Der Titel klingt sehr provokant. Er stammt aus einem Artikel der FAZ vom 20. Mai. Ein erfahrender Aufsichtsrat wird sich dadurch vielleicht angegriffen fühlen. Ist denn nun plötzlich aufgrund der Digitalisierung die jahrzehntelange Erfahrung nichts mehr wert? Sollen nun ältere Aufsichtsräten jüngeren Platz machen? Betrachten wir das Thema im Einzelnen. Ein Beitrag von: Dr. Carola Rinker Diplom-Volkswirtin und Unternehmensberaterin Erstellung von (Gerichts-)Gutachten, Stellungnahmen und Analysen zu Bilanzierungssachverhalten Fachbuchautorin Anhörung als Sachverständige im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Wirecard Skandal des Deutschen Bundestages und im Finanzausschuss zum FISG Mehr unter carolarinker.de Warum blogge ich hier? Aus Interesse an den Themen. Aus Spaß. Aus...
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Zuweilen werden Zweitwohnungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht angemietet, sondern gleich erworben und mittels Darlehens fremdfinanziert. Bei Beendigung der doppelten Haushaltsführung wird dann oftmals die bisher beruflich genutzte Zweitwohnung verkauft. Dabei kann es vorkommen, dass für die vorzeitige Ablösung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung an die finanzierende Bank zu zahlen ist. Leider hat der BFH entschieden, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen ist (Urteil vom 3.4.2019, VI R 15/17). Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als...
Leistet der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung, also z.B. für die Nutzung zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, eines betrieblichen Kfz ein Nutzungsentgelt, mindert dieses den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Dies gilt nach Rechtsprechung des BFH auch, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der privaten Nutzung einzelne (individuelle) Kosten, wie z.B. Kraftstoffkosten. Ob dies auch für die Kosten einer privaten Garage gilt, hatte nun das Finanzgericht Münster zu entscheiden. Worum geht es? Bei der Bewertung des Nutzungsvorteils nach der Fahrtenbuchmethode bzw. der 1%-Regelung ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber dem...
Vor wenigen Tagen habe ich mich anlässlich einer Schulung mit einer Dokumentenmanagement-Lösung befassen müssen. Und das hat mich – wieder einmal – zu der Frage zurückgebracht, wie die GoBD mit den Anforderungen des Datenschutzes in Einklang zu bringen sind bzw. ob es hier etwas Neues gibt. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren Tätigkeit in der Finanzverwaltung und meiner über 25-jährigen Arbeit als Steuerberater lerne ich das Steuerrecht sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Sicht...
§ 21 Abs. 2 EStG regelt, dass bei einer Miete die 66 % der ortsüblichen Marktmiete unterschreitet nur noch eine teilentgeltliche Vermietung vorliegt. Die Folge: Werbungskostenkürzungen. Tatsächlich gilt die Regelung jedoch nur für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken. Was gilt bei Gewerbeobjekten? Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit...
Kürzlich hatte der BFH entschieden, dass eine Überschussprognose erforderlich ist, wenn ein Arbeitnehmer eine Einliegerwohnung als Home-Office an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet. Das heißt: Der Arbeitnehmer bzw. Vermieter muss nachweisen, dass er mit der Vermietung tatsächlich einen „Totalüberschuss“ erwirtschaften kann. Kann ein „Totalüberschuss“ nicht erreicht werden, darf der Arbeitnehmer bzw. Vermieter seine Kosten für das Arbeitszimmer nicht abziehen (BFH 17.4.2018, IX R 9/17). Daraufhin bestand die Befürchtung, dass viele Arbeitnehmer den Werbungskostenabzug – eventuell auch rückwirkend – verlieren würden. Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe...
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