Steuerbefreiung fürs Familienheim bei Verschmelzung von Flurstücken?

Wird ein selbstgenutztes Familienheim vererbt, bleibt der Vorgang unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei. Bei der Vererbung an den Ehegatten oder Lebenspartner kommt es nicht auf die Größe des Eigenheims an, in den anderen Fällen tritt eine Vergünstigung ein, soweit die Wohnfläche der Wohnung 200 qm nicht übersteigt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).

Was aber gilt, wenn sich die Immobilie auf einem extrem großen Grundstück befindet, das durch eine grundbuchmäßige Zusammenlegung gemäß § 890 BGB entstanden ist? Ist dann – neben dem Gebäude – der gesamte Grund und Boden begünstigt? Mit dieser Frage wird sich bald der BFH befassen müssen, und zwar in dem Verfahren II R 27/23. Zugrunde liegt ein Fall, über den das Niedersächsische Finanzgericht kürzlich entschieden hat (Urteil vom 12.7.2023, 3 K 14/23). Weiterlesen

Erbschaftsteuer und Familienheim: BFH urteilt erneut zugunsten der Erben

Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an den Ehegatten ist erbschaftsteuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der länger lebende Ehegatte die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang weiter zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Eine Ausnahme gilt (nur), wenn der Erwerber aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist.

Bereits kürzlich hatte ich auf das BFH-Urteil vom 1.12.2021 (II R 18/20) hingewiesen, wonach ein Erbe die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim nicht verliert, wenn ihm die eigene Nutzung des Familienheims aus gesundheitlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar ist. Im Urteilsfall machte die Klägerin geltend, sie habe sich angesichts ihres Gesundheitszustands kaum noch in dem Haus bewegen und deshalb ohne fremde Hilfe dort nicht mehr leben können. Folglich sei sie aus zwingenden Gründen aus dem Eigenheim ausgezogen.

Der BFH hat der Revision der Klägerin entsprochen. „Zwingend“, so der BFH, erfasse nicht nur den Fall der Unmöglichkeit, sondern auch die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung des Familienheims. Reine Zweckmäßigkeitserwägungen, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung, genügten zwar nicht. Anders liege es, wenn der Erbe aus gesundheitlichen Gründen für eine Fortnutzung des Familienheims so erheblicher Unterstützung bedürfe, dass nicht mehr von einer selbständigen Haushaltsführung zu sprechen sei.

Mit Urteil vom gleichen Tag, das aber etwas später veröffentlicht wurde, hat der BFH nachgelegt: Weiterlesen

Erbschaftsteuer: Altersbedingter Umzug schädlich für Steuerbefreiung der Eigenheim-Übertragung

Die Vererbung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie an den Ehegatten bzw. Lebenspartner oder an Kinder, Stiefkinder oder Kinder verstorbener Kinder ist erbschaftsteuerfrei, und zwar zusätzlich zu bzw. unabhängig von den persönlichen Freibeträgen. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist jedoch, dass der Erblasser das Eigenheim vor dem Erbfall selbst bewohnt hat und die Erben die Immobilie nach der Erbschaft zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken nutzen.

Fallen die Voraussetzungen innerhalb von zehn Jahren weg, entfällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG). Eine Ausnahme gilt (nur), wenn der Erwerber aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert ist.

Das Tatbestandsmerkmal „zwingende Gründe“ wird durch den BFH und die Finanzgerichte leider äußerst eng ausgelegt. So hat das FG Hessen entschieden, dass selbst ernsthafte psychische Gründe für den Auszug aus dem Familienheim nicht ausreichen, um die Steuerbefreiung zu behalten (FG Hessen, Urteil vom 10.5.2016, 1 K 877/15). Um es spitz zu formulieren: Psychische Gründe sind keine zwangsläufigen Gründe (vgl. dazu meinen Blog-Beitrag „FGs haben kein Einsehen bei psychischen Krankheiten von Steuerpflichtigen“).

Nun hat das FG Düsseldorf entschieden, dass „übliche“ altersbedingte Einschränkungen ebenfalls keine zwingenden Gründe für einen Auszug aus dem Familienheim innerhalb der Zehn-Jahres-Frist sind und die Steuerbefreiung für den Erwerb des Familienheims folglich rückwirkend entfällt (Urteil vom 8.1.2020, 4 K 3120/18 Erb). Weiterlesen

Grunderwerbsteuerbefreiung im Konzern – BFH gibt dem Gesetz einen Sinn

Die Grunderwerbsteuer unterliegen standardmäßig Änderungen der Rechtsträgereigenschaft an einem Grundstück. Bei Gesellschaften greift diese Sichtweise allerdings etwas zu kurz. Werden Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft übertragen, kommt es zu keinem Rechtsträgerwechsel am Grundstück. Bei Erreichen bestimmter Schwellen an Anteilsübertragungen wird daher auch ohne Rechtsträgerwechsel am Grundstück ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand ausgelöst (siehe § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG).

Gerade im Bereich der Umstrukturierung von Unternehmen kann die Grunderwerbsteuer ein Hindernis sein, denn Umwandlungsvorgänge führen regelmäßig zu Änderungen in der Beteiligungsstruktur von Gesellschaften. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber mit § 6a GrEStG eine Steuervergünstigung geschaffen, die Abhilfe leisten soll. Allerdings erfasst diese an sich gut gemeinte Vergünstigung aufgrund ihrer Ausgestaltung nur einen kleinen Anwendungsbereich. Nun hatte der BFH Gelegenheit, sich mit § 6a GrEStG zu beschäftigen und hat dankenswerter Weise der Vorschrift einen sinnvollen und vor allem praktischen Anwendungsbereich gegeben (Urteil vom 22.08.2019 – II R 18/19). Weiterlesen

Kombinieren Sie Steuerbefreiungen!

Aktuell hat der BFH entschieden, dass Grunderwerbsteuerbefreiungen beim Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern auch kombiniert bzw. interpoliert werden können.

Im Urteilssachverhalt ging es um die unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Geschwister. Hierfür existiert im Grunderwerbsteuergesetz keinerlei Steuerbefreiung. Mit Urteil vom 7.11.2018 (Az: II R 38/15) hat der BFH jedoch klargestellt, dass auch eine Zusammenschau von grunderwerbsteuerlichen Befreiungsvorschriften nach ihrem Sinn und Zweck über den eigentlichen Gesetzeswortlaut hinaus möglich ist. Weiterlesen

Interpolierende Grunderwerbsteuerbefreiungen

Bei der Grunderwerbsteuer gewinnen die interpolierenden Betrachtungsweisen, nicht zuletzt mit dem Blick auf die hohen Steuersätze, eine erhebliche Bedeutung. Leider ist dabei immer noch eine gewisse Rechtsunsicherheit gegeben. Weiterlesen

Immobilien: Abschreibungsvolumen generieren

Vielerorts haben sich die Immobilienpreise in den letzten Jahren stark gesteigert. Wer hingegen seine Immobilie schon lange besitzt und auch im Familienverbund erhalten möchte, konnte in der steuerlichen Betrachtungsweise von der reinen Steigerung am Immobilienmarkt nicht profitieren. Die Schaffung neuen Abschreibungsvolumens kann daher in einer Vielzahl solcher Fälle enorme Vorteile bringen.  Weiterlesen