Keine Tarifermäßigung für Kapitalabfindung einer Direktversicherung – der BFH muss erneut entscheiden

Wer sich eine Direktversicherung in einer Summe auszahlen lässt, muss die Kapitalabfindung als sonstige Einkünfte in voller Höhe versteuern, wenn bzw. soweit die Beiträge bei Einzahlung steuerfrei waren (§ 22 Nr. 5 EStG). Das betrifft nicht nur, aber doch zumeist die Versicherungen, die seit 2005 abgeschlossen worden sind, denn die per Gehaltsumwandlung aufgebrachten Beiträge waren bzw. sind nach § 3 Nr. 63 EStG in bestimmtem Umfang steuerfrei. Bei Altverträgen kam hingegen zumeist eine Pauschalversteuerung zum Zuge, so dass Kapitalauszahlungen vielfach steuerfrei bleiben.

Wenn eine Kapitalabfindung bei den sonstigen Einkünfte zu versteuern ist, sollte man doch zumindest meinen, dass die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG zum Zuge kommen müsste. Doch weit gefehlt: Diese wird nicht gewährt – zumindest dann nicht, wenn bereits in der ursprünglichen Versorgungsregelung ein Kapitalwahlrecht enthalten ist. Weiterlesen

Erneut: Horrende Belastung der Kapitalabfindung einer Direktversicherung ist rechtens

Wer sich eine Direktversicherung in einer Summe auszahlen lässt, muss die Kapitalabfindung als sonstige Einkünfte in voller Höhe versteuern, wenn bzw. soweit die Beiträge bei Einzahlung steuerfrei waren (§ 22 Nr. 5 EStG). Das betrifft nicht nur, aber doch zumeist die Versicherungen, die seit 2005 abgeschlossen worden sind, denn die per Gehaltsumwandlung aufgebrachten Beiträge waren bzw. sind nach § 3 Nr. 63 EStG in bestimmtem Umfang steuerfrei. Bei Altverträgen kam hingegen zumeist eine Pauschalversteuerung zum Zuge, so dass Kapitalauszahlungen vielfach steuerfrei bleiben.

Wenn eine Kapitalabfindung bei den sonstigen Einkünfte zu versteuern ist, sollte man doch zumindest meinen, dass die Tarifermäßigung des § 34 Abs. 1 EStG zum Zuge kommen müsste. Doch weit gefehlt: Diese wird nicht gewährt – zumindest dann nicht, wenn bereits in der ursprünglichen Versorgungsregelung ein Kapitalwahlrecht enthalten ist. Im Jahre 2021 hat das FG Münster entschieden, dass die volle Besteuerung der Einmalzahlung aus einer Direktversicherung verfassungsgemäß ist (Gerichtsbescheid vom 29.10.2020, 15 K 1271/16 E). Nunmehr hat das FG Münster diese Haltung bestätigt: Weiterlesen

Pfändungsschutz – nachträglich durch bAV erhöhen

Bürger, die verschuldet sind und deren Gehalt bereits gepfändet wird, dürfte eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts interessieren (BAG-Urteil vom 14.10.2021, 8 AZR 96/20). Es geht darum, dass mit dem Abschluss einer Direktversicherung im Wege der Gehaltsumwandlung ein höherer Pfändungsschutz erreicht werden kann.

Die Wirksamkeit, das heißt der höhere Pfändungsschutz, ergibt sich selbst dann, wenn die Direktversicherung nach Ergehen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses abgeschlossen wird. Weiterlesen

Sterbegeld oder „Mit der einen Hand gegeben, mit der anderen genommen“

Nicht einmal der Tod ist umsonst; Bestattungen können recht teuer werden. Beim Tod eines nahen Angehörigen kann daher ein Sterbegeld wenigstens die finanzielle Belastung etwas verringern, auch wenn es das Leid natürlich nicht lindern kann. Doch wie immer im Leben – und eben im Tod: Der Fiskus will mitreden. Anders ausgedrückt: Er will von dem Sterbegeld Steuern kassieren, und zwar am liebsten in voller Höhe und ohne jegliche Steuerminderung. Der BFH gewährt der Finanzverwaltung die entsprechende Unterstützung, und zwar jüngst auch zulasten der Hinterbliebenen von Beamten.

Man kann daher auch sagen: Was der Staat den Hinterbliebenen mit der einen Hand gibt, nimmt er mit der anderen wieder zurück.

Zunächst zur betrieblichen Altersversorgung allgemein. Weiterlesen

Abfindungen: Koppelung mit betrieblicher Altersvorsorge auch später unschädlich

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind nach der Fünftel-Regelung des § 34 EStG ermäßigt zu besteuern. Allerdings darf die Abfindung grundsätzlich nicht in mehreren Tranchen ausgezahlt werden, sondern muss dem Arbeitnehmer zusammengeballt, das heißt üblicherweise innerhalb eines Jahres, zufließen. Die Tarifermäßigung des § 34 EStG allein bringt bei hohen Abfindungen aber keine nennenswerte Steuerersparnis. Von größerer Relevanz ist da die – teilweise – Einzahlung der Abfindung in eine betriebliche Altersversorgung unter „Mitnahme“ der Steuerbegünstigung nach § 3 Nr. 63 EStG.

Doch die Welt ist nicht einfach und Betriebsvereinbarungen können kompliziert sein (siehe Blog-Beitrag „Tarifbegünstigung für eine „Sprinterprämie – Schwenk der Rechtsprechung“). Weiterlesen

Betriebliche Altersversorgung: Verbindliche 15-Prozent-Regelung ab 2022

Angesichts der Coronakrise klingen Begriffe wie „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ und „Sozialpartnermodell“ wie aus einer anderen Zeit. Dabei ist es noch gar nicht lange her, dass das Gesetz seinerzeit von Andrea Nahles stolz verkündet wurde. Ja, es ist auch noch nicht sooo lange her, dass Andrea Nahles eine führende Rolle in der Bundespolitik eingenommen hatte. Jedenfalls ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz im Jahre 2017 verabschiedet worden und ein wichtiger Punkt wirft seine Schatten ins Jahr 2022 voraus.

Worum geht es?

Ein Kernelement der Neuregelung war die Möglichkeit, auf tarifvertraglicher Grundlage reine Beitragszusagen zu vereinbaren. Das war unter anderem deshalb notwendig, weil Arbeitgeber die Befürchtung hatten, Leistungszusagen nicht mehr erfüllen zu können. Zumindest war das Haftungsrisiko hoch. Weiterlesen

Aufreger des Monats Januar: Horrende Belastung von Kapitalabfindungen der bAV ist verfassungsgemäß

Jahrelang hieß es, Arbeitnehmer sollen die betriebliche Altersvorsorge (bAV) nutzen, da ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung zunehmend gekürzt worden sind. Nachdem die Politik erst einmal Millionen Rentner von den vermeintlichen Vorteilen der bAV überzeugt hatte, kam sie auf den „genialen“ Trick, nun könne man für Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere für Direktversicherungen, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung verlangen. Gegen die Einbeziehung von Kapitalleistungen in die Beitragspflicht sind viele betroffene Rentner und Arbeitnehmer Sturm gelaufen und tun dies noch heute. Sie fühlen sich vom Staat verschaukelt.

Aber es hilft nichts

Das BSG hat in zahlreichen Urteilen immer wieder entschieden, dass gegen die Einbeziehung von Kapitalleistungen aus Direktversicherungen keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden zu dem Thema – wenn ich mich recht erinnere – nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG-Beschluss vom 7.4.2008, 1 BvR 1924/07; BVerfG-Beschluss vom 28.2.2008, 1 BvR 2137/06; BSG-Urteile vom 26.2.2018, B 12 KR 13/18 R und B 12 KR 17/18 R).

Und wie sieht es steuerlich aus? Weiterlesen

Direktversicherung: Keine Beitragspflicht bei Zahlung an Kinder über 27 Jahre

Auch für Kapitalleistungen aus Direktversicherungen und Pensionskassen müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Ein Kapitalbetrag wird auf 10 Jahre verteilt und davon monatlich 1/120 als fiktiver Zahlbetrag zugrunde gelegt. Als Versorgungsbezüge gelten auch Renten und Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden. Was aber gilt, wenn der Hinterbliebene bzw. Erbe bereits älter als 27 Jahre ist?

Weiterlesen

Steuerlicher Förderbetrag für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen

Zum 1. Januar 2018 wurde mit § 100 EStG eine steuerliche Förderung für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen eingeführt, die – so mein Eindruck – bei Steuerberatern noch nicht allzu sehr bekannt ist, dafür aber gerade von Unternehmen und Verbänden, die im Sozialwesen (Krankenhäuser, Altenpflege) tätig sind, stark genutzt wird. Die Förderung soll nachfolgend kurz beschrieben werden. Zudem wird das aktuelle BMF-Schreiben vom 8.8.2019 vorgestellt, welches das Zusammenspiel von Förderbetrag und vermögenswirksamen Leistungen beleuchtet.

Weiterlesen

Betriebliche Altersvorsorge – größer kann das Chaos nicht mehr werden

Die betriebliche Altersvorsorge hat in den vergangenen Jahren ein immer größeres Gewicht gewonnen. Während sie früher im Prinzip als reine Zusatzversorgung gedacht war, sind viele Menschen, die in Zukunft in den Ruhestand gehen werden, auf sie angewiesen. Allerdings: Wenn ich kürzlich in meinem Beitrag zur Ehegatten-Grundstücksgemeinschaft bereits auf ein Feld hingewiesen habe, das aus heutiger Sicht fast unmöglich rechtssicher zu beraten ist, so bin ich der Meinung, dass dies für die betriebliche Altersvorsorge gleichermaßen gilt.

Weiterlesen