum noch abziehbar sind. Ob rein immaterielle (“psychische”) Schäden, Prozesskosten, Schäden, die nur mangels Versicherung zu tragen sind oder Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Auflagen – immer wird ein Grund gefunden, warum nun gerade diese „Kostenart“ nicht außergewöhnlich im Sinne des § 33 EStG ist. Selbst eine der letzten „Bastionen“ des § 33 EStG, nämlich die Kosten für einen behindertengerechten Umbau, droht zu fallen. Nach dem Willen des FG...
Der steuerliche Maßgeblichkeitsgrundsatz hat eine lange Tradition. Die sogenannte umgekehrte Maßgeblichkeit wurde hingegen mit dem BilMoG endlich aus dem HGB gestrichen. Insgesamt hatte der Gesetzgeber mit dem BilMoG tendenziell mehr Selbständigkeit von Handels- und Steuerbilanz initiiert. Seither wird darum gestritten, inwieweit sich Änderungen für die steuerliche Maßgeblichkeit ergeben. Jüngst hat der BFH mit einem Urteil zur Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Rückstellungsbewertung für die Steuerbilanz ein Stück weit zur Klärung beigetragen. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer...
Der Rat der Europäischen Union hat am 18.2.2020 vereinfachte Mehrwertsteuervorschriften für Kleinunternehmen beschlossen. Die neuen Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand und die Befolgungskosten für Kleinunternehmen zu verringern, und für steuerliche Rahmenbedingungen sorgen, die Kleinunternehmen helfen, zu expandieren und effizienter grenzüberschreitend Handel zu treiben. Im Rahmen einer Pressemitteilung teilt der Rat dazu mit: Die derzeitige MwSt-Regelung schreibt vor, dass die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen nur von inländischen Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Nach der jüngst beschlossenen Reform darf künftig Kleinunternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten eine ähnliche Mehrwertsteuerbefreiung gewährt werden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor...
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