Kategorie: Steuern
- All Posts
- Allgemein
- Bilanzierung
- Recht
- Steuern
Bislang war ich der Auffassung, dass für Verfügungen und Erlasse der Finanzverwaltung die Oberfinanzdirektionen, die Landesfinanzministerien und das Bundesfinanzministerium zuständig sind. Hin und wieder sind auch die Verlautbarungen des Bundeszentralamts für Steuern wichtig. Heimlich aber leise schiebt sich eine weitere Institution in der Vordergrund, die offenbar bundesweit großen Rückhalt in der Finanzverwaltung genießt.
Solange eine Kapitalgesellschaft und damit auch die ausgegebenen Anteile bzw. Aktien rechtlich fortbestehen, führt nicht bereits ein eingetretener Wertverlust, sondern erst die Veräußerung der Anteile zu einer Realisierung eines Aktienverlustes, der im Weiteren dann auch mit anderen Aktiengewinne steuermindernd verrechnet werden kann. Soweit ist dies unstrittig.
Eine schöne Tradition ist der sogenannte Weihnachtsfriede der Finanzämter. Danach sollen belastende Verwaltungsakte und Mitteilungen, wie zum Beispiel die Ankündigungen von Betriebsprüfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen, während des Weihnachtsfriedens nicht verschickt werden. Leider jedoch auch ein löchriger und bundesweit unterschiedlicher Friede.
Ein Unternehmer hatte eine interessante Idee, um die Vorsteuer aus der Anschaffung von Tisch und Stühlen, die sich in seinem Esszimmer befanden, abziehen zu können. Der Versuch ist zwar vor dem FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11.02.2016, 6 K 1996/14 rkr.) gescheitert, dennoch lohnt es sich, einmal auf das Urteil zu schauen, da die Begründung eine gewisse Brisanz birgt.
Heute ein kurzer Hinweis. Ich bin während meiner GoBD-Vorträge nun mehrfach gefragt worden, ob es zulässig ist, den Speicher eines so genannten Vorsystems zu leeren, indem der Dateninhalt auf eine SD-Karte überspielt wird. Antwort: Theoretisch ja (vgl. GoBD unter 9.4, Rz. 142). Warum nur theoretisch?
Bei mehreren Kindergeldberechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat. Ist ein Kind in den gemeinsamen Haushalt von Eltern aufgenommen worden, so bestimmen diese untereinander den Berechtigten. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Kindergeld auch tatsächlich diesem Berechtigten zufließt, wie folgender Fall zeigt.
Schon im Beitrag „Bei Gericht: Interessante Steuerstreitigkeiten im November 2017“ hatte ich kurz über das anhängige Verfahren VI R 39/17 berichtet, in dem geklärt werden wird, ob bereits die Gutschrift künftig fällig werdenden Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto zum Zufluss von Arbeitslohn bei einem angestellten Organ einer Körperschaft führt. Gerade weil hier direkt mehrere Finanzgerichte gegen die Verwaltungsauffassung stehen, erscheint mir die Thematik jedoch weiterhin besonders erwähnenswert.
Wenn der Vati nach den Besuchen unzähliger Weihnachtsmärkte nicht mehr in das Santa-Kostüm passt oder seine schauspielerischen Fähigkeiten nur limitiert sind, so wird nach dem Weihnachtsmann-Service gegen Entgelt gerufen. Beschert Knecht Ruprecht den Eltern in der kommenden Steuererklärung eine Steuerermäßigung? Eine besinnliche Untersuchung… Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG setzt zunächst die Leistungserbringung in einem inländischen Haushalt voraus. Da Knecht Ruprecht die Geschenke in der Regel durch den Kamin bis an den heimischen Weihnachtsbaum bringt, ergeben sich keine Probleme mit dem räumlichen Haushaltsbegriff.
Zugegebenermaßen bin ich kein Freund von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) – zumindest wenn sie aus steuerlichen Gründen „nicht unbedingt benötigt werden.“ Anders ausgedrückt: Wenn ohnehin genügend Liquidität vorhanden ist und die Gewinne stabil sind, Spitzen also nicht „geglättet werden müssen“, ist die Bildung eines IAB meines Erachtens zu hinterfragen. Zudem entsteht eine gewisse „Sucht der Steuerpflichtigen“ nach der Bildung von IAB. Ich weiß allerdings, dass ich mit meiner Meinung eher allein dastehe.
In einem sehr lesenswerten Urteil vom 16. Mai 2017 hat sich das Schleswig-Holsteinische FG mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein sog. Senioren-Studium befasst. Was man auf den ersten Blick als ungewöhnlichen Einmalsachverhalt abtun könnte, entpuppt sich beim zweiten Hinschauen doch als Thematik, welche in der kommenden Praxis häufiger absehbar ist. Die Zahl der Studienanfänger über 50 Jahren ist zuletzt rasant angestiegen – derzeit sind über 40.000 Senioren-Studenten immatrikuliert. Fügt man dem noch die erhöhte Lebenserwartung und den steigenden Anteil der Abiturienten in späteren Jahrgängen hinzu, so wird sich dieser Trend wahrscheinlich fortsetzen. Im Besprechungsurteil war über die steuerliche...
NEUESTE BEITRÄGE
-
Ralph Homuth, LL.M. 9. Oktober 2026
Resilienz für Unternehmen: Vorsorge kostet Zeit, keine Vorsorge kostet möglicherweise sehr viel mehr.
-
Christian Herold 8. Oktober 2026
Geistig behinderte Erwachsene kann Pflegekind ihrer Schwester sein
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 7. Oktober 2026
Digitale Kassen und digitale Belege – Bundeskabinett will Steuerhinterziehung eindämmen und Bürokratie abbauen
-
Dr. Carola Rinker 7. Oktober 2026
Bereinigtes EBIT & Co.: Mehr Transparenz durch IFRS 18? (Teil 3)
-
Prof. Dr. jur. Ralf Jahn 6. Oktober 2026
Zu kompliziert, zu bürokratisch, zu beratungsintensiv – sollte das Elterngeldverfahren vereinfacht werden?
NEUESTE KOMMENTARE
05.10.2026 von StB G
Update Frühstartrente: Kommt es zu Einschnitten bei der staatlichen Förderung?
05.10.2026 von Gernot Becker
06.10.2026 von StB G
Zu kompliziert, zu bürokratisch, zu beratungsintensiv – sollte das Elterngeldverfahren vereinfacht werden?