Scheidet ein Gesellschafter bei Fortsetzung der Gesellschaft aus der Personenhandelsgesellschaft aus, steht ihm eine Abfindung zu. Seit jeher wird darum gestritten, wie der Abfindungsbetrag zu ermitteln ist. Traditionell wurde hierfür die Aufstellung einer Auseinandersetzungsbilanz propagiert. Das IDW hat sich jüngst mit der Frage beschäftigt, welche Bedeutung eine Auseinandersetzungsbilanz und der Substanzwert vor dem Hintergrund des Stands der betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse haben. Ein Beitrag von: Prof. Dr. Robin Mujkanovic 2004 Wirtschaftsprüfer Bis 2005 National Office einer Big4-WPG Seit 2005 Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung an der Wiesbaden Business School Arbeitskreise beim IDW/DRSC/DIIR, Prüfer im WP-Examen Warum blogge ich hier? Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung...
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Lautes Rauschen im Blätterwald. Ein Fall aus Österreich ist zum Aufreger geworden: Die Hausverwaltung „Wiener Wohnen“ hatte anscheinend nach der Beschwerde eines Mieters beschlossen, bis zum Jahresende alle Namen an den Klingelschildern an 220.000 Wohnungen zu entfernen. Offenbar erhielt die Verwaltung von der für Datenschutzangelegenheiten der Stadt zuständigen Magistratsabteilung die Einschätzung, dass die Verbindung von Nachname und Wohnungsnummer gegen die DSGVO verstoße (s. bild.de und faz.net). Der Verband Haus und Grund Deutschland griff das auf, hat das aber gleich wieder berichtigt, weil die Bundesdatenschutzbeauftragte gleich klargestellt hat, dass das kein Problem ist (s. https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/Kurzmeldungen/Klingelschilder.html). Es besteht also für Vermieter und...
Eine GmbH ist eine eigenständige juristische Person und verfügt über keine außerbetriebliche Sphäre. Folglich sind auch sämtliche Aufwendungen der GmbH Betriebsausgabe und sämtliche Wirtschaftsgüter gehören zum Betriebsvermögen. Eine Ausnahme bildet die verdeckte Gewinnausschüttung. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Ich hatte bereits berichtet: Zur Verhinderung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren auf elektronischen Marktplätzen im Internet soll im Zuge des (früher so genannten) JStG 2018 das Umsatzsteuerrecht (§§ 22f und 25e UStG-neu) geändert werden (BT-Drucks. 19/4455). Alle Betreiber elektronischer Marktplätze sollen ab Januar 2019 dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten von Verkäufern zu erfassen, u.a. Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes (§ 22f UStG-E). Geplant ist, dass Händler mit Bescheinigungen von Finanzämtern den Betreibern von Online-Plattformen nachweisen sollen, dass sie für die Umsatzsteuer registriert sind. Erst dann wird der Plattform-Betreiber von der Haftung freigestellt,...
Wieder einmal ist für die Steuerzahler ein Etappensieg in Sachen „Privatnutzung von Kfz im Betriebsvermögen“ zu verbuchen. Das FG München hat mit Urteil vom 11.6.2018 (7 K 634/17) zu der Nutzung von Kfz im Betriebsvermögen einer GmbH wie folgt geurteilt: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen,...
Weiterbildungen sind wichtig, auch für Aufsichtsräte. So sehen dies auch die DAX-Unternehmen. Allerdings lässt die Teilnahme an Fortbildungen derzeit noch zu wünschen übrig. Doch woran liegt es? Schauen wir genauer hin. Die Hochschule Landshut hat 2017 eine Aufsichtsratsstudie durchgeführt. Befragt wurden alle Vorstände und Aufsichtsräte der Unternehmen des DAX, MDAX, SDAX sowie TexDAX – also den absoluten Profis unter den Aufsichtsräten, sozusagen die oberste Liga, wie man im Fußball sagen würde. Thema war nicht alleine die Weiterbildung von Aufsichtsräten, sondern die Qualität der Aufsichtsräte. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin...
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Update: Bundesrat billigt besseren Verbraucherschutz bei Kreditverträgen
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