Kategorie: Steuern
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Körperschaftsteuerliche Organschaften bieten den Vorteil der konzerninternen Verlustverrechnung. Neben diversen anderen Voraussetzungen ist wichtig, dass eine Verlustübernahme durch Verweis auf die Vorschriften des § 302 des Aktiengesetzes „in seiner jeweils gültigen Fassung“ vereinbart wird. Mit Urteil vom 10.5.2017 (I R 93/15) hat der BFH im Übrigen wie folgt entschieden: Eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzt nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a.F. voraus, dass ausdrücklich die Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG (in allen seinen Bestandteilen und in den jeweiligen Regelungsfassungen) vereinbart worden ist. Dieses Vereinbarungserfordernis bezieht sich auch auf solche Regelungsbestandteile des § 302 AktG,...
Auch in diesem Monat präsentieren wir wieder drei aktuelle Anhängigkeit beim Bundesfinanzhof in München. Dabei geht es diesmal einmal um die Gehaltsumwandlung bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer und zwei Markenfragen der Umsatzsteuer.
In meinem Blog-Beitrag „Kosten für das Erststudium und der Dschungel Verfahrensrecht“ hatte ich darauf hingewiesen, im Interesse des größtmöglichen Rechtsschutzes gegen alle zugrundeliegenden Bescheide Rechtsmittel einlegen und Einsprüche nicht zurückziehen. Diese Empfehlung gilt nicht nur die Fälle des Abzugs von Kosten eines Erststudiums, sondern zum Beispiel auch bei Zinsfestsetzungen. Dies beweist – leider – eine Entscheidung des FG Hamburg vom 18.7.2019 (2 V 108/19).
Scheitert die Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes an der temporären Belegung oder Störung des Telefax Empfangsgerätes des Gerichts, darf der Prozessbevollmächtigte nicht ohne weiteres mehrere Stunden vor Ablauf des letzten Tages der Frist zusätzliche Übermittlungsversuche einstellen.
Aufwendungen zur Vermittlung einer nebenberuflichen Professur an einer Universität im europäischen Ausland können Betriebsausgabe sein. So das Schleswig-Holsteinische FG mit Urteil vom 6.3.2019 (Az: 4 K 48/18).
Der Arbeitgeber muss zwar die Lohnsteuer für seine Arbeitnehmer abführen, Letztere bleiben aber Schuldner der Lohnsteuer. Üblicherweise gibt es im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer insoweit nur wenig Konfliktpotenzial. Manchmal streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber „bis aufs Blut“, wenn es um die Höhe der abzuführenden Lohnsteuer geht. So geschehen in einem Fall, den das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden hatte.
Im vergangenen Jahr habe ich ein Urteil des FG Hamburg vorgestellt, in dem dieses eine Reduzierung oder gar eine Aufhebung der Kfz-Steuer wegen des Dieselfahrverbots abgelehnt hatte (Urteil vom 14.11.2018, 4 K 86/18). Der gebeutelte Diesel-Fahrer war aber hartnäckig und hat sogar den Weg bis vor den BFH angetreten – allerdings auch dort verloren. Der BFH lapidar: Die Verhängung von Dieselfahrverboten hat für davon betroffene Kfz keinen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer (BFH-Beschluss vom 13.8.2019, III B 2/19).
Unter dem Aktenzeichen VIII R 33/18 prüft aktuell der BFH, ob es sich bei einem schwarzen Anzug, einer schwarzen Damenbluse und einem schwarzen Damenpullover sowie entsprechenden Schuhen um typische Berufskleidung hauptberuflich tätiger Trauerredner und Trauerbegleiter handelt, sodass deren Anschaffungs- und Reinigungskosten als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar sind.
Bürger, die einen langen Arbeitsweg von 21 Kilometern oder mehr zurücklegen müssen, sollen ab dem 1. Januar 2021 von einer erhöhten Entfernungspauschale profitieren. Zur Entlastung der Fernpendler soll unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent angehoben werden. Die – zunächst befristete – Anhebung wird entsprechend auch auf Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung übertragen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und 5 EStG, Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“).
Das Thema ist brisant. Auch wenn es hier bereits behandelt wurde, hier noch ein kurzer „Reminder“, worum es geht. Baureife Grundstücke werden teilweise als Spekulationsobjekt genutzt. Dem möchte die Bundesregierung entgegentreten. Mit einem erhöhten Grundsteuersatz sollen finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen, heißt es in dem Gesetzesentwurf.
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