Mehrfach wurde an dieser Stelle schon darauf hingewiesen, dass ab 2023 bestimmte PV-Anlagen von der Ertragsbesteuerung ausgenommen sein sollen – und zwar zwingend und nicht nur im Rahmen eines Liebhabereiwahlrechts. So sieht es jedenfalls die derzeitige Entwurfsfassung des § 3 Nr. 72 EStG vor. Nun stellt sich – wieder einmal – die Frage, wie es denn mit einem Investitionsabzugsbetrag aussieht, der bis Ende 2022 für die Anschaffung einer Anlage in 2023 gebildet worden ist. Antwort: Das ist alles andere als klar. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum...
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Das neue Jahressteuergesetz (JStG 2022) beinhaltet auch Änderungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Homeoffice. Leider überwiegen die Nachteile die Vorteile. Hintergrund Zur Abfederung der im Rahmen der Corona-Pandemie durch das „zwangsweise“ häusliche Arbeiten verbundenen Mehraufwendungen, z. B. durch das Heizen der Wohnung, höhere Strom-, Wasser- und Abwasserkosten, wurde für die Jahre 2020 bis 2021 durch das JStG 2020 v. 21.12.2020 (BGBl 2020 I S. 3096) die sog. Homeoffice-Pauschale in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b Satz 4 EStG eingeführt, die mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz (v. 19.6.2022 BGBl. 2022 I S. 4167) bis zum 31.12.2022 verlängert wurde. Steuerpflichtige können...
In meinem Blog-Beitrag „PV-Anlage in einer Vermietungs-GbR? Besser gestern als heute handeln!“ habe ich das aktuelle Urteil vom 30.6.2022 (IV R 42/19) vorgestellt, mit dem der BFH entschieden hat, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage die Vermietungseinkünfte einer vermögensverwaltenden GbR selbst dann gewerblich infiziert, wenn aus der PV-Anlage nur Verluste erwirtschaftet werden. Das heißt also, dass bei einer rein vermögensverwaltenden GbR das gesamte Immobilienvermögen steuerverstrickt werden kann, wenn die gewerbliche Infizierung über die PV-Anlage eintritt. Über die Bagatellregelung und Ausweichgestaltungen soll hier nicht weiter geredet werden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss...
Die hohe Inflation und die steigenden Energiepreise veranlassen das BMF scheinbar dazu, die Steuerfreibeträge nochmals (deutlich) zu erhöhen. Was ist geplant? Hintergrund Bereits im September dieses Jahres hatte das Bundeskabinett beschlossen, den Steuerfreibetrag bei der Einkommensteuer anzuheben. Der Betrag von 10.632 € ab 2023 war fixiert. Diese Anhebung soll nunmehr nochmals nach oben korrigiert werden. Denn das Bundesfinanzministerium plant, den Freibetrag auf 10.908 € anzuheben. Ebenso soll der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben werden. Er soll um 404 € auf dann 6.024 € ab dem anstehenden Jahr steigen. Ein Beitrag von: Dr. Timmy Wengerofsky Referent für Steuern, Handels- und Gesellschaftsrecht bei der...
Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ist grundsätzlich nur die Entfernungspauschale steuerlich abziehbar. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel darf ebenfalls die Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Falls die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf das Kalenderjahr bezogen nachweislich höher sind als die Entfernungspauschale, dürfen aber die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden. Fraglich war lange Zeit, ob auch ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt. Das FG Düsseldorf hatte dies mit Urteil vom 8.4.2014 (13 K 339/12 E) bejaht. Taxikosten konnten danach – wie öffentliche Verkehrsmittel – über die Entfernungspauschale hinaus mit den tatsächlichen Aufwendungen abgezogen werden. Im Jahre 2018 hatte dann auch das Thüringer...
Rentner sowie Versorgungsempfänger des Bundes werden eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (BT-Drs. 20/3938), den der Bundestag am 14.10.2022 erstmals behandelt und am 20.10.2022 beschlossen hat. Hintergrund Als Reaktion auf den dramatischen Energiekostenanstieg hat der Gesetzgeber mit dem Steuerentlastungsgesetz vom 23.5.2022 (BGBl 2022 I S. 749) eine einmalige steuerpflichtige Energiekostenpauschale (EEP) von 300 Euro beschlossen, die grundsätzlich über die Arbeitgeber bzw. Dienstherren an Beschäftigte ab Ende September 2022 ausgezahlt wurde – ich habe im Blog berichtet. Die EEP soll vor allem die Bevölkerungsgruppen entlasten, denen typischerweise Fahrtkosten in Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung entstehen und...
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