Corona-Krise: Bundestag beschließt finanziellen Schutzschirm für Kommunen

Der Deutsche Bundestag hat am 10.9.2020 auf Empfehlung des Haushaltsausschusses einen milliardenschweren Schutzschirm für Kommunen und die ostdeutschen Länder zur Linderung der finanziellen Folgen der Corona-Krise in erster Lesung beschlossen (BT-Drs. 19/21752 und 19/753). Von der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle profitieren nicht nur die Kommunen, sondern auch die Wirtschaft – hoffentlich!

Hintergrund

Acht Jahre in Folge haben die Kommunen in ihrer Gesamtheit zum Teil deutliche Finanzierungsüberschüsse erzielt, zuletzt in allen Ländern. Nach Finanzierungsüberschüssen in Höhe von 9,4 Mrd. Euro im Jahr 2017 und 8,7 Mrd. Euro im Jahr 2018 lag der Überschuss im Jahr 2019 immer noch bei 4,5 Mrd. Euro (BT-Drs. 19/21407).

Jetzt hat sich das Blatt gewendet: Weiterlesen

Corona-Gesetzgebung: Bundestag und Bundesrat beschließen befristete Änderungen im Wettbewerbsrecht und im Recht der Wirtschaftskammern

Bereits im März hatten Bundestag und Bundesrat erste befristete Handlungsnotwendigkeiten im Insolvenz-, Zivil- und Gesellschaftsrecht beschlossen. Jetzt sind entsprechende Erleichterungen auch im Wettbewerbsrecht und im Recht der Wirtschaftskammern beschlossen worden, um die Folgen der Corona-Pandemie übergangsweise abzumildern.

Hintergrund

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Deutschland seit Mitte März nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich weitgehend lahmgelegt. Gesetzliche Vorgaben bei Mitgliederversammlungen, Hauptversammlungen oder anderen Rechtsbereichen konnten aus tatsächlichen Gründen seitdem nicht mehr gewährleistet werden. Bundestag und Bundesrat haben hierauf reagiert und am 27.03.2020 erste befristete Handlungsnotwendigkeiten im Insolvenz-, Zivil- und Gesellschaftsrecht mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (vom 27.03.2020, BGBl 2020 I S. 569) beschlossen.

Jetzt hat der Bundesgesetzgeber auch im Wettbewerbsrecht und im Recht der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft nachgelegt: Der Deutsche Bundestag hat am 14.05.2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft“ (BT-Drs. 19/18963) beschlossen. Der Bundesrat hat den Gesetzesbeschluss am 15.05.2020 unverändert angenommen (BR-Drs. 250/20 und 250/1/20).

Wesentlicher Inhalt des Covid-Gesetzes

Die befristeten Änderungen im Wettbewerbsrecht sowie im Recht der Wirtschaftskammern wurden durch Gesetzentwurf in Form einer Formulierungshilfe vorgelegt, damit er als Fraktionsentwurf schneller in den Bundestag eingebracht werden und das Gesetzgebungsverfahren zügig durchlaufen werden konnte. Den Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/18963) hat der Deutsche Bundestag aufgrund der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drs. 19/19207) am 14.05.2020 unverändert angenommen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Regelungen: Weiterlesen

Infektion von Bewertungseinheiten durch „Corona“?

So langsam scheinen die Infektionen mit Corona zumindest temporär rückläufig zu sein. Unter anderem in der Rechnungslegung wird uns das Thema jedoch noch länger erhalten bleiben, selbst wenn wir das Glück haben sollten, von weiteren Pandemiewellen verschont zu bleiben.

In der Praxis werden vielfach Bewertungseinheiten gebildet, um vorhandene Risiken zu neutralisieren. Beispiele können etwa die Absicherung von Werten des Finanzvermögens, die Absicherung gegen Währungs- und andere Preisrisiken oder gegen Wetterrisiken sein. Lange Jahre wurde darum gestritten, ob, unter welchen Voraussetzungen und wie Bewertungseinheiten unter Durchbrechung der GoB im Jahresabschluss abgebildet werden können. Mit § 254 HGB hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren eine grundlegende Regelung hierfür geschaffen. Literatur und Verlautbarungen des IDW greifen diese Regelung auf und befassen sich mit deren Interpretation.

Derzeit stellt sich die Frage, welche Auswirkung die aktuelle wirtschaftliche Situation im Umfeld der „Corona-Pandemie“ auf Bewertungseinheiten in der Rechnungslegung haben kann? Weiterlesen

Corona in Bayern: Entlastung von Handwerksbetrieben und Sicherung von Ausbildungsplätzen

Der Freistaat Bayern stellt ab sofort weitere 4,3 Mio. € für die Förderung der Ausbildung im Handwerk zur Verfügung. Damit sollen Ausbildungsbetriebe im Handwerk während der Corona-Krise von Ausbildungskosten entlastet werden.

Hintergrund

Handwerk hat „goldenen Boden“, auch in Bayern: Im Jahr 2019 bildeten rund 205.100 Handwerksbetriebe 69.936 Auszubildende aus, 25.415 Lehrverträge wurden neu abgeschlossen. Der Handwerksanteil an allen Auszubildenden in Bayern beträgt immerhin rund 29 % (www.dasbayerischehandwerk.de/zahlendatenfakten). Auch in Bayern hat das Handwerk unter den Auswirkungen der Demographie und rückläufigen Schulabgängerzahlen zu leiden. Im Ausbildungsjahr 2018/2019 konnte die bayerische Gesamtwirtschaft 14,1 % aller angebotenen Ausbildungsstellen nicht besetzen. Dennoch: auch das bayerische Handwerk ist – wie bundesweit – eine tragende Säule der deutschen Wirtschaft, insbesondere in Bezug auf die Ausbildungsleistung. In der Corona-Krise haben aber auch die (bayerischen) Handwerksbetriebe eine wirtschaftlich extrem herausfordernde Situation zu bewältigen. Dies gilt insbesondere für die Ausbildung junger Fachkräfte. Dort, wo gerade die bayerischen Handwerksbetriebe eine besondere finanzielle Belastung haben, will jetzt das bayerische Arbeitsministerium zusätzliche Finanzierungshilfe leisten. Weiterlesen

Corona: Rechtsstaat auch in der Corona-Krise bewahren!

Mehr als 1000 Eilanträge von Bürgern sind nach Angaben des Deutschen Richterbundes derzeit gegen die auf Landesebene angeordneten Beschränkungen anhängig; der Unmut wird immer lauter, im Zuge eines rückläufigen Infektionsgeschehens wehren sich immer mehr Bürger und Unternehmen gegen massive Eingriffe in Freiheitsrechte. Bringt die Corona-Krise den demokratischen Rechtsstaat in Gefahr? Weiterlesen

BMF legt Formulierungshilfe für ein Corona-Steuerhilfegesetz vor – Reicht das Maßnahmenpaket?

Die COVID-19-Pandemie stellt eine enorme Herausforderung für Wirtschaft und Gesell-schaft dar. Eine nachhaltige Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Sicherung von Beschäftigung sind deshalb zentrale Zielsetzungen auch in der Steuerpolitik. Jetzt das BMF am 30.4.2020 eine Formulierungshilfe für ein Corona-Steuerhilfegesetz vorgelegt. Das Bundeskabinett will dem Vernehmen nach noch diese Woche darüber beraten.

Hintergrund

Auf Bundesebene sind bereits zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie neben zahlreichen Finanzhilfen in Form von Zuschüssen und Kreditprogrammen auch eine ganze Reihe von Steuererleichterungen beschlossen worden, um die Liquidität vieler tausend Unternehmen in Deutschland zu schonen. Dieser betrifft Steuerstundungen auf Antrag, Erleichterungen bei Steuervorauszahlungen, Verzicht auf Säumniszuschläge, Vollstreckungsverschonung oder ein unterjähriger Verlustrücktrag von steuerlichen Verlusten, die im Jahr 2020 voraussichtlich entstehen werden (dazu BMF-Schreiben vom 24.4.2020 IV C 8 -S 2225/20/10003:010) – ich habe mehrfach berichtet. Über diese und weitere Entlastungsmaßnahmen informiert das BMF mit einer FAQ-Liste fortlaufend auf seiner Website.

Corona-Steuerhilfegesetz in Planung

Das BMF hat am 30.4.2020 eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) veröffentlicht. Diese Formulierungshilfe ist Grundlage für das Bundeskabinett, das sich dem Vernehmen nach noch diese Woche mit dem Entwurf befassen will. Das Corona-Steuerhilfegesetz (Entwurf) setzt vor allem Punkte um, die im Kabinett politisch bereits beschlossen waren, allerdings noch der rechtlichen Umsetzung bedürfen. Danach sollen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie nach dem Inhalt des Entwurfs folgende steuergesetzliche Maßnahmen ergriffen werden: Weiterlesen

Corona-Krise: Bundeskabinett verabschiedet Corona-Prämie für Pflegepersonal

Das in der Corona-Krise besonders beanspruchte Personal in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten soll mehr finanzielle Anerkennung erhalten. Dies sieht der Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vor, den das Bundeskabinett am 29.4.2020 beschlossen hat.

Hintergrund

Bereits am 27.3.2020 hat der Bundestag hat daher eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt und beschlossen, das Infektionsschutzgesetz zu ändern. Dies sieht das erste Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vor (BGBl 2020 I S. 587).

Besonders gefährdete Menschen bestmöglich vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus schützen und einen besseren Einblick in den Verlauf der Epidemie erhalten – das sind Ziele des am 29.4.2020 vom Bundeskabinett nunmehr beschlossenen Entwurfs eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Außerdem sollen Pflegebedürftige flexibler unterstützt werden und Pflegekräfte einen gezielten finanziellen Bonus erhalten.

Worauf dürfen sich Pflegekräfte jetzt freuen?  Weiterlesen

Corona-Krise – Fortsetzung der Betriebsbeschränkungen bis Anfang Mai 2020: Eine erste Bewertung

Am 15.04.2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder die seit Mitte März 2020 geltenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Epidemie bis 03.05.2020 verlängert. Was ist in Bezug auf die beschlossenen Einschränkungen für die gewerbliche Wirtschaft vom Maßnahmenpaket zu halten?

Hintergrund

Mit den gemeinsamen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom März 2020 wurde das öffentliche Leben in Deutschland weitgehenden Beschränkungen unterworfen. Diese Beschränkungen waren erforderlich, um vor der Corona-Virus-Infektion zu schützen und eine Überforderung des deutschen Gesundheitssystems zu vermeiden. Mit den Beschränkungen ist erreicht worden, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland deutlich abgenommen hat. Mit den Betriebsbeschränkungen für die gewerbliche Wirtschaft sind allerdings auch die deutschen Unternehmen zu einem großen Teil in ein „künstliches Koma“ versetzt worden, dass angesichts gravierender Umsatzeinbrüche und Auftragsrückgänge viele Unternehmen an den Rand ihrer wirtschaftlichen Existenz gebracht hat.

Wesentlicher Inhalt der wirtschaftsbezogenen Beschränkungen bis Mai 2020

Mit ihrem Maßnahmenpaket vom 15.04.2020 haben Bundeskanzlerin und Länderregierungschefs in Bezug auf die Wirtschaft folgenden Beschränkungsrahmen beschlossen, der im Einzelfall regionale Abweichungen auf Länderbasis ermöglicht: Weiterlesen

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Corona-Auswirkungen: BMF billigt weitere Steuerentlastungen

Das BMF hat ein weiteres Schreiben zu den steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene veröffentlicht (BMF-Schreiben v. 9.4.2020 – IV C 4 – S 2223/19/10003 :003).

Hintergrund

Angesichts der gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland haben BMF und die obersten Finanzbehörden bereits vor einigen Wochen über steuerliche Erleichterungen informiert (siehe BMF v. 19.3.2020, BStBl 2020 I S. 262). Diese sehen angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten zur Vermeidung unbilliger Härten die Möglichkeit, vor Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden, Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer herabzusetzen oder von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden vorläufig abzusehen.

Jetzt hat das BMF den Kreis derjenigen weitergezogen, die von den Folgen der Corona-Pandemie steuerlich profitieren können: Das BMF erkennt an, dass die aufgrund der Corona-Krise verordneten Einschränkungen eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung sind. Nicht nur Unternehmen, sondern auch Bürgerinnen und Bürger engagieren sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie und für diejenigen, für die die Erledigungen des Alltags plötzlich mit zuvor nie dagewesenen Gefährdungen verbunden sind.

Welche steuerlichen Erleichterungen sieht das BMF jetzt zusätzlich vor?

Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe der von der Corona-Krise Betroffenen werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmte Verwaltungsregelungen getroffen. Im Einzelnen sind nach dem neuen BMF- Schreiben (BMF-Schreiben v. 9.4.2020 – IV C 4 – S 2223/19/10003 :003) insbesondere folgende Sachverhalte betroffen: Weiterlesen

Leichter ans Geld statt Insolvenz: Erweiterte Staatshaftung für Firmenschnellkredite in trockenen Tüchern!

Am 6.4.2020 hat die Bundesregierung mittelständischen Unternehmen weitere Unterstützung zugesagt, um eine Pleitewelle in der Corona-Krise zu verhindern. Bei Krediten bis 800.000 Euro haftet der Staat vollständig. Die Sonderkredite sind allerdings an Anforderungen geknüpft, die zu beachten sind.

Hintergrund

Ich hatte berichtet: Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) des Bundes trägt beim Sonderkreditprogramm bisher bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos. Aus der Wirtschaft waren wiederholt Klagen laut geworden, Kreditprüfungen der Hausbanken seien zu aufwendig und Kredite würden nicht vergeben, weil Firmen in der derzeitigen Krise nicht kreditwürdig seien.

Für Kleinstunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler bis zehn Mitarbeitern hat die Bundesregierung bereits Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. Euro beschlossen, die bei Einhaltung der Zuschussbedingungen nicht zurückgezahlt werden müssen; diese betragen – je nach Beschäftigtenzahl – zwischen 9.000 und 15.000 Euro. Einige Länder – z.B. Bayern – bieten Aufstockungsprogramme an,;in Bayern können Firmen bis 250 Mitarbeiter etwa Zuschüsse bis 50.000 Euro beantragen.

Für größere Firmen ab 250 Mitarbeiter ist der neue Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes (v. 27.3.2020 (BGBl 2020 I S. 543) – ergänzt mit dem Nachtragshaushaltsgesetz vom 27.3 .2020 (BGBl 2020 I S. 556) –  vorgesehen. Er soll mit Garantien und Staatsbeteiligungen in der Krise Insolvenzen vermeiden. Problem: Die KfW trägt bislang beim Sonderkreditprogramm  bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos; mehr geht nicht wegen des sog. Beihilfenverbots der EU-Kommission (Art. 107 AEUV). Aus der Wirtschaft waren deshalb wiederholt Klagen laut geworden, Kreditprüfungen der Hausbanken seien zu aufwändig und Kredite würden nicht vergeben, weil Firmen in der derzeitigen Krise nicht kreditwürdig seien, weil sie nicht über die erforderlichen Sicherheiten verfügen. Das ist ärgerlich: Denn 99,5 Prozent aller Unternehmen in Deutschland sind Mittelständler. Sie erwirtschaften rund 35 Prozent des gesamten Umsatzes, stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze und über 80 Prozent aller Ausbildungsplätze.

Am 3.4.2020 hat die EU-Kommission den beihilferechtlichen Rahmen erweitert – ich hatte berichtet. Am 6.4.2020 haben nun BMWi und BMF Einzelheiten der Umsetzung bei der erweiterten Kreditvergabe veröffentlicht.

Erweiterte Staatsgarantien für leichteren Kreditzugang der Unternehmen

Mit den neuen Maßnahmen will die Bundesregierung mit zusätzlichen Corona-Hilfen im Umfang von 300 Mrd. Euro den Kreditzugang für mittelständische Unternehmen ermöglichen. Dabei gelten folgende „Spielregeln“:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1.1.2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 Prozent mit Laufzeit 10 Jahre, gff. mit befristeter Tilgungsfreiheit.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
  • Der KfW-Schnellkredit kann nach erfolgter Genehmigung durch die EU-Kommission sofort starten.

Bewertung

Die Erleichterungen beim KfW-Kreditprogramm sind ein richtiger und konsequenter Schritt, um mittelständischen Unternehmen, die keinen Zugang zu Sofortzuschüssen haben,  jetzt schnell und unbürokratisch unter die Arme zu greifen, also zigtausenden, bislang kerngesunden mittelständischen Unternehmen, für die es bislang keine passenden Liquiditätshilfen gab.

Bedauerlich ist allerdings, dass das erweiterte Kreditprogramm nur für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern gilt, also nicht für Kleinunternehmen. Diese sind auf die bislang geltenden herkömmlichen Kreditprogramme mit sehr viel mehr bürokratischem Aufwand verwiesen. Diese Differenzierung ist vom Bund durchaus gewollt, nachdem für Solo-Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer bis 10 Beschäftigte der Bundes-Sofortzuschuss bis zu 15.000 Euro gedacht ist, der auf Länderebene zum Teil um weitere Zuschuss-Programme erweitert ist.

Unterm Strich ist die schnelle Umsetzung des erweiterten Haftungsrahmens auf Bundesebene zu begrüßen. Helfen würde darüber hinaus auch, wenn auch die Länder auf ihrer Ebene den Haftungsrahmen ihrer Länderbanken (LfA) entsprechend ausweiten, was die EU-Spielregeln seit 3.4.2020 zulassen.

Quelle:
BMF-Pressemitteilung v. 6.4.2020


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