Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Bei möblierter Vermietung ist die ortsübliche Miete noch um einen Zuschlag zu erhöhen, allerdings nur, wenn sich ein solcher ermitteln lässt. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben...
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Krise ist derzeit kein Begriff, der sich oft in der Presse findet. Zumindest nicht in Bezug auf das Thema Wirtschaftskrise. Unternehmenskrisen wie beispielsweise bei Steinhoff durch die aufgedeckten Bilanzmanipulationen hingegen schon. Da lohnt sich der Blick über den Tellerrand zu unseren Nachbarn – den Schweizern. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den...
Der neueste Bilanzskandal trägt den Namen Steinhoff. Gab es Warnzeichen? Gibt es Umstände, die auf einen möglichen Skandal hinweisen? Die Fälle der Vergangenheit zeigen: Es gibt einige Ähnlichkeiten, denn einige Umstände weisen bei den Skandalen Parallelen auf. Doch nun zu den Warnsignalen im Einzelnen: Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Besuchen Sie mein Profil auf LinkedIn Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen....
Die Veranstalter von sogenannten Dinner-Shows scheinen hartnäckige Menschen zu sein. Wenn ich richtig gezählt habe, sind sie in jüngster Zeit das dritte Mal vor dem BFH unterlegen, das heißt, die Dinner-Shows unterliegen nach Ansicht des BFH dem Regelsteuersatz. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um eine einheitliche, komplexe Leistung handelt (BFH-Urteil vom 13.6.2018, XI R 2/16). Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen die Eintrittsberechtigungen für Theater und den Theatervorführungen vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler zwar dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuerermäßigung setzt jedoch voraus, dass die begünstigte Vorführung der Hauptbestandteil der einheitlichen Gesamtleistung ist und den...
Spätestens im letzten Quartal stehen die alljährlichen Gehaltsrunden wieder an und damit einhergehend die Frage nach der optimalen Ausgestaltung des Vergütungssystems. Variable Vergütungen sind meistens der Standard, auch wenn sie teilweise sehr unterschiedlich ausgeprägt sein können: angefangen vom klassischen Add-On bis zur Mindestvergütung mit einem hohen variablen Vergütungsbestandteil, der teilweise auch über 50 % betragen kann. Ein Beitrag von: Dr. Ursula Sedlmair-Wolff Studium der Rechtswissenschaft und Promotion in Augsburg Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Lehrbeauftragte an der FOM Hochschule München Warum blogge ich hier? Der Expertenblog ist eine perfekte Ergänzung zur Vertiefung von aktuellen (steuer-) rechtlichen Themen. Meine inhaltlichen Schwerpunkte setze...
Erneut hat der BFH geurteilt, dass die Verpflichtung eines Unternehmers zur elektronischen Übermittlung seiner Bilanz und GuV keine unbillige Härte darstellt. Im aktuellen Fall hat er diesen Grundsatz sogar auf ein Unternehmen übertragen, das sicherungstechnische Einrichtungen herstellt und vertreibt (BFH-Urteil vom 15.5.2018, VII R 14/17). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen....
NEUESTE BEITRÄGE
-
Dr. Carola Rinker 3. Juli 2026
Eingeschränktes Testat – und kurz darauf prüft die BaFin
-
Christian Herold 3. Juli 2026
Erbschaftsteuer und Familienheim: "Verstoß" gegen Sechs-Monats-Frist hinreichend begründen
-
Dr. Carola Rinker 2. Juli 2026
Wenn Schulden zu Eigenkapital werden
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 1. Juli 2026
BAG stärkt Arbeitnehmerrechte in Elternzeit
-
Dr. Carola Rinker 30. Juni 2026
Der Aufsichtsrat als Frühwarnsystem – Wie unabhängig muss Kontrolle sein?
NEUESTE KOMMENTARE
15.06.2026 von Bjoern Holstein
Die neue E-Auto-Förderung: sozial sinnvoll – aber unnötig kompliziert
12.06.2026 von Andreas Printz
29.06.2026 von Maik Geduhn
Prüfung der BaFin: Warum Anhangangaben keine Nebensache sind