Das Finanzgericht Hamburg hat mit seinem Beschluss vom 31.01.2019 (2 V 112/18) vorläufigen Rechtsschutz gegen die Abzinsung von Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gewährt. Nach Auffassung des 2. Senats des FG Hamburg bestehen verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe. Grundsätze der Abzinsung Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind Verbindlichkeiten mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Hiervon ausgenommen sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt, und Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. Das Abzinsungsgebot wurde mit Wirkung...
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Sie merken es: Die geplante Anzeigepflicht für Steuergestaltungen ist zu meinem Lieblingsthema geworden – wenn man es denn so bezeichnen will. Denn tatsächlich hoffe ich, dass sie niemals das Licht der Welt erblicken wird. Da aber die EU-Richtlinie umgesetzt werden muss, wird meine Hoffnung wohl enttäuscht werden. Und so nutze ich wenigstens die Gelegenheit, um die Absurditäten – anders lässt es sich leider nicht bezeichnen – des geplanten Gesetzes darzustellen. Hier eine kleine Kostprobe: Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und...
Ausweislich der Regelung in § 33 a Abs. 2 EStG ist lediglich der Sonderbedarf eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes über den Ausbildungsfreibetrag erfasst. Für minderjährige Kinder kann man keinen Ausbildungsfreibetrag erhalten. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Der Zinssatz von 0,5 % im Monat (6 % im Jahr) nach § 238 AO ist seit 50 Jahren unverändert. Er ist nicht mehr annähernd marktgerecht, weil er sich deutlich über dem tatsächlichem Zinsniveau bewegt. Das beschäftigt zwar seit geraumer Zeit Finanzgerichte und Finanzpolitik – jedoch bislang ohne greifbare Wirkung oder gar Änderung des Gesetzes. Ende Februar 2019 hat jetzt das Bundesverfassungsgericht verlautbart: Es will noch in diesem Jahr entscheiden, ob der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 AO von 0,5 % für jeden Monat für Verzinsungszeiträume nach dem 31.12.2009 beziehungsweise nach dem 31.12.2011 verfassungswidrig ist (BVerfG 1 BvR...
Am 21. Februar hatte ich Gelegenheit, während des Bremer Steuerforums zum Thema „Anzeigepflicht für Steuergestaltungen“ zu referieren und im Anschluss an einer Podiumsdiskussion teilzunehmen. Ich selbst war eigentlich schon der Meinung, unendlich viele Ungereimtheiten des geplanten Gesetzes zu kennen. Nach Hause gefahren bin ich mit vielen weiteren Fragen. Letztlich bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass der Gesetzgeber künftig bewusst eine „Beta-Gesetzgebung“ in Kauf nimmt. Was ich damit meine? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren...
Wer Umsatzsteuer in einer Rechnung offen ausweist, schuldet diese im Prinzip „ohne wenn und aber“. Die Finanzverwaltung gewährt einen Billigkeitserlass nur in wenigen Ausnahmefällen. Betroffene können nun allerdings eventuell von einem aktuellen BFH-Urteil profitieren. Danach kann ein Billigkeitserlass gerechtfertigt sein, wenn sich zwei Unternehmer ausgehend von den zivilrechtlichen Vereinbarungen gegenseitig Rechnungen mit Steuerausweis erteilen und sich diese Annahme der Umsatzsteuerbarkeit später als unzutreffend erweist. Dabei darf allerdings zuvor keine gefestigte Rechtsprechung vorgelegen haben. Die Fehlannahme muss also entschuldbar gewesen sein. Zudem darf bei einer Gesamtbetrachtung keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegen (BFH-Urteil vom 27.9.2018, V R 32/16). Ein Beitrag von: Christian...
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