Doppelte Besteuerung bei Altersbezügen – BFH wirft Nebelkerzen

Die Besteuerung der Altersbezüge und die darauf berufende Rechtsprechung des BFH, geduldet durch das BVerfG, ist kein juristisches Glanzstück und schon gar nicht ein Beitrag zur Rechtssicherheit und zur Umsetzung eines angemessen Rechtsschutzes. Nun hat der BFH zumindest „Klarheit“ geschaffen, dass für jeden Einzelfall des Rentenbezuges geklärt werden muss, ob eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. Weiterlesen

USt und die Stolperfallen bei der Abrechnung

Der graue Alltag verdeckt häufig die Fallen, die das formale UStG bereitet. Das zeigen immer wieder die anhängigen Verfahren. Die Entscheidung der Richter gleicht manchmal einer Wundertüte; jedenfalls ist ihnen der Druck des Alltages nicht bekannt. Allerdings sollten Mandant und Steuerberater sich auch häufiger konzentrierter Gedanken machen über das, was zu entscheiden ist. Letzten Endes ist immer der tatsächliche, rechtliche Vorgang die Ursache für das dann zwingende Ergebnis aus dem USt Recht. Weiterlesen

Untätigkeitseinspruch oder „Finanzverwaltung und BFH wollen es nicht anders“

Zahlreiche (ehemalige) Studierende haben bereits ihre Steuererklärungen abgegeben, ihre Werbungskosten aus der Studienzeit geltend gemacht und um entsprechende Veranlagung bzw. Verlustfeststellung gebeten. Üblicherweise werden die Veranlagungen durchgeführt, die Werbungskosten nicht anerkannt (sofern es sich um ein Erststudium handelt) und die Bescheide in diesem Punkt vorläufig erlassen (im Hinblick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht). Allerdings gibt es zahlreiche Fälle, in denen die Finanzverwaltung die Steuererklärungen zunächst liegen lässt oder bei denen es zum Beispiel hinsichtlich der Kosten für die doppelte Haushaltsführung Streit gibt und sich die Veranlagung daher verzögert. Sofern die Verjährung droht, sollte daher unbedingt ein ausdrücklicher Antrag auf Steuerfestsetzung und auf Feststellung eines verbleibenden Verlusts gestellt werden. So wird der Eintritt der Festsetzungsverjährung gehemmt. Allerdings gibt eine Änderung des Anwendungserlasses zur AO – gestützt auf die aktuelle BFH-Rechtsprechung – Grund zu Besorgnis (BMF v. 14.01.2015, BStBl 2015 I S. 76). Dort heißt es nämlich zu § 171 AO:

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Pressemitteilungen des BFH oder die Leiden eines jungen Bloggers

Üblicherweise erfreut man sich als Redakteur über Pressemitteilungen des BFH, da man diese oftmals ohne größere Eingriffe übernehmen kann. Manchmal passiert es aber doch, dass sich der „Clou“ einer Pressemitteilung nicht auf den ersten Blick erschließt. So zuletzt bei der Pressemitteilung des BFH vom 29. April 2015. Diese lautet „Erleichterte Feststellung von Verlustvorträgen“ und „versprach“ sozusagen, dass Steuerpflichtige die Kosten ihres Erststudiums nachträglich auch dann noch geltend machen können, wenn sie seinerzeit keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben. Über den Umweg des Antrags auf Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs könnte quasi die Festsetzungsverjährung ausgehebelt werden (s. BFH-Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14). Nun wollte ich einfach einmal schauen, wie sich denn die Festsetzungsverjährung der Einkommensteuererklärung von der des Antrags auf Verlustfeststellung unterscheidet. Weiterlesen