Kostenersatz bei Einspruch gegen Aufhebung des Kindergeldes

Soweit der Einspruch gegen die Kindergeldfestsetzung erfolgreich ist, hat die Familienkasse demjenigen, der den Einspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Die Gebühren und Auslagen eines Bevollmächtigten oder Beistandes, der nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, sind erstattungsfähig, wenn dessen Zuziehung notwendig war. Die Familienkasse setzt auf Antrag den Betrag der zu erstattenden Aufwendungen fest. Diese schönen Sätze finden sich in § 77 EStG.

Anders als im „klassischen“ Rechtsbehelfsverfahren mit dem Finanzamt kann in Kindergeldangelegenheiten also auch bereits im Einspruchsverfahren ein Ersatz von Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltskosten beantragt werden. Es muss nicht erst zu einem Klageverfahren kommen. Das ist vielen Eltern nicht bewusst und § 77 EStG wird auch in den einschlägigen Kommentaren eher stiefmütterlich behandelt. Weiterlesen

„OK-Vermerk“ eines Faxgerätes hat (nur) Indizwirkung

Wer hat nicht schon einmal über sein Faxgerät geschimpft? Oder über das Faxgerät einer Behörde oder eines Gerichts? Es ist halt ärgerlich, wenn ein wichtiges Schriftstück, das fristgebunden ist, einfach nicht übermittelt werden kann. Und die Gerichte haben auch kein Einsehen, wenn die Übermittlungsversuche irgendwann abgebrochen werden, weil man keine „Aussicht auf Erfolg sieht.“ Selbst nach 54-maliger – erfolgloser – Wiederholung darf ein Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht aufgeben. Nein, er muss bis 23.59 Uhr vor seinem Gerät ausharren und es immer wieder versuchen (BGH 20.8.2019; VIII ZB 19/18, vgl. dazu den Blog-Beitrag „Probleme bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes?“).

Doch selbst wenn er im guten Glauben ist, sein Dokument sei übermittelt worden, weil sein Faxgerät einen „OK-Vermerk“ anzeigt, ist er noch nicht aus dem Schneider. Vielmehr muss er den Zugang auch noch beweisen, denn dem „OK-Vermerk“ eines Faxgerätes kommt lediglich Indizwirkung zu. Wie ein Steuerberater oder Rechtsanwalt einen solchen Beweis antreten kann, ist mir allerdings nicht geläufig. Weiterlesen

Ablehnen oder stattgeben!

Die Finanzbehörde hat, solange sie dem Begehren des Steuerpflichtigen nicht umfassend stattgibt, auch nach Änderung des Bescheides, gegen den Einspruch eingelegt wurde, über den ursprünglichen Einspruch zu entscheiden.

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Lieber ein Einspruch zu viel als zu wenig

In meinem Blog-Beitrag „Kosten für das Erststudium und der Dschungel Verfahrensrecht“ hatte ich darauf hingewiesen, im Interesse des größtmöglichen Rechtsschutzes gegen alle zugrundeliegenden Bescheide Rechtsmittel einlegen und Einsprüche nicht zurückziehen. Diese Empfehlung gilt nicht nur die Fälle des Abzugs von Kosten eines Erststudiums, sondern zum Beispiel auch bei Zinsfestsetzungen. Dies beweist – leider – eine Entscheidung des FG Hamburg vom 18.7.2019 (2 V 108/19).

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Scheitern Einsprüche wegen mangelnder Lesekompetenz?

Mein heutiger Blog-Beitrag spiegelt natürlich nur meine persönliche Auffassung wider. Ich hoffe aber darauf, dass eine rege Diskussion entbrennt. Dabei habe ich mich an das Thema zunächst nicht herangetraut, da ich die Befürchtung hatte, hier möglicherweise in ein Wespennest zu stechen.

Es geht um die Leseleistung vieler Beamter. Und, zugegeben, die Beamten beklagen ihrerseits die Lesekompetenz vieler Steuerberater.

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Kosten für das Erststudium und der Dschungel „Verfahrensrecht“

Viele –­ aktuelle und ehemalige – Studenten haben in den vergangenen Jahren Steuererklärungen abgegeben, um die Kosten des Erststudiums abziehen zu können. Zeitgleich – oder später – haben sie einen Antrag auf Feststellung eines Verlustes gestellt. Die Verluste sind bislang natürlich nicht anerkannt worden, so dass abschlägige Steuerbescheide ergangen und die Feststellung von Verlusten abgelehnt worden ist.

Nun stellt sich die Frage, welches im Anschluss an diese Verwaltungsakte das richtige Rechtsmittel ist. Um ehrlich zu sein: Ich weiß es nicht. Und wenn ich die Literatur zu dem Thema lese:

a) Das Thema ist äußerst kompliziert.
b) So richtig sicher ist sich offenbar niemand.

Wo liegt das Problem? Weiterlesen

Sind kostenlose Rechtsbehelfsverfahren noch zeitgemäß?

Sind kostenlose Rechtsbehelfsverfahren noch zeitgemäß?

Etwa ein Drittel meines beruflichen Lebens habe ich in der Finanzverwaltung verbracht, rund zwei Drittel auf der „Gegenseite“. In bestimmten Abständen habe ich mir immer wieder die Frage gestellt, ob es sinnvoll ist, dass das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren kostenlos ist und letztlich beide Parteien ihre eigenen Aufwendungen tragen müssen.

Naturgemäß habe ich als Berater einen anderen Blickwinkel auf die Frage als zuvor als Finanzbeamter. Früher hätte ich dafür gestimmt, dass Steuerpflichtige, die „unnütze“ Einsprüche produzieren, dafür zur Kasse gebeten werden. Als Berater ärgern mich selbstverständlich Fehler der Finanzverwaltung, gegen die ich im Auftrag meiner Mandanten vorgehen muss. Die Mandanten wiederum haben in der Regel wenig Verständnis, dass sie dann mit den Kosten des Beraters belastet werden, obwohl der Fehler des Finanzamts doch „mehr oder weniger offensichtlich“ war.

Lange Zeit habe ich es dennoch durchaus als positiv betrachtet, dass außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren kostenlos sind, denn es senkt die Hemmschwelle, einen Einspruch einzulegen, ganz erheblich. Weiterlesen

Bitte nachschulen!

Wer gegen eine Umsatzsteuer-Voranmeldung Einspruch einlegen möchte, erlebt beim Finanzamt mitunter sein blaues Wunder. Dabei ist die Rechtslage hier beinahe schon mehr als eindeutig.

Denn die Voranmeldung steht kraft Gesetzes einer Steuerfestsetzung gleich. Und niemand – auch nicht in der Verwaltung – käme wohl auf die Idee, den Einspruch gegen eine Steuerfestsetzung zu versagen. Bei der Voranmeldung sieht das schon wieder anders aus. Von „Sie können gegen Ihre eigene Voranmeldungen keinen Einspruch einlegen“ bis „Wir haben Ihrem Einspruch dadurch abgeholfen, dass wir der (angefochtenen!) Voranmeldung zugestimmt haben“ existiert ein wahres Potpourri an Reaktionen. Kurios.

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Bei Gericht: Interessante Steuerstreite im Mai 2016

Nicht nur der Bundesfinanzhof hat interessante Verfahren. Auch das Bundesverfassungsgericht hat immer mehr auf dem steuerlichen Sektor zu bieten. Daher im Folgenden als Erstes die Vorstellung einer Verfassungsbeschwerde:

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