Homeoffice-Pauschale – Ziel verfehlt?

Für das Homeoffice ist nun nach dem Jahressteuergesetz 2020 für viele Steuerpflichtige eine Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenpauschale von bis 600 Euro drin. Bringt es das?

Grundüberlegung

Viele Steuerpflichtige sind in diesem Jahr von Kurzarbeit betroffen. Erhalten sie Kurzarbeitergeld, so ist dies zwar nach § 3 Nr. 2 Buchst. a EStG steuerfrei, erhöht aber aufgrund der Berücksichtigung unter dem Progressionsvorbehalt den Steuersatz. Viele Steuerpflichtige sind gezwungen, nur aus diesem Grund eine Steuererklärung für das Jahr 2020 einzureichen. Hier könnten Nachzahlungen auf sie zukommen. Im besten Fall verringert sich nur eine mögliche Erstattung. Dem hätte die Homeoffice-Pauschale entgegenwirken können.

Die Homeoffice-Pauschale

Nach dem Jahressteuergesetz 2020 haben Steuerpflichtige in den Jahren 2020 und 2021 die Möglichkeit, eine Homeoffice-Pauschale i.H.v. 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Kalenderjahr) steuermindernd als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend zu machen. Allerdings wird diese Pauschale nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a Satz1 Nr. 1 Buchst. a EStG gewährt. Wer also z.B. einen kurzen Arbeitsweg hat und keine oder nur geringe Werbungskosten hat, kommt nicht in den Genuss dieser Pauschale.

Wer bisher bereits die Kosten für ein Arbeitszimmer geltend machen konnte, lag häufig bereits über dem Werbungskostenpauschbetrag. Sind diese Aufwendungen höher, ist dieser Abzug vorrangig zu berücksichtigen. Weiterlesen

Fristverlängerung bis 31.03.2021 – Wollt Ihr uns auf den Arm nehmen?

Steuerberater erhalten zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 eine Fristverlängerung um einen Monat, also bis zum 31.03.2021, so das BMF in seiner Mitteilung vom 04.12.2020. Traurig und ein echter Schlag ins Gesicht für unseren Berufsstand.

In Krisensituationen gehören Steuerberater regelmäßig zum ersten Ansprechpartner für Unternehmen und Steuerpflichtige. Schon ohne die Corona-Pandemie sind solche Fälle sehr Arbeits- und Beratungsintensiv. Zum Glück kommt dies in der Regel nicht so häufig vor, dennoch ist so ein Einzelfall „on top“ zum normalen Tagesgeschäft bereits eine besondere Herausforderung. Aktuell reden wir aber nicht mehr von Einzelfällen. Im Gegenteil, in diesen Zeiten sind normal laufende Unternehmen die Ausnahme. Weiterlesen

Update: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2021 doch – wie bisher – bei 4,2 Prozent.

In Coronazeiten ist nichts so beständig wie die Veränderung. So kommt es auch, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Ressorts, Fraktionen, Ländern und Verbänden einen neuen Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021 (KSA-VO 2021) übermittelt hat. Die Beibehaltung des Abgabesatzes in Höhe von 4,2 Prozent auch im Jahr 2021 wurde durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) im Haushaltsgesetz 2021 möglich. Der ursprünglich vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Haushaltsgesetzes hätte zu einem neuen Beitrag in Höhe von 4,4 Prozent geführt.

Mit dem höheren Entlastungszuschuss wird einer Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und der schwierigen wirtschaftlichen Lage gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen.

Welche Fallstricke in der Praxis lauern, lesen Sie in meinem Beitrag vom 18.11.2020.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung BMAS

Ermäßigter Steuersatz für DJ-, Techno-, House-Konzerte

Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus „Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler“ steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines „Durchschnittsbesuchers“ den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. So das Urteil des BFH v. 10.06.2020 – V R 16/17.

Das Thema wurde hier im Blog schon aufgegriffen – in meinem Beitrag werde ich aber auf weitere Aspekte eingehen. Stichwort und Frage zugleich: Künstlersozialabgabe? Weiterlesen

Lebensmittelspende – Kritik an der Steuerpflicht von Sachspenden

„Tue Gutes und rede darüber“ könnte man auch bei Sachspenden meinen. Allerdings entpuppt sich als Gesprächsthema hier schnell die Empörung über die Umsatzsteuerpflicht von Sachspenden. Seit Jahren nicht vernünftig geregelt; jetzt könnte ein BMF-Schreiben endlich für Erleichterung sorgen.  Weiterlesen

Vollzeitige Bildungsmaßnahme = erste Tätigkeitsstätte

Die Dauer einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme ist für die Einordnung der Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte unerheblich, so der BFH in seiner Entscheidung vom 14.05.2020 – VI R 24/18. Der Gesetzgeber vergleicht Steuerpflichtige in einer Vollzeitausbildung mit Arbeitnehmern, die über eine erste Tätigkeitsstätte verfügen. Weiterlesen

Kein Verlustübergang auf den Erben – ist das gerecht?

Verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Satz 5 EStG gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über. So der BFH in seinem Urteil vom 23.10.2019 (I R 23/17).

Der Streitfall in Kurzform

Die Kläger – ein Ehepaar – werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Ehemann ist Gesamtrechtsnachfolger seines im Jahr 2012 verstorbenen Vaters, der bis zu seinem Tod Einkünfte aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz erzielte. In den Jahren 2002 bis 2005 tätigte sein Vater noch hohe Renovierungsaufwendungen, die er durch mehrere, bis zu seinem Tode nicht zurückgeführte Darlehen finanzierte. Im Zuge der Renovierung sind beim Erblasser hierdurch erhebliche Verluste entstanden, die nach § 2a Abs. 1 Satz 5 EStG gesondert festgestellt wurden.

Der Kläger erklärte nun Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das Finanzamt ließ in diesem Zusammenhang jedoch den Ausgleich der verbliebenen negativen Einkünfte des Vaters mit den positiven Einkünften des Erben – seines Sohnes – nicht zu.

Das Urteil des BFH

Der große Senat des BFH hat 2008 bereits entschieden, dass der in § 10d EStG vorgesehene Verlustabzug nicht vom Erblasser auf den Erben übergehe. Er führte allerdings auch aus, dass im Fall der „gespaltenen Tatbestandsverwirklichung“ andere Regeln gelten können – vgl. zusammenfassend Senatsbeschluss (BFH v. 25.08.2010 – I R 13/09).

Diese Grundsätze kommen allerdings in diesem Fall der negativen Einkünfte i.S. des § 2a EStG nicht zur Anwendung.

Die hiernach festgestellten Verluste des Erblassers gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über.

Praktikerhinweis

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Bilanzberichtigung bei der Änderung eines ausgeübten steuerlichen Wahlrechts?

Die Änderung eines ausgeübten, steuerlichen Wahlrechts ist nur nach Maßgabe der Regelungen zur Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG) steuerlich zugelassen, wenn sie – wie ebenfalls die ursprüngliche Wahl – in einer dem Finanzamt eingereichten Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV) vor der Veranlagung erfolgt, so der BFH vom 27.05.2020 (XI R 12/18)

Der Streitfall in Kurzform

Eine GmbH berücksichtigte im Jahre 2011 außerbilanziell einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 200.000 Euro für die Anschaffung einer Windenergieanlage. Dieser IAB war im Anschaffungsjahr 2012 entsprechend gewinnerhöhend aufzulösen.

Zur Kompensation können die Anschaffungskosten nach § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG bis zur selben Höhe gemindert werden. Mit den Steuererklärungen des Streitjahres 2012 machte die Klägerin von ihrem Wahlrecht keinen Gebrauch. Erst vier Monate später korrigierte sie dies durch die Einreichung einer geänderte Überleitungsrechnung, in der sie die Anschaffungskosten um 200.000 Euro minderte.

Das Finanzamt akzeptierte dies jedoch nicht. Zurecht, so das Urteil des BFH.

Wichtige Hinweise für die Praxis

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Bundeswehr – Werbungskostenabzug für Gemeinschaftsunterkünfte

Zuwendungen der Bundeswehr durch die kostenlose Zurverfügungstellung einer Gemeinschaftsunterkunft können bei Zeitsoldaten als Werbungskosten abziehbar sein. Voraussetzung ist, dass die Gemeinschaftsunterkunft ausschließlich für dienstliche Zwecke und nicht zum Wohnen am Beschäftigungsort nutzt, so das Urteil des BFH vom 28.04.2020 (VI R 5/18).

Der Fall in Kurform

Ein Zeitsoldat bekam von der Bundeswehr unentgeltlich eine Gemeinschaftsunterkunft in der Kaserne zur Verfügung gestellt. Hierfür setzte die Bundeswehr einen geldwerten Vorteil nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung in Höhe von monatlich 51 Euro (612 Euro im Jahr) an.

Der Kläger war zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Nach Dienstschluss hatte er jedoch Ausgang bis zum Wecken, so dass er tatsächlich nicht zum Übernachten in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet war. Er fuhr daher nach Dienstende immer nach Hause und nutzte seine Unterkunft nur zur Aufbewahrung seiner Dienstkleidung und Ausrüstung.

Im Streitjahr machte er entsprechend in seiner Steuererklärung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend, sowie Unterkunftskosten in Höhe des Sachbezugs (612 Euro) für die Unterkunft. Das Finanzamt versagte jedoch den Abzug der Unterkunftskosten. Weiterlesen

Künstlersozialabgabe steigt in 2021 auf 4,4%


Update: Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2021 doch bei 4,2 Prozent. Weitere Informationen in meinem Update.


Seit 2018 lag der Abgabesatz stabil bei 4,2 Prozent. Im Jahr 2021 wird nun der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,4 Prozent betragen. Dies ist durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel in Form eines Entlastungszuschusses in Höhe von 23 Mio. Euro möglich. Nur so konnte ein Anstieg des Abgabesatzes auf 4,7 Prozent im Jahr 2021 vermieden werden.

In der aktuellen Krisensituation verhindert ein Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auf diesem niedrigen Niveau die Belastung der Liquidität der abgabepflichtigen Unternehmen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet.

Fallstricke in der Praxis

Zur Abgabe verpflichtet sind Unternehmen, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten, also insbesondere Unternehmen der Medienbranche. Ebenfalls verpflichtet sind allerdings auch Unternehmen, soweit sie beispielsweise selbständige Künstler oder Publizisten für ihre Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit beauftragen.

Der Abgabe unterliegen daher auch die Honorare für: Weiterlesen