Unterstützen Steuerzahler ihr Kind (Sohn), das sich in Berufsausbildung befindet und mit einer Lebensgefährtin in nichtehelicher Gemeinschaft zusammenlebt, ist die Frage, ob die Zahlungen bis zum Unterhaltshöchstbetrag (2018: 9 000 EUR) absetzbar sind, oder ob der Höchstbetrag aufzuteilen ist, weil auch die Lebensgefährtin zum Unterhalt des Sohnes beiträgt und deswegen eine Steuerermäßigung beantragt. Das FG Düsseldorf hatte im Jahre 2014 entschieden, dass der Unterhaltshöchstbetrag aufzuteilen ist und die geleisteten Zahlungen bei jedem nur anteilig als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind (FG Düsseldorf vom 26.3.2014, 7 K 3168/13 E). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied...
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Mein Blogger-Kollege Christoph Iser hat dankenswerterweise auf die Aussage des BMF verwiesen, dass EC-Karten-Umsätze nicht in der Kasse aufzuführen sind. In der Praxis ist dies wohl das derzeit meistdiskutierte Thema. Und so recht hat niemand eine Lösung für das Dilemma, denn praxisgerecht ist die Auffassung des BMF keinesfalls. Zunächst bietet ja gerade die Erfassung der EC-Karten-Umsätze über die Kasse für die Finanzverwaltung eine bessere Kontrollmöglichkeit. Aber sie ist auch praktikabel: Was sollen denn die „armen“ Restaurantbetreiber machen, wenn ein Kunde zunächst signalisiert, er möchte bar zahlen, um dann – wenn ihm die Rechnung vorgelegt wird – zu entscheiden, er wolle...
Zunehmende Bedeutung der Zusammensetzung des Aufsichtsrates Anforderungsprofile. Aufsichtsräte. Prüfung zur qualifizierten Aufsichtsrätin. Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten gibt es viele. Doch was qualifiziert jemanden als Kandidaten für die Wahl zum Aufsichtsrat bzw. zur Aufsichtsrätin? Gute Frage. Nächste Frage. Reicht es, einige Fortbildungen zu besuchen? Oder was können Interessierte tun? Früher wurde bei der Suche nach neuen Aufsichtsräten das Thema Qualifikation nicht vorrangig behandelt. Vielmehr wurde aus dem bestehenden Netzwerk jemand gefragt. Wie ist dies heute? Meine Gespräche mit Praktikern, die regelmäßig mit dem Thema zu tun haben, haben gezeigt: Auch wenn heutzutage die Anforderungen an Aufsichtsräte gestiegen sind, wird oftmals immer noch...
Solo-Selbständige sind laut landläufiger Definition Selbständige, die keine Arbeitnehmer beschäftigen. Können Solo-Selbständige aber als Arbeitgeber im verfahrensrechtlichen Sinne behandelt werden? Diese spannende Frage hatte das BAG in seinem Beschluss vom 01.08.2017 verneint und seine bisherige Rechtsprechung zum Arbeitgeberbegriff bestätigt. Hintergrund war die Klage der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft gegenüber einem Solo-Selbständigen zur Zahlung einer Ausbildungskostenumlage im Baugewerbe gemäß § 17 des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), die vor dem Arbeitsgericht erhoben wurde. Ein Beitrag von: Dr. Ursula Sedlmair-Wolff Studium der Rechtswissenschaft und Promotion in Augsburg Rechtsanwältin, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Lehrbeauftragte an der FOM Hochschule München Warum blogge...
Verwendet ein Unternehmer keine lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummern, so berechtigt dies allein das Finanzamt nicht zur Hinzuschätzung. Dies hat das FG Köln mit Urteil vom 7.12.2017 (15 K 1122/16) für den Fall der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung entschieden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht kennen. Es reizt mich, die Erfahrungen, die sich aus dieser...
Eine erfreuliche Änderung für Kleinsparer bzw. Rentner hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz gebracht: Auszahlungen zur Abfindung einer Kleinbetragsrente zu Beginn der Auszahlungsphase gelten nicht als schädliche Verwendung. Eine Kleinbetragsrente liegt vor, wenn die monatliche Rente nicht höher ist als ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße gemäß § 18 SGB IV (2018 = 30,45 EUR in West und 26,95 EUR in Ost). Für die Berechnung dieser Grenze sind alle bei einem Anbieter bestehenden Verträge eines Anlegers insgesamt zu berücksichtigen, für die eine Altersvorsorgezulage gewährt wurde (§ 93 Abs. 3 EStG). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss...
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