Unternehmenssteuerreform ja – aber wie und wann?

Innerhalb der Ampelkoalition ist eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Reform der Unternehmensbesteuerung entbrannt. Die Frage ist aber, ob und wann ein solches Reformvorhaben derzeit überhaupt finanzierbar ist.

Hintergrund

Im internationalen Vergleich großer Industrienationen hinkt Deutschland bei der Unternehmensbesteuerung hinterher, die Steuerbelastung ist deutlich höher als andernorts. Laut Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) betrug die effektive Steuerbelastung für deutsche Unternehmen 2022 durchschnittlich 28,8 Prozent, im EU-Durchschnitt wurden die Unternehmen hingegen nur mit 18,8 Prozent belastet. Eine zu hohe Steuerlast lähmt die Investitionsfähigkeit deutscher Unternehmen und führt im internationalen Wettbewerb zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil. Seit Jahren wird deshalb immer wieder der Ruf nach einer steuerlichen Entlastung der Unternehmen laut. Die letzte umfassende Unternehmenssteuerreform erfolgte 2008, das ist lange her.

Ampel diskutiert Unternehmenssteuereform

Derzeit diskutiert die Ampelregierung die Optionen einer Unternehmenssteuerreform, das ist schon ein begrüßenswerter Lichtstreif am Horizont an sich. Wachstumsimpulse für die deutsche Wirtschaft sind zwar dringend erforderlich, denn in 2023 ist die deutsche Wirtschaft geschrumpft. Auch für 2024 sind die Aussichten eher schlecht: Weiterlesen

Die Steuerpolitik der Ampel – Teil 1: Unternehmensbesteuerung

Fortschritt nur in Trippelschritten? Jetzt kommt es auf den Finanzminister an.

Die Ampelkoalition schmückt sich mit Etiketten wie Aufbruch, Modernisierung oder Fortschritt. Eine Artikelserie geht der Frage noch, ob der Inhalt des Koalitionsvertrags aus steuerlicher Sicht hält, was die Überschrift („Mehr Fortschritt wagen“) verspricht.

Mit dem Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 ist klar: Die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags wird nicht die von vielen erhoffte und von Wirtschaftsvertretern vehement geforderte Unternehmensteuerreform bringen. Der Körperschaftsteuersatz bleibt so hoch, wie er ist.

Zwar enthält der Vertrag der drei Ampelparteien durchaus Bekenntnisse zur Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Dem in den vergangenen Jahren im internationalen Vergleich zu beobachtenden Verfall der deutschen steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit setzt der Koalitionsvertrag jedoch nur punktuell etwas entgegen. An einigen Stellen dürfte die Steuerschraube für Unternehmen sogar angezogen werden.

Schon im Sondierungspapier groß und durchaus überraschend angekündigt, liegen die Hoffnungen der Wirtschaft auf einem – mehr oder weniger – neuartigen Instrument, das im finalen Koalitionsvertrag sowohl als Investitionsprämie als auch als „Superabschreibung“ bezeichnet wird. Damit will die Koalition in den Jahren 2022 und 2023 Investitionen in Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter fördern. Große Fragezeichen bleiben aber bei der konkreten Ausgestaltung. So weckt der Begriff Superabschreibung klare Assoziationen an eine im internationalen Kontext gebräuchliche „Super Deduction“. Unternehmen können dabei mehr als 100 % der eigentlichen Kosten geltend machen, erhalten also eine echte Förderung und nicht nur den Zinseffekt aus einem Steueraufschub einer beschleunigten Abschreibung; wobei dieser Effekt im Lichte des aktuellen Niedrigzinsniveaus ohnehin sehr bescheiden ausfällt.

Doch die im Koalitionsvertrag letztlich gefundene Formulierung, „einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens … vom steuerlichen Gewinn abzuziehen“ nährt gewisse Zweifel, ob die Ampel nicht eher kleinere Brötchen backen will und an eine gewöhnliche Sonderabschreibung oder degressive Abschreibung denkt. Kämen dann noch z.B. restriktive Einschränkungen in Bezug auf die abzuschreibenden Wirtschaftsgüter oder die abschreibenden Unternehmen o.ä. hinzu, blieben vom neuen Wunderinstrument nicht viel mehr als enttäuschte Erwartungen zurück. Zumal für zahlreiche digitale Wirtschaftsgüter (Computerhard- und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung) mit dem BMF-Schreiben vom 26.02.2021 ohnehin eine Nutzungsdauer von einem Jahr und damit ein Sofortabzug fingiert wurde. Weiterlesen

Parteien zur Bundestagswahl 2021 – Teil 1: Unternehmenssteuerreform, rosige Aussichten oder rote Laterne – was bringen die 20er Jahre?

Mittlerweile haben sich alle im Bundestag vertretenen Parteien auf ihre Spitzenkandidaten festgelegt und ihre Wahlprogramme verabschiedet. Als Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen bieten die Programme einen nicht zu unterschätzenden Indikator, wie die Steuerpolitik in den nächsten vier Jahren der anstehenden Legislaturperiode aussehen könnte. Dinge, die noch nicht mal in Wahlprogrammen stehen, haben nämlich aus den Erfahrungen der Vergangenheit nur geringe Aussichten in das Arbeitsprogramm einer kommenden Bundesregierung aufgenommen zu werden. Ein genauer Blick in die Wahlprogramme der Parteien lohnt also, um die steuerpolitischen Erwartungen ohne rosa Brille zu betrachten und realistisch zu beurteilen, und einzuschätzen, ob auf Deutschland im Bereich der Unternehmensbesteuerung demnächst die rote Laterne eines europäischen Schlusslichts zukommen könnte.

Steuerpolitische Forderungen spielen in den Programmen eine wesentliche Rolle, da sie alle politischen Felder in verschiedenen Formen betreffen, bspw. in der Klimapolitik durch ihre Lenkungswirkung, zur Generierung von Einnahmen, um die Haushaltsdefizite der Corona-Krise auszugleichen, oder um die Wirtschaft nach der Krise per Steuersenkung wieder auf den Wachstumspfad zu bringen. Die Vielfalt der steuerlichen Wahlprogrammpunkte wollen wir in einer kleinen Blog-Artikelserie beleuchten. Im Rahmen einer dieser Serie zur Bundestagswahl 2021 wollen wir in einigen Blog-Beiträgen die steuerpolitischen Aussichten für Sie zusammenstellen und einordnen.

Nicht nur für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Frage einer Unternehmenssteuerreform von zentraler Bedeutung. Auch Arbeitnehmer und der Rest der Bevölkerung profitieren davon, wenn Deutschland eine prosperierende Region in einem herausfordernden weltwirtschaftlichen Umfeld bleibt. Wirtschaftlicher Erfolg deutscher Unternehmen auf nationalen und internationalen Märkten sichert Einfluss auf europäische Entscheidungen genauso wie er dem deutschen Arbeitsmarkt zugutekommt, das Gesundheitssystem und Rentensystem stützt und staatlichen Stellen durch nachhaltige Steuereinnahmen ausreichenden Handlungsspielraum bereitstellt. Doch das Umfeld hat sich seit der letzten größeren Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 deutlich gewandelt. Seitdem ist Deutschland in allen steuerlichen Ländervergleichen nach hinten durchgereicht worden und ist für Unternehmen mittlerweile ein Höchststeuerland. Geschieht nichts, droh die rote Laterne. Weiterlesen

Reform der Unternehmensbesteuerung: Kommt endlich das Optionsmodell für Personengesellschaften?

Am 24.3.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) ins parlamentarische Gesetzgebungsverfahren überwiesen. Kern des Entwurfs ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglichen soll, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Das wäre ein willkommener Fortschritt!

Worum geht es?

Personen- und Kapitalgesellschaften werden aktuell in Deutschland unterschiedlich besteuert. Kapitalgesellschaften zahlen nach dem KStG Körperschaftsteuer und werden mit einem fixen Steuersatz von 15 Prozent besteuert. Personengesellschaften werden hingegen – wie andere Steuerzahler auch – nach dem EStG zur Einkommensteuer veranlagt, zahlen also in der Spitze bis zu 45 Prozent Einkommensteuer. Für sie gibt es komplexe Regeln für die Einbehaltung von Gewinnen (Thesaurierung), um die Steuerlast halbwegs der für Kapitalgesellschaften anzugleichen. Inklusive Gewerbesteuer liegt somit die Steuerlast bei knapp über 30 Prozent.

Was ist jetzt geplant? Weiterlesen

Der Koalitionsvertrag und die Unternehmensbesteuerung

136 Tage nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD am 07.02.2018 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im folgenden Blogbeitrag sind etliche für die Unternehmensbesteuerung relevante Aussagen des 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrags zusammengetragen.

Wie schon anhand der Wahlprogramme zu erwarten war, spielen Unternehmenssteuern nur eine Nebenrolle im Koalitionsprogramm. Zwar bekennt sich die Koalition grundsätzlich zu einem weltweit wettbewerbsfähigen Steuer- und Abgabensystem für Deutschland. Eine strategische Antwort auf die US-Steuerreform oder die deutlichen Steuersenkungen in europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Belgien findet sich aber nicht. Immerhin besteht noch die grundsätzliche Chance für richtungsweisende Nachbesserungen, jedoch dürfte der Handlungsspielraum einer Entlastung bei den Unternehmenssteuern in einer GroKo von vornherein nicht allzu groß ausfallen. Die Parteien haben zur Mitte der Legislaturperiode eine Evaluierung vereinbart, die auch eine Option zur Ergänzung neuer Vorhaben umfasst.

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