UnHappy Meal – Wie Fast-Food-Ketten ihre Umsatzsteuer schönen (Teil 1)

Hieressen oder Mitnehmen? Der Klassiker jeder ersten Umsatzsteuervorlesung. Etwas kniffliger wird die Frage nach dem Steuersatz – 7 % beim Mitnehmen, 19 % für das Essen vor Ort – bei Menüs zum Mitnehmen. Dann nämlich ist der 19 %-ige Getränkeanteil zu berechnen. Hieressen oder Mitnehmen 2.0 sozusagen. Die großen Fast-Food-Anbieter rechnen jedenfalls steueroptimiert. Weiterlesen

Wundersames Umsatzsteuerrecht ohne Beherrschung der Glaskugel nicht praktikabel? Teil II

Die zweite Entscheidung ist ein Donnerschlag gegen die praktische Handhabung der Option gem. § 9 UStG (XI R 40/13). Bei Grundstücksgeschäften muss die Option im Grundstückskaufvertrag seitens des Verkäufers ausgesprochen sein. Da häufig die umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen insbesondere hinsichtlich § 15 a UStG übersehen werden, kommt es immer wieder vor, dass zu diesem Vertrag eine Ergänzung notwendig wird. Diese Handhabung wird durch das BMF Schreiben unterstützt (BStBl I 2004, 453 Rz.4). Nur der XI. Senat haut jetzt dazwischen und „macht alles kaputt“. Weiterlesen

Schwarzarbeit im Visier

Nicht nur der Fiskus und die Finanzgerichte haben die Schwarzarbeit im Visier. Auch die Zivilgerichte in Form des Bundesgerichtshofs haben entsprechendes an Urteilen zu bieten. Auch hier lautet das Fazit: Schwarzarbeit lohnt sich nicht. Dabei muss jedoch auch beachtet werden, das Deutschland bei der Schwarzarbeit allenfalls Mittelmaß ist.

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Prüfung der Vorsysteme auf Revisionssicherheit – es geht los

Am Montag der vergangenen Woche habe ich mit einem namhaften Vertreter unseres Berufsstandes zum Thema „GoBD“ und „Revisionssicherheit der eingesetzten Systeme“ sprechen können. Er sagte mir, dass die Finanzämter eigentlich angehalten wären, bei ihren Prüfungen mit Augenmaß vorzugehen. Das heißt: Es soll nicht gleich jedes eingesetzte Vorsystem (Warenwirtschaftssystem, Rechnungsprogramm etc.) als nicht GoBD-konform verworfen werden, nur weil die theoretische Möglichkeit besteht, einzelne Datensätze zu löschen bzw. zu verändern. Ich stelle nun jedoch fest, dass sich die ersten Prüfer die Vorsysteme genau anschauen, die Revisionssicherheit anzweifeln und mit Hinzuschätzungen drohen – und zwar selbst dann, wenn die Prüfung ansonsten keine weiteren Beanstandungen ergibt. Selbst Programme renommierter Anbieter werden angezweifelt. An dieser Stelle kann daher nur die Empfehlung gegeben werden, Weiterlesen