Die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen wird von den Steuerpflichtigen – unabhängig von ihrer tatsächlichen Berechtigung – ganz unterschiedlich gesehen. Manche sind froh, wenn die Vorauszahlungen vielleicht etwas höher festgesetzt werden, damit sie später nicht nachzahlen müssen. Andere wiederum wehren sich sozusagen mit Händen und Füßen dagegen, der Finanzverwaltung einen Kredit zu gewähren (so sehen sie es zumindest). Und wieder andere verfügen – ganz objektiv – gerade nicht über die Liquidität, um die Vorauszahlungen zu leisten. Wer jedoch glaubt, die Höhe der Vorauszahlungen durch falsche Angaben verringern zu können, sei gewarnt: Hat ein Steuerpflichtiger einen Antrag auf Festsetzung oder Herabsetzung der Vorauszahlungen...
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Zum Jahreswechsel 2017/2018 gelangte vor allem die digitale Kryptowährung Bitcoin in den Fokus der (medialen) Öffentlichkeit; nicht zuletzt wegen Kursen von bis zu 16.892 Euro pro Bitcoin am 17.12.2017. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass damit auch die Frage der steuerlichen Behandlung einherging. Dabei konzentrierten sich die bisherigen Veröffentlichungen vornehmlich auf die umsatzsteuerliche sowie auf die ertragsteuerliche und bilanzielle Behandlung. Auch wenn seitens des Steuergesetzgebers bzw. der Finanzverwaltung noch keine bundeseinheitliche Handhabung im Hinblick auf die ertragsteuerliche Behandlung erlassen wurde, sieht die h.M. im Schrifttum den Anwendungsbereich des steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfts i.S.d. § 23 EStG für im Privatvermögen befindliche Kryptowährungen...
Nach § 1 Abs. 1 S. 1 EStG sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Nach dem Welteinkommensprinzip werden von der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht inländische und ausländische Einkünfte erfasst. Aber schließt die Tatsache, dass ein Steuerpflichtiger neben einem inländischen Wohnsitz auch einen Wohnsitz im Ausland hat, die unbeschränkte Steuerpflicht aus, wenn der ausländische Wohnsitz den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen begründet? Hierüber hatte nun der BFH zu entscheiden (Urteil vom 23.10.2018 – I R 74/16). Ein Beitrag von: Ralph Homuth, LL.M. Steuerberater in Hamburg Fachberater für internationales Steuerrecht Studium BWL und Wirtschaftsrecht Schwerpunkte: Steuerrecht sowie Internet-/Marken-/Urheberrecht Spezialisierung:...
Damit Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig sind, bedarf es zum Nachweis der Zwangsläufigkeit eines zuvor ausgestellten Gutachtens des Amtsarztes oder einer Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse. Ein Beitrag von: Christoph Iser Partner bei Dr. Husemann & Bellgardt Wirtschaftsprüfer – Steuerberater LLP Gesellschafter-Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH Mitglied im Steuerausschuss von Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Düsseldorf Fachautor Homepage: steuerempfehlung.de Warum blogge ich hier? Neben der praktischen Arbeit als Steuerberater mit den Mandanten macht mir das Schreiben schlichtweg Spaß. Der Blog bietet neben der ansonsten eher wissenschaftlichen Fachautorentätigkeit die Möglichkeit, eigene Standpunkte verstärkt einfließen zu lassen.
Im Februar 2019 hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur Reform der Grundsteuer vorgelegt. Aber auch nach einem Treffen der Länderfinanzminister am 14.3.2019 ist weiterhin zweifelhaft, ob sich Bund und Länder auf einen Kompromiss einigen können, die Grundsteuer der Forderung des Bundesverfassungsgerichts entsprechend bis 31.12.2019 zu reformieren. Hintergrund Ich habe berichtet: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, die Grundsteuer bis Ende 2019 zu reformieren. Für die Umsetzung hat das BVerfG eine weitere Frist eingeräumt. Am 1.1. 2019 hat der Bundesfinanzminister Eckpunkte eines neuen Grundsteuermodells von Bund/Ländern...
Es ist wieder Bewegung in dem Thema. Kern des Sachverhalts, über den das FG Düsseldorf (10 K 2717/17 G, Zerl) jüngst zu urteilen hatte war die Frage, ob das Vorhalten einer Messefläche zum Geschäftszweck eines Produktionsbetriebs gehören kann. Streitig war hier, ob die für die Anmietung von Messestandflächen gezahlten Entgelte demnach nach § 8 Nr. 1e GewStG der Hinzurechnung unterliegen. Der Sachverhalt Die Klägerin (A-GmbH) produziert verschiedene Anlagen für die Montage an Privathäusern. Sie beteiligte sich als Ausstellerin an einer 5-tägigen Fachmesse, die lediglich alle drei Jahr stattfindet. Von der Messebetreiberin (M-GmbH) wurde ihr eine Standfläche zugewiesen. Die Klägerin erhielt eine...
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