Kategorie: Bilanzierung
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Noch erschreckender war nur die Hauptversammlung 2019 Ich kann mich noch genau erinnern an den Tag, an dem letztes Jahr der Geschäftsbericht von Wirecard veröffentlicht wurde. Zufälligerweise war ich zu diesem Zeitpunkt in Frankfurt geschäftlich unterwegs für ein Interview zum Thema Bilanzfälschung bei FINANCE-TV. Über Wirecard konnte man damals natürlich noch nicht öffentlich sprechen. Auch sorgte der Titel „Unter Druck drücken Prüfer oft ein Auge zu“ damals noch nicht nur für Zustimmung, sondern auch für Kritik. Es dauerte mehr als ein Jahr, bis ich erneut von Julia Schmitt bei FINANCE-TV zu Bilanzfälschung interviewt wurde. Thema diesmal: Wirecard. Gehen wir wieder...
Interview mit Dietmar Hexel zur Zukunft der Bilanzkontrolle Wie steht es mit der Zukunft der Bilanzkontrolle in Deutschland? Dazu habe ich mit Dietmar Hexel gesprochen. Er war bis 2015 Mitglied im Nominierungsausschuss der DPR. Seine Antworten sind ernüchternd, aber eine rosarote Brille hilft hier nicht weiter. Das Deutsche Aktieninstitut befürwortet das Fortbestehen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in seiner bisherigen Form. Ist dies Ihres Erachtens der richtige Weg? Nein, der Weg führt weiter in die Sackgasse und verhindert keinen neuen Bilanzskandal. Der Fall Wirecard zeigt deutlich: das zweistufige Enforcement (erst DPR, danach ggf. BaFin) hat sich leider nicht bewährt....
Gesetz enthält Aktivierungsgebot – ohne Wahlrechte Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz nur für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dient somit dazu, Einnahmen und Ausgaben in dem Jahr auszuweisen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen. Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung hat der Steuerpflichtige insoweit kein Wahlrecht. Rechtsprechung sieht zunehmend Vereinfachungsbedarf
Stellungnahme zur Veröffentlichung des Deutschen Aktieninstituts vom 2. Oktober 2020 Der Titel mag etwas verwirren: Die Bilanzkontrolle soll von staatlicher Seite erfolgen und sich einen Ruf erarbeiten, streng zu sein. Die Mitarbeit von Herrn Ernst ist aufgrund von Interessenskonflikten aber derzeit nicht möglich. Doch dazu gleich noch mehr.
Dringender Reformbedarf der Abschlussprüfung „Wirtschaftsprüfer fürchten Reputationsschaden durch Fall Wirecard.“ – Eine Schlagzeile aus dem Handelsblatt vom 30. September 2020. Die Branche der Wirtschaftsprüfer ist nicht die Einzige, deren Image durch den Bilanzskandal bei Wirecard leidet. Auch der deutsche Kapitalmarkt, deutsche Institutionen und vor allem Start-ups in der FinTec-Branche leiden auch. Am härtesten trifft es vor allem die Ehrlichen, wie beispielsweise Gründer, die mit ihrer Geschäftsidee die digitale Transformation vorantreiben möchten. Sie werden zwar vielleicht niemals in den DAX aufsteigen, aber dafür ihr Geschäftsmodell auf ehrliche Weise aufbauen wollen. „Whistleblower warned EY of fraud at Wirecard four years before the...
Im September 2020 hat das BMJV den Referentenentwurf (RefE) eines Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes vorgelegt (SanInsFoG). Neben weiteren Gesetzesänderungen soll mit dem SanInsFoG die Insolvenzordnung angepasst und zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 v. 20. Juni 2019 ein neues Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) eingeführt werden. Ganz wesentlich soll das SanInsFoG auch auf verbesserte Möglichkeiten einer Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens zielen im Rahmen eines mehrheitlich von den Gläubigern anzunehmenden Restrukturierungsplans. In welchem Verhältnis stehen sich die Inhalte des Restrukturierungsplans nach dem RefE-StaRUG und des Sanierungskonzeptes nach dem berufsständischen Standard IDW S6 gegenüber?
Der neue Prüfungsstandard IDW PS 340 Noch bleibt etwas Zeit für die Anwendung des neuen Prüfungsstandards zum Thema Risikofrüherkennungssystem. Dieser ist erstmals für Abschlussprüfungen von Berichtszeiträumen relevant, die nach dem 31.12.2020 beginnen. Die Zielsetzung ist klar: Bestandsgefährdende Risiken des Konzerns sollen rechtzeitig erkennt werden, um durch rechtzeitige Maßnahmen den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Alles schön und gut. Doch was heißt dies im Einzelnen? Schauen wir etwas genauer hin. Aspekte des überarbeiteten Prüfungsstandards Die Überarbeitung des IDW PS 340 wurde aufgrund des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) aus dem Jahr 1998 erforderlich. Im Rahmen dieser Reform wurde...
Reform des Überschuldungsbegriffs durch das SanInsFoG – Braucht man die Überschuldung überhaupt noch? Mit Unterschrift des Bundespräsidenten erfolgt die Änderung des COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetzes (COVInsAG). Ziel ist eine Verlängerung des Verzichts auf eine Antragspflicht bei Vorliegen der Überschuldung bis zum Ende des Jahres 2020. Es soll vorübergehend vermieden werden, dass derzeit zahlungsfähige Unternehmen bedingt durch die Coronakrise zu einem Insolvenzantrag gezwungen werden. Da der Insolvenzgrund der Überschuldung seit Anfang März 2020 insgesamt doch recht lange ausgesetzt sein wird, stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es dieses Insolvenzgrundes überhaupt bedarf oder ob man ihn einfach aufheben könnte?
Der Antrag für einen Untersuchungsausschuss zur Causa Wirecard liegt seit dem 9. September vor. Wie die Pressemeldungen seit dem 18. Juni 2020 gezeigt haben, werden dem ehemaligen DAX-Konzern nicht nur Bilanzmanipulationen in erheblichem Ausmaß vorgeworfen, sondern auch Geldwäsche. Das sind jedoch nur zwei Beispiele, die den Fall zum größten Bilanzskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte machen.
Die neue Leasingbilanzierung nach IFRS 16 löst nicht unerwartet viele Anwendungsfragen aus. Von erheblicher Bedeutung für die Bilanzierung ist dabei die Bestimmung der Leasinglaufzeit. Zur Erinnerung: Der Leasingnehmer entscheidet nach den neuen Regelungen nicht mehr, ob er wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjekts ist. Stattdessen bilanziert er in der Regel ein Nutzungsrecht („right-of-use“) am Leasingobjekt im Umfang seiner vertraglichen Ansprüche und eine Leasingverbindlichkeit. Die Bewertung erfolgt auf Basis des Barwertes der Leasingraten. Je länger die Leasinglaufzeit ist, umso höher wird der Barwert. Zur grundlegenden Bestimmung der Leasinglaufzeit hatte ich bereits in einem früheren Blog Stellung genommen. Zur Bestimmung der zu berücksichtigenden Leasinglaufzeit...
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