Schwierigkeiten bei Erteilung der Steuernummer?

Mit Beschluss vom 17.7.2019 (Az: V B 28/19) hat der BFH klargestellt, dass Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ein öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer zusteht.

Nach der Entscheidung ist die Versagung einer Steuernummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehung nur verhältnismäßig, wenn sie auf ernsthaften Anzeichen beruht, nach dem objektiv davon auszugehen ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeteilte Steuernummer in betrügerischer Weise verwendet wird.

Für die Versagung der Steuernummer reicht es daher nicht aus, dass der Unternehmer in der Vergangenheit steuerlich unzuverlässig gewesen ist. Weiterlesen

Wann muss eine „vollständige Anschrift“ in der Rechnung vorliegen?

Mitte 2018 hatte der BFH im Nachgang zur EuGH-Rechtsprechung geurteilt, dass eine Rechnung, die zum Vorsteuerabzug berechtigen soll, auch eine reine „Briefkastenadresse“ des leistenden Unternehmers enthalten kann. Er muss unter dieser Adresse nicht seine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfalten. Nun hat der BFH weiter entschieden, dass für die Prüfung des Rechnungsmerkmals „vollständige Anschrift“ der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung maßgeblich ist (BFH-Urteil vom 5.12.2018 – XI R 22/14).

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Vorsicht mit dem Steuerausweis bei End- und Gesamtabrechnungen

Oftmals erstellen Unternehmer neben der Ursprungsrechnung (mit Umsatzsteuerausweis) später zusätzlich eine End- oder Gesamtabrechnung mit erneutem Ausweis der Umsatzsteuer. Doch hier gilt: Unternehmer, die für ein und dieselbe Leistung mehrere Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer erteilen, schulden die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer, und zwar neben der Umsatzsteuer für den ausgeführten Umsatz. Mit anderen Worten: Die Umsatzsteuer muss doppelt ans Finanzamt gezahlt werden (§ 14c Abs. 1 UStG).

Aktuell weist die OFD Karlsruhe darauf hin, dass das Problem der doppelten Rechnungen oder der Gesamtabrechnungen insbesondere in folgenden Branchen und Fällen auftritt:

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PDF-Rechnungen nicht nur ausdrucken, sondern abspeichern

Es ist seltsam: Da sind die GoBD seit bald vier Jahren in Kraft, doch der Umgang mit elektronischen Dokumenten ist vielen Mandanten (und auch Kollegen) weiterhin ein Rätsel. Noch immer werden Rechnungen, die als PDF-Datei eingehen (oder versandt werden), lediglich ausgedruckt und man denkt, das würde ausreichen. Allen, die so vorgehen, sei gesagt: Sie riskieren, dass:

a) Ihr Buchführungswerk verworfen wird und
b) der Vorsteuerabzug verloren geht.

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Sind die GoBD der Tod des Online-Banking?

Laut Rz. 119 der GoBD würde es zu einem formellen Fehler der Buchführung führen, wenn elektronische Belege ausgedruckt und der Papierausdruck mitsamt den anderen Papierbelegen abgeheftet würde. Vielmehr ist ein elektronisch erstelltes Dokument auch digital vorzuhalten (abzuspeichern), und zwar wiederum revisionssicher. Der Papierbeleg (Ausdruck) ist der weiteren Bearbeitung zu entziehen. Das gilt auch für Kontoauszüge im PDF-Format, die Bankkunden im Rahmen ihres Online-Banking erhalten. Dass die Bank selbst die GoBD-Sicherheit ihres elektronischen Kontoauszugs zusichert, hilft da nicht weiter. Weiterlesen

Rückwirkende Besteuerung des Handwerkers nach § 27 Abs. 19 UStG

Wer Bauträger und noch schlimmer die Handwerker berät, die an Bauträger leisten, muss nicht nur verzweifeln, sondern Zweifel an unserem Rechtsstaat haben. Dem Handwerker nachträglich (nach Jahren) die USt-Schuld zuzuschieben, weil der BFH die Steuerschuld des Bauträgers nach § 13b UStG nicht bestätigt hat (V R 37/10), ist der eigentliche Skandal. Das BMF und dem folgend der Gesetzgeber setzen den Vertrauensschutz außer Kraft (§ 176 AO). Man nehme ein neues Gesetz und so bleibt dann ein Steuerschuldner für den (schlafenden) Fiskus übrig. Ich nenne das „Steuerwäsche“.

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