Geringe Schenkungsteuer für eine Luxuskreuzfahrt

Es gibt Urteile, bei denen der Sachverhalt zunächst lesenswerter erscheint als die Entscheidung selbst. Bei dem Urteil des FG Hamburg vom 11.6.2018 (3 K 77/17) ist jedoch beides durchaus von Interesse. Es ging um einen offenbar äußerst vermögenden Herrn, der seine Lebensgefährtin zu einer fünfmonatigen Weltreise in der Luxuskabine eines Kreuzfahrtschiffes eingeladen hatte. Die Kosten für die Reise beliefen sich insgesamt auf rund 500.000 Euro. Noch während der Reise informierte der Kläger das Finanzamt über den Sachverhalt und erbat eine schenkungsteuerrechtliche Einschätzung. Im Rahmen der anschließenden Schenkungsteuererklärung erklärte er nur einen Betrag von rund 25.000 Euro, der auf die Anreisekosten der Lebensgefährtin und ihren Kostenanteil für Ausflüge und Verpflegung entfiel. Das Finanzamt hingegen sah eine Bereicherung in Höhe der hälftigen Gesamtkosten und setze eine Steuer in Höhe von rund 100.000 Euro fest.

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Gehen Milliardenvermögen weiter schenkungsteuerfrei über?

Vor einiger Zeit habe im Internet den Beitrag „Wie reiche Familien die Erbschaftsdebatte manipulieren“ von den „Krautreportern“ gelesen (siehe https://krautreporter.de/2101-wie-reiche-familien-die-erbschaftsdebatte-manipulieren).

Ich denke, dazu passt das nachfolgend geschilderte Gestaltungsmodell, mittels dessen nach wie vor Milliardenvermögen (fast) schenkungsteuerfrei auf die nachfolgende Generation übergehen sollen. Das Modell soll dem Vernehmen nach schon einige Male durchgeführt worden sein, wobei es vielleicht nicht um Milliarden, aber doch um einige Millionen gegangen sein sollte.

Bevor ich das Modell hier ganz kurz vorstelle, möchte ich darauf hinweisen, dass es im Zusammenspiel mit der geplanten Anzeigepflicht für Steuergestaltungen einen sehr merkwürdigen Beigeschmack bekommt, denn dem Gesetzgeber soll das Modell bei den Beratungen zur Erbschaftsteuerreform bekannt gewesen sein ­- und er hat es dennoch verabschiedet.

Es geht um folgenden – vereinfacht dargestellten – Fall:

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Immobilien: Vorweggenommene Erbfolge unter Vorbehaltsnießbrauch – Warum?

Erst kürzlich sah ich mich wieder in eine Diskussion verwickelt, warum denn bei der vorweggenommenen Erbfolge von Immobilien die Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs in aller Regel besonders Sinn macht. Die wesentlichen Punkte sind für mich die folgenden:  Weiterlesen

Schenkungsteuer bei Scheinanstellung von Fußballspielern und Überlassung an Verein

Ein aktuelles Urteil des BFH könnte einigen (oder vielen?) Sportvereinen zum Verhängnis werden. Ich vermute, dass seine strikte Anwendung wohl sogar zur Insolvenz des einen oder anderen Vereins führen wird. Der BFH hat nämlich entschieden, dass ein schenkungsteuerpflichtiger Vorgang vorliegt, wenn ein Unternehmer (Sponsor) seine Arbeitnehmer einem Fußballverein zum Einsatz als Fußballspieler, Trainer oder Betreuer zur Verfügung stellt, ohne dafür eine übliche Vergütung zu erhalten. Im Vergütungsverzicht liege eine freigebige Zuwendung des Dritten an den Verein (BFH 30.8.2017, II R 46/15). Der Verein wird damit schenkungsteuerpflichtig. Weiterlesen

Keine Taschenspielertricks bei der Festsetzungsfrist zur Schenkungsteuer

Hat das Finanzamt innerhalb der Festsetzungsfrist keine Schenkungsteuer für eine Schenkung festgesetzt, kann sie dies auch nicht mehr nachholen. Jackpot, möchte man sagen. Leider wird dieser, wie im richtigen Kasino auch, nicht so häufig erreicht. Dies liegt nicht zuletzt am Beginn der Festsetzungsfrist.  Weiterlesen

Ländererlass zur Erbschaftsteuer gilt nicht länderübergreifend

Scherzhaft möchte man fast sagen, dass der koordinierte Ländererlass zur Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes unkoordiniert ist. So stimmt es natürlich nicht. Fakt ist, aber dass es sich nicht um einen gleichlautenden Ländererlass handelt, denn in einem Bundesland gilt die Verwaltungsanweisung nicht.  Weiterlesen

Offizielle Statistik zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

Ein Sprichwort sagt, dass man keiner Statistik trauen soll, die man nicht selber gefälscht hat. Natürlich möchte ich dem Statistischen Bundesamt mit Hinblick auf die Statistik zum geerbten und geschenkten Vermögen in 2016 keine Fälschung vorwerfen. Dennoch möchte ich auf einige Zahlen hinweisen. Die Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes finden Sie hier.  Weiterlesen

Risiko „Zuwendungen zwischen Ehegatten“

Ein typischer Fall: Ehegatten leben seit dem Beginn ihrer Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der Ehemann baut ein erfolgreiches Unternehmen auf, die Ehefrau kümmert sich um Kinder und Haushalt. Sie bezieht keine laufenden Einkünfte, verfügt über kein eigenes bzw. selbst erwirtschaftetes Vermögen.

Aber: Der Ehemann überträgt ihr im Laufe der Ehe nach und nach finanzielle Mittel. Irgendwann wird sogar ein feudales Einfamilienhaus erbaut und möglicherweise auch eine Ferienimmobilie in Spanien. Im Kaufvertrag und im Grundbuch wird die Ehefrau als Miteigentümerin eingetragen. „Selbstverständlich“ wird die Zuwendung an die Ehefrau dem Finanzamt nicht als Schenkung angezeigt. Die Ehegatten wiegen sich in Sicherheit, da die Vermögensübertragungen schon mehr als zehn Jahre zurückliegen. Weiterlesen

Schenkungsteuer bei Verzicht auf Zugewinnausgleich

Im Erbschaftsteuergesetz ist zwar in § 5 Abs. 2 ErbStG geregelt, dass der Zugewinnausgleich nicht der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegt. Vorsicht vor einer Steuerfalle ist jedoch geboten, wenn auf den zustehenden Zugewinnausgleich verzichtet wird.  Weiterlesen

Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im April 2017

Wie gewohnt an dieser Stelle wieder drei neue Anhängigkeiten beim Bundesfinanzhof im München. Diesmal geht es einmal um die Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, dann zu der Frage, ob trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG dennoch ein Verlustrücktrag in bestimmten Fällen möglich ist. Als letztes habe ich ein Verfahren ausgesucht bei dem es mit Blick auf Steuerklasse und Freibeträge bei der Schenkungsteuer um die Frage der Vaterschaft geht.  Weiterlesen