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6. November 2017

Viele –­ aktuelle und ehemalige – Studenten haben in den vergangenen Jahren Steuererklärungen abgegeben, um die Kosten des Erststudiums abziehen zu können. Zeitgleich – oder später – haben sie einen Antrag auf Feststellung eines Verlustes gestellt. Die Verluste sind bislang natürlich nicht anerkannt worden, so dass abschlägige Steuerbescheide ergangen und die Feststellung von Verlusten abgelehnt worden ist. Nun stellt sich die Frage, welches im Anschluss an diese Verwaltungsakte das richtige Rechtsmittel ist. Um ehrlich zu sein: Ich weiß es nicht. Und wenn ich die Literatur zu dem Thema lese: a) Das Thema ist äußerst kompliziert. b) So richtig sicher ist...

3. November 2017

Manipulation der GuV. Höherer oder niedrigerer Gewinn? Das ist hier die Frage. In der Regel soll die Lage des Unternehmens besser dargestellt werden als sie tatsächlich ist. Wieso? Um attraktiv zu sein für einen Börsengang. Siehe Hess AG. Um Kredite zu erhalten für „Investitionen“ alias „Finanzierung des privaten Lebensunterhalts“. Siehe Flowtex. Aufgepumpt werden in diesen Fällen meistens die Umsatzerlöse. Wieso sollten die Aufwendungen höher ausgewiesen werden, als sie tatsächlich sind? Dann wenn sich jemand bereichern will auf Kosten des Unternehmens. Also die Bezahlung einer fiktiven Rechnung wird auf das Konto das eigene Konto umgeleitet. Wer ist dieser Jemand? Ein Mitarbeiter...

3. November 2017

Nun ist es wieder soweit: Arbeitnehmer stellen ihre Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung. Und siehe da: Die Finanzverwaltung hat es geschafft, auch den letzten Vordruck in ihrem System, der für den Normalbürger halbwegs verständlich war, abzuschaffen und durch eine kompliziertere Regelung zu ersetzen. Es geht um den Vordruck „Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“. Im Formular-Management-System  der Bundesfinanzverwaltung heißt es nun: „Der Vordruck Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung wurde in den neuen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung integriert. Eine Neuauflage des Vereinfachten Antrags für 2018 erfolgt nicht. Bitte nutzen Sie daher jetzt das Formular 10 – Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2018 mit Anlagen Kinder, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten.“...

2. November 2017

Die Tax Agenda des Gesetzgebers Seit einer guten Woche sondieren CDU, CSU, FDP und Grüne die Aussichten für eine Jamaika-Koalition. Mit dem Abschluss der Verhandlungen ist nicht vor Dezember zur rechnen. Unabhängig von den programmatischen Vorstellungen der Verhandlungspartner wird sich die kommende Bundesregierung mit einer Reihe von bisher unvollendeten Punkten beschäftigen müssen. Zeit für eine Wiedervorlageliste. Sanierungsgewinnfreistellung: Was macht die EU? Sehr schnell hatte die große Koalition auf den Beschluss des Großen Senats des BFH zum Sanierungserlass reagiert und eine gesetzliche Freistellung von Sanierungsgewinnen kodifiziert. Seitdem läuft das beihilferechtliche Prüfverfahren der EU-Kommission. Wenn nicht bald die erwartete positive Entscheidung fällt,...

2. November 2017

Jamaika-Koalition setzt Steuerentlastungen auf die Tagesordnung Schon am ersten Abend ihrer Sondierungsgespräche haben CDU, CSU, FDP und Grüne ein vielversprechendes Ergebnis zum Themenblock Finanzen, Haushalt, Steuern vorgelegt. An der schwarzen Null, dem Vermächtnis von Wolfgang Schäuble, soll demnach nicht gerüttelt werden. Jamaika plant weiter mit einem Haushalt ohne Schulden. Weiteres Highlight ist die klare Absage an die Einführung von Substanzsteuern. Damit ist offensichtlich die im Wahlprogramm der Grünen geforderte Vermögensteuer als Seifenblase zerplatzt. Erfreulich ist vor allem, dass sich das Papier auf die Auflistung von steuerlichen Entlastungsmaßnahmen konzentriert. Jamaika hat somit offenbar die Grundsatzentscheidung getroffen, die Bürger steuerlich zu entlasten....

2. November 2017

Golfspieler aufgepasst: Eine recht interessante Entscheidung zur Umsatzsteuer hat das FG München am 29.3.2017 (3 K 855/15) gefällt. Danach gilt: Die entgeltliche Überlassung von Golfbällen aus dem Ballautomaten und von Caddys sowie die entgeltliche Nutzungsüberlassung der Golfanlage an Nichtmitglieder gegen Greenfee und die Veranstaltung von Turnieren durch einen ­– noch – nicht als gemeinnützig anerkannten Golfclubs kann umsatzsteuerfrei sein, sofern der Verein keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Zwar ist eine Befreiung der Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG ausgeschlossen, allerdings kann sich der Golfclub auf das EU-Recht berufen – so das FG München. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater...

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