Ausweislich der Regelung der Sonder-AfA für Baudenkmäler in § 7i EStG ist diese auf im Inland gelegene Gebäude beschränkt. Ob dies in Zeiten der EU rechtens sein kann, prüft aktuell der BFH in Bezug auf ein unter Denkmalschutz stehendes in Polen belegenes Gebäude. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit...
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Ist ein Filmförderdarlehen nur aus in einem bestimmten Zeitraum erzielten (zukünftigen) Verwertungserlösen zu tilgen, beschränkt sich die Passivierung des Darlehens dem Grunde und der Höhe nach auf den tilgungspflichtigen Anteil der Erlöse. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 10.07.2019 – XI R 53/17 zu § 5 Abs. 2a EStG entschieden. Der Streitfall Im Streitfall erhielt eine Filmproduzentin (GmbH) ein Filmförderdarlehen. Dieses Darlehen war innerhalb einer bestimmten Zeit nach dem Datum der Erstaufführung des Films aus möglichen, zukünftigen Verwertungserlösen zu tilgen. Soweit die Erlöse innerhalb von zehn Jahren nach diesem Zeitpunkt nicht zur Darlehenstilgung ausreichen würden, sollte die GmbH aus...
Auch für Kapitalleistungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Ein Kapitalbetrag wird auf 10 Jahre verteilt und davon monatlich 1/120 als fiktiver Zahlbetrag zugrunde gelegt. Als Versorgungsbezüge gelten auch Renten und Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden. Was aber gilt, wenn der Hinterbliebene bzw. Erbe bereits älter als 27 Jahre ist? Ein Beitrag von: Christian Herold Steuerberater in Herten/Westf. (www.herold-steuerrat.de) Autor zahlreicher Fachbeiträge Mitglied im Steuerrechtsausschuss des Steuerberaterverbandes Westfalen-Lippe Warum blogge ich hier? Als verantwortlicher Redakteur und Programmleiter zahlreicher Steuerfachzeitschriften, meiner früheren...
Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person stellt unabhängig davon, ob er zivilrechtlich (endgültig) übertragbar ist, ertragsteuerrechtlich ein Wirtschaftsgut dar. Er ist kein bloßes Nutzungsrecht und daher einlagefähig. Vom Einlagewert können AfA vorgenommen werden, so hat es der Bundesfinanzhof entschieden. Der Streitfall Die Klägerin war zunächst Arbeitnehmerin bei der X-Gruppe (X). Im Jahr 01 schloss sie mit X einen Lizenzvertrag. Danach gewährte sie X gegen Vergütung das ausschließliche Recht, Produkte mit ihrem Namen zu versehen und Marken eintragen zu lassen, zu deren Bestandteilen auch ihr Name gehört. Ab dem Jahr 02 wurde die Klägerin für X nicht mehr als...
Die Zwischenschaltung eines gewerblichen Vermittlers führt nicht zwangsläufig dazu, dass deshalb auch der Vermieter einer Ferienwohnung eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Dies scheint eigentlich klar. Dennoch hat das FG Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 20.12.2017 (Az: 3 K 342/14) klargestellt, dass auch die Vermietung von nur einer Ferienwohnung als gewerblich angesehen werden kann, wenn diese in einem Feriengebiet im Verbund mit einer Vielzahl gleichartig genutzter Wohnungen einer einheitlichen Wohnanlage liegt sowie die Werbung für kurzfristige Vermietung an laufend wechselnde Mieter und die Verwaltung einer Feriendienstorganisation übertragen sind. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP...
Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige keine ärztliche Verordnung i.S.d. § 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV vorlegt. So hat es das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 30.01.2019 (7 K 2297/17) entschieden. Der Streitfall Im Streitjahr 2015 machte die Klägerin in ihrer Einkommensteuererklärung den Jahresbeitrag für einen Fitness- und Gesundheitsclub in Höhe von 588 Euro sowie Kosten für 148 Fahrten dorthin mit einer Strecke von jeweils 56 km in Höhe von 2.486 € als außergewöhnliche Belastungen geltend. Um die Notwendigkeit der...
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