Wer eine private Immobilie innerhalb von zehn Jahren verkauft, muss den Gewinn im Rahmen des sogenannten privaten Veräußerungsgeschäftes besteuern. Für zu eigne Wohnzwecke genutzte Immobilien gibt es dabei Besteuerungsausnahmen. Fraglich ist, wie dann das häusliche Arbeitszimmer zu behandeln ist. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte...
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In einem neuen Schreiben vom 18.8.2020 ist das BMF der Ansicht, dass die von 15 Ländern (außer Bremen) beschlossene Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung gegen geltendes Recht verstößt. Wie sollen sich Unternehmer in diesem eskalierenden Streit nun verhalten? Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
Das BMWi plant auf Basis des Koalitionsbeschlusses vom 25.8.2020 eine Fortsetzung des Überbrückungshilfe-Programms für Freiberufler und KMU für die Zeit von 1.10.2020 bis 31.12.2020. Was bereits bekannt ist und was beachtet werden sollte. Ein Beitrag von: Prof. Dr. jur. Ralf Jahn Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg ehem. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt ehem. Honorarprofessor an der Universität Würzburg Warum blogge ich hier? Mein erster Blog bietet die Möglichkeit, das Thema der Pflicht der „Pflichtmitgliedschaft in Kammern“ „anzustoßen“ und in die Diskussion zu bringen. Bei genauem Hinsehen sichert der „Kammerzwang“ nämlich Freiheitsrechte durch die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Partizipation.
Der Antrag für einen Untersuchungsausschuss zur Causa Wirecard liegt seit dem 9. September vor. Wie die Pressemeldungen seit dem 18. Juni 2020 gezeigt haben, werden dem ehemaligen DAX-Konzern nicht nur Bilanzmanipulationen in erheblichem Ausmaß vorgeworfen, sondern auch Geldwäsche. Das sind jedoch nur zwei Beispiele, die den Fall zum größten Bilanzskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte machen. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Vertretungsprofessorin an der DHBW Lörrach im Studiengang BWL (Finanzdienstleistungen) Diplom-Volkswirtin Fachbuchautorin und Referentin mit dem Schwerpunkt Bilanzanalyse, Bilanzkosmetik und Bilanzforensik Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Wirecard-Skandal Anhörung im Finanzausschuss zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) Besuchen Sie mein Profil auf...
Es ist nahezu unglaublich, dass das BMF und die Landesfinanzministerien in Sachen „Peinlichkeit der Kassengesetze“ nicht umhinkommen, immer noch „eins draufzusetzen“. Bekanntlich haben – bis auf Bremen – alle Bundesländer eine weitere Übergangsregelung für die Aufrüstung von Kassensystemen mit technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) geschaffen. Und zwar, obwohl das BMF nur wenige Tage zuvor mehreren Verbandspräsidenten ausrichten ließ, diese mögen ihre Mitglieder darüber informieren, dass es über den 30.9.2020 hinaus keine weitere Übergangsregelung geben wird. Dass die Verantwortlichen des BMF darüber „not amused“ waren, kann man sich vorstellen. Denn kaum etwas ist schlimmer als sein Gesicht zu verlieren. Ein Beitrag von: Christian...
In der Rechtsprechung ist immer wieder streitbefangen, wann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Die Digitalisierung scheint es da auch nicht einfacher zu machen. Mit Urteil vom 19.3.2019 (Az: II R 29/17) hat der BFH die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund eines Totalausfall der Computeranlage verwehrt. Die Begründung: Treten in einer Kanzlei EDV Probleme auf, wie ein Totalausfall der Computeranlage, die den Zugriff auf den elektronisch geführten Fristenkalender verhindern, soll angeblich eine ordnungsgemäße Büroorganisation erfordern, dass jedenfalls die Fristenkontrolle in einer Weise sichergestellt wird, dass sich technische Probleme hierauf nicht auswirken können. Ein Beitrag von: Christoph...
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