Die Kennzeichnungspflicht von Werbung war in der Szene lange schwierig. Ein neues Gesetz soll hier für Klarheit sorgen. Nicht nur rechtlich wird´s einfacher. Bald werden Blogger, Influencer, Podcaster, YouTuber & Co auch gläsern für das Finanzamt. Der Gesetzesentwurf Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht beschlossen. Der Gesetzentwurf stellt u.a. klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden müssen. Dies hat vor allem Bedeutung für die Frage, wann Influencer oder Blogger von ihnen abgegebene Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen....
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Wie bereits in meinem Blog-Beitrag „Einkommensteuervordrucke 2020 oder vertraue niemals einer amtlichen Anleitung“ geschrieben, gibt es für den Veranlagungszeitraum 2020 erstmals die Anlage R-AUS. Sie ist von Steuerzahlern auszufüllen, die Renten aus dem Ausland beziehen, das heißt aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen oder ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen. Wer die Anlage R-AUS studiert und die amtliche Anleitung dabei hinzuzieht, kommt aber zumindest als steuerlich interessierter Leser kaum umhin, Kritik üben zu müssen. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner...
Mit Urteil vom 26.11.2020 (5 K 2414/19) hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass die Umsätze eines selbständigen Zauberers in Form von Darbietungen auf dem Gebiet der Zauberei und der Ballonmontage dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Hintergrund In 2017 und 2018 war der Kläger als selbständiger Zauberer tätig. Er stellte seine Dienste auf betrieblichen und privaten Feiern zur Verfügung. Sowohl die klassische Bühnenzauberei als auch die sogenannte „Close-up“-Zauberei, die klassische „Manipulation“ sowie das Fertigen von Ballonskulpturen zählten zu seinen Angeboten. Daneben trat er jährlich als Nikolaus auf und veröffentlichte mehrere Bücher. In seiner Umsatzsteuererklärung der Jahre 2017 und 2018 erklärte der Mann...
In den letzten Monaten habe ich zahlreiche Gespräche mit Wirtschaftsprüfern geführt. Big4, kleine, mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften – es war eine bunte Mischung. Was besonders deutlich wurde: Viele Wirtschaftsprüfer machen sich intensive Gedanken über die Zukunft des eigenen Berufsstandes. Der geplante Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) vom 16. Dezember 2020 ist klar: Es wird größere Reformen für die Wirtschaftsprüfer geben. Ich hatte zudem den Eindruck, dass immer mehr Wirtschaftsprüfer in ihrem Leistungsportfolio keine Abschlussprüfungen mehr anbieten. Belastbare Zahlen habe ich dazu nicht gefunden, doch stützen die derzeitigen Veränderungen des Berufsstandes die These. Unternehmerisches Denken als Wirtschaftsprüfer Wie ich in...
Auf Antrag können Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen errichten und veräußern, eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrages vornehmen, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. In der Praxis ist die Regelung nach wie vor umstritten. So hat beispielsweise der BFH bereits in einer Entscheidung vom 17.5.2006 (Az: VIII R 32/05) festgelegt, dass auch schon die geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung unschädlich ist. Damit aber nicht genug: Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann...
Das BMAS will Unternehmen durch Verordnung (Corona-ArbSchV) vorübergehend dazu anhalten, Beschäftigten während der Corona-Pandemie mehr Homeoffice anzubieten. Hintergrund Das Infektionsgeschehen ist trotz der in vielen Lebensbereichen bereits einschneidenden Kontaktreduzierung unvermindert hoch. Um einen harten wirtschaftlichen Shutdown zu vermeiden, liegt es im Gesamtinteresse der Volkswirtschaft, einen besten möglichen Infektionsschutz auch am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu bietet bereits das geltende Arbeitsschutzrecht einen Rechtsrahmen: Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist. In Kantinen und Pausenräumen ebenfalls Mindestabstand von 1,5 m; Flüssigseife; Desinfektionsmittel und Handtuchspender in Sanitärräumen; Gewährleistung regelmäßigen Lüftens. Das Bundeministerium für Arbeit...
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