E-Rechnungsgesetz erfordert Umstellung auf elektronische Rechnungen für betroffene Unternehmen Ab 2020 dürfen öffentliche Auftraggeber keine Papierrechnungen mehr annehmen. Hoppla. Das ist ja schon in drei Jahren. Digitalisierung. Im Eilschritt. Diese Schnelligkeit überfordert mich. Wie soll die Umstellung derart schnell gelingen? Meine Kreativität kommt an ihre Grenzen. Aber nun der Reihe nach. Die EU-Richtlinie 2014/55EU schreibt vor, dass ab dem 27. November 2018 Bundesbehörden und Verfassungsorgane elektronische Rechnungen annehmen müssen – unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrages. Bis dahin müssen die obersten Behörden also in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Alle anderen folgen ein Jahr später. Ein Beitrag von:...
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Aufgrund der enormen Kursschwankungen sind Bitcoins nahezu täglich in den Finanznachrichten vertreten. Über die steuerliche Behandlung wird jedoch nur selten berichtet. Dies ändert sich aktuell. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Leider geben nicht alle Bundesländer ihre Prüffelder im Vorhinein bekannt. Das Land NRW ist hierbei jedoch schon seit langem vorbildlich. So werden sowohl zentrale als auch eine Liste mit dezentralen Prüffeldern bekannt gegeben. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Wie Sie wissen, gibt es Riester-Verträge in zwei Varianten: Sie schließen privat einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab und können dafür die Riester-Förderung beanspruchen, z.B. Rentenversicherung, Banksparplan, Investment-Sparplan, Bauspar- oder Darlehensvertrag (Wohn-Riester). Sie zahlen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber Eigenbeiträge aus versteuertem Nettoeinkommen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ein, verzichten auf die vorgesehene Steuerfreistellung der Beiträge (§ 3 Nr. 63 Satz 2 EStG) und nehmen stattdessen die Riester-Förderung in Form der Altersvorsorgezulage und ggf. eines ergänzenden Sonderausgabenabzugs in Anspruch (§ 1a Abs. 3 Betriebsrentengesetz). Das sind die sog. betrieblichen Riester-Renten. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in...
Bei der Frage, ob Restaurationsleistungen dem ermäßigten oder dem Regelsteuersatz unterliegen, ist die Bereitstellung von Mobiliar nicht als Dienstleistungselement zu berücksichtigen, wenn dieses zwar den Verzehr von Lebensmitteln erleichtert, zugleich aber als Warteraum und Treffpunkt dient. Die Leistungen einer Krankenhauscafeteria können daher dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Dem Urteil des BFH vom 3.8.2017 (V R 61/16) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater...
136 Tage nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD am 7.2.2018 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im folgenden Blogbeitrag wird beleuchtet, welche Änderungen die 177 Seiten des Koalitionsvertrags für indirekte Steuern ankündigen. Daneben verdient ein umfangreiches Paket zur Immobilienbesteuerung nähere Betrachtung. Im Bereich der indirekten Steuern hat die neue Regierungskoalition insbesondere einige eng umrissene Änderungen bei der Umsatzsteuer im Blick. Zur aktuell großen Reform der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie auf EU-Ebene, die eine Systemumstellung für den innereuropäischen Warenverkehr (innergemeinschaftlichen Erwerb) vorsieht, äußert sie sich nicht. Bessere Wettbewerbssituation für Seehäfen Das Erhebungs- und Erstattungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer an Flug- und Seehäfen soll optimiert werden....
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