Viele Bürger nutzen iPhones und iPads privat. Zuweilen werden teure iPhones sogar als eine Art Statussymbol betrachtet. Aber würden Sie auf die Idee kommen, dass Apple-Geräte niemals ausschließlich beruflich nutzbar sind, dass also immer davon ausgegangen werden müsse, dass eine private Mitbenutzung vorliegt? Und würden Sie einem Steuerpflichtigen entgegenhalten, dass selbst der Kauf eines MacBooks im Wert von fast 2.700 Euro immer auch privat mitveranlasst ist? Würden Sie ihm sagen, dass die Nutzung von Apple-Geräten – statt Geräten mit Microsoft-Programmen – grundsätzlich gegen eine dienstliche Nutzung spricht? Ich glaube, das würden Sie nicht tun. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater...
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Ein Katerfrühstück soll typsicherweise den Kopfschmerz nach einem geselligen Vorabend lindern. Ob es tatsächlich hilft, lassen wir einmal dahinstehen. Die Frage heute soll sein, ob ein Katerfrühstück als geschäftliche Bewirtung anerkannt werden kann. Nein, sagt ein Finanzamt aus dem Bereich Berlin-Brandenburg. Ja, sagt das zuständige Finanzgericht (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8.11.2021, 16 K 11381/18). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht...
Die Bundesregierung richtet nach Mitteilung des BMWK vom 8.4.2022 ein Hilfsprogramm ein, um von dem Ukraine-Krieg betroffene deutsche Unternehmen finanziell zu unterstützen. Was bedeutet das für die deutsche Wirtschaft? Hintergrund Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie aufgrund umfangreicher staatlicher Markteingriffe haben viele deutsche Unternehmen und Wirtschaftszweige seit Ausbruch des Ukraine-Krieges am 24.2.2022 auch mit den wirtschaftlichen Kriegsfolgen zu kämpfen. In der aktuellen Situation geht es für Unternehmen vor allem darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen, ferner die Folgen der Unterbrechung von Lieferketten unmittelbar zu dämpfen. TCF als rechtliche Grundlage Beihilferechtliche Grundlage...
Bekanntermaßen ist die Nutzungsdauer von Computerhardware und -software im vergangenen Jahr per BMF-Schreiben auf ein Jahr festgelegt worden, so dass eine Sofortabschreibung ermöglicht wird (BMF 26.2.2021, BStBl 2021 I S. 298). Im Februar 2022 hat das BMF dann mehrere Zweifelsfragen zu der Neuregelung beantwortet, so dass nun beispielsweise klar ist, dass auch bei einem Kauf im Dezember eine volle Sofortabschreibung möglich ist und dass die Wirtschaftsgüter trotz 100-prozentiger Abschreibung mit einem Erinnerungswert im Bestandsverzeichnis aufzuführen sind (BMF-Schreiben vom 22.2.2022, BStBl 2022 I S. 187). Da sich das BMF aber eher selten mit dem Handelsrecht befasst, ist es die Antwort auf...
Heute möchte ich Ihnen in aller Kürze eine BFH-Entscheidung vorstellen, die sowohl für AO- als auch für Lohnsteuer-Liebhaber einige Leckerbissen bereithält. Es geht darum, dass das Finanzamt eine einmal erteilte Anrufungsauskunft später nicht so einfach wieder aufheben kann. Und zum anderen ist das Urteil von Interesse, weil es aufzeigt, dass so genannte Langzeitvergütungsmodelle der Fünftel-Regelung unterliegen können. Immer häufiger werden mit Führungskräften so genannte Langzeitvergütungsmodelle, neudeutsch Long Term Incentive Modelle (LTI) vereinbart. Bei diesen werden die Leistungen der Arbeitnehmer nicht nur für ein Jahr bewertet und entlohnt, sondern vielmehr über mehrere Jahre. Das Hessische FG hatte zu einem derartigen LTI...
Die Rechtsprechung des BFH zur Ausgestaltung der Vergleichs- und Prognoserechnung zur Feststellung einer etwaigen Doppelbesteuerung beruht darauf, dass bereits in der Übergangsphase des Wechsels von der (verfassungswidrigen) Ertragsanteils- auf die (nachgelagerte) Vollbesteuerung der „Zufluss“ der Rente besteuert wird, abzüglich eines steuerfreien Teils zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Diese Auffassung widerspricht jedoch Entstehungsgeschichte und Wortlaut des AltEinkG, wonach der Besteuerungsanteil in der Übergangsphase als Kombination von Voll- und Ertragsanteilsbesteuerung konzipiert ist. Nach dieser Maßgabe ist auch die Vergleichs- und Prognoserechnung auszugestalten. Ein Beitrag von: Torsten Ermel Steuerberater Wirtschaftsprüfer Warum blogge ich hier? Das Thema Doppelbesteuerung der Renten – worauf ich meinen Schwerpunkt...
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