Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Herstellung von Umlaufvermögen – dürfen Filmhersteller aufatmen?

Im Jahr 2017 blickte das FG Berlin-Brandenburg hinter die Kulissen eines Filmherstellers und urteilte, dass es sich bei den diversen Mieten für Drehorte, Kameratechnik, Requisiten etc. um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen handelt. Bringt nun das BFH-Urteil (III R 24/18) die Erleichterung?

Der Streitfall

Die Klägerin ist eine Filmproduktions-GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Herstellung von Kino- und TV-Filmen ist. Bei Filmwerken handelt es sich um individuelle Einzelstücke, deren Herstellungskosten unterschiedlich finanziert werden. Bei Auftragsproduktionen (z. B. bei TV-Filmen) liegt regelmäßig ein Werkvertrag vor, nachdem die Herstellungskosten in der Regel in voller Höhe von dem auftraggebenden Sender bezahlt werden. Die Filmwerke sind in diesem Fall Umlaufvermögen des Filmherstellers. Weiterlesen

Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Reiseleistungen: BFH-Urteil liegt nun im Wortlaut vor

Bereits mehrfach habe ich zu dem Thema „Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Reiseleistungen“ gebloggt. Nun liegt das Urteil des BFH vom 25.7 2019 (III R 22/16) im Wortlaut vor, so dass es interessierte Berater und Reiseveranstalter genauer studieren können. Ich selbst erlaube mir zunächst, aus der aktuellen Pressemeldung des BFH zu zitieren:

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Gewerbesteuerhinzurechnung bei Reiseleistungen: BFH entscheidet zugunsten der Reiseveranstalter

Das FG Münster hatte im Jahre 2016 entschieden, dass Reiseveranstalter ihre Aufwendungen für die Anmietung von Hotelkontingenten grundsätzlich gewerbesteuerlich hinzurechnen müssen (FG Münster v. 4.2.2016, 9 K 1472/13 G). Mit Urteil vom 24.9.2018 (3 K 2728/16 G) hat zwar das FG Düsseldorf entschieden, dass der Reisevorleistungseinkauf nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegt und für seine Haltung äußerst gute Gründe angeführt (vgl. Blog „Gewerbesteuerhinzurechnung bei Reiseleistungen: FG Düsseldorf vs. FG Münster“).

Dennoch war die Reisebranche höchst unsicher, wie der BFH urteilen wird. Ganz aktuell habe ich nun die Nachricht erhalten, dass der BFH die Münsteraner Entscheidung zurückgewiesen hat.

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Steuerliche Behandlung von Negativzinsen

Verrückte Dinge spielen sich auf dem Geldmarkt ab! Banken und Kreditinstituten erheben bei Kontoguthaben zunehmend „Strafzinsen“. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, wie diese Zinsen zu berücksichtigen sind. Stellen diese negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen dar? Ist eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung vorzunehmen? Und was ist mit der Umsatzsteuer? Der folgende Beitrag soll hierzu einen kurzen Überblick geben.

Einkommensteuer

Negativen Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital stellen keine Zinsen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Sie werden schließlich nicht vom Kapitalnehmer an den Kapitalgeber als Entgelt für die Überlassung von Kapital gezahlt. Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich lt. BMF-Schreiben vom 27.05.2015 vielmehr um eine Art Verwahr- oder Einlagegebühr. Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen werden diese allerdings als Werbungskosten durch den Sparer-Pauschbetrag gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG erfasst. Weiterlesen

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Anmietung von Messeständen

Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG, also die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, hat in den letzten Jahren im Rahmen von Betriebsprüfungen immer mehr Raum eingenommen. Man wundert sich ein wenig, was die Finanzverwaltung alles hinzurechnen möchte. Einen schönen Teilerfolg können nun jedoch die Gewerbetreibenden für sich verbuchen, die Messestände anmieten. Auch hier ist nämlich streitig, ob die für die Anmietung von Messestandflächen gezahlten Entgelte unter § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG fallen. Das FG Düsseldorf jedenfalls hat eine Hinzurechnung mit Urteil vom 29.01.2019 (10 K 2717/17 G, Zerl) abgelehnt.

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Tatort Berlin-Brandenburg – Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für Ausstattungsgegenstände bei Filmproduktionen

Berlin. Außen/Nacht. Im Schutze der Dunkelheit geht neben dem Eingang zu einem Ärztehaus ein Trupp SEK-Beamter in Stellung und trifft Vorbereitungen, in das Gebäude einzudringen. Szenenwechsel. Innen/Nacht. Zahnarztpraxis Müller. Das Notebook auf dem Schreibtisch ist die einzige Lichtquelle. Laut und wild führt ein Mann im Anzug ein Streitgespräch an seinem Handy. Die Tür schlägt auf und das Licht viele Taschenlampen und lauter Kommandos erhellet den Raum. ….“CUT!“

So ähnlich könnte der Sachverhalt gelagert sein, mit dem sich das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 25.10.2017 befassen musste und hinter die Kulissen einer Filmproduktion blickte. Weiterlesen

BFH: Unterschiedlich hohe gewerbesteuerliche Hinzurechnungen verfassungskonform

Der BFH hat sich mit seinem Urteil vom 14.06.2018 (AZ: III R 35/15 ) zur Frage geäußert, ob die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen verfassungskonform sind. In dem interessanten, aber zugleich auch tragischen Urteilsfall betrieb die Klägerin und Revisionsklägerin Hotels. Die Hotelgrundstücke wurden von ihr angemietet. Im Streitjahr erwirtschaftete sie einen Verlust von ca. 3,4 Mio. Euro. Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen für Miet-, Pacht- und Schuldzinsen sowie Lizenzgebühren führten allerdings dennoch zu einem Gewerbeertrag von über 2 Mio. Euro. Obwohl ein Verlust vorlag, wurde Gewerbesteuer in nicht unerheblicher Höhe festgesetzt. Weiterlesen

Anfrage zur Gewerbesteuer-Hinzurechnung oder „Was soll das?“

Vor einigen Jahren sang Herbert Grönemeyer „Was soll das?“ Irgendwie geht mir das Lied nicht aus dem Kopf, seit ich die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur „Gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen beim Ankauf von Hotelkontingenten“ zur Kenntnis genommen habe (BT-Drucks.19/3875).

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BFH hält gewerbesteuerliche Hinzurechnung für verfassungsgemäß – wird das BVerfG helfen?

Die gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungsvorschriften stehen nicht in Widerspruch zur Verfassung – jedenfalls nicht nach Ansicht des BFH (Urteil vom 14.06.2018, III R 35/15). Damit bestätigt das oberste deutsche Finanzgericht eine überaus ärgerliche Substanzbesteuerung, die für viele Unternehmen existenzbedrohend sein kann. Da ein Einlenken des Gesetzgebers wenig wahrscheinlich ist, bleibt an sich nur noch der Gang nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht – allerdings nur mit vagen Erfolgsaussichten.

Worum geht es?

Die Gewerbesteuer will nach ihrer Zielrichtung die objektive Ertragskraft des gewerblichen Unternehmens besteuern. Sie wird deshalb auch als „Objektsteuer“ bezeichnet. Weil es auf die Art der Finanzierung mit Eigen- oder Fremdkapital nicht ankommt, mindern Finanzierungszinsen des Unternehmers zwar bei der Einkommensteuer den steuerlichen Gewinn, werden jedoch bei der Gewerbesteuer wieder hinzugerechnet.

Bis einschließlich 2007 wurden als Finanzierungskosten vor allem Schuldzinsen zur Hälfte hinzugerechnet, landläufig „Dauerschuldzinsen“ genannt. Über den Begriff haben Finanzverwaltung und Unternehmen aber immer wieder gestritten: Finanzierungskosten für den Erwerb von Umlaufvermögen wurden beispielsweise nicht als Dauerschuldzinsen deklariert, hingegen Schulden mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr sehr wohl. Für Erhebungszeiträume ab 2008 regelt das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008, dass nunmehr sämtliche Schuldzinsen hinzugerechnet werden. Es kommt also nicht darauf an, ob die Schuld lang- oder kurzfristiger Natur ist. Weiterlesen

Urteilsgründe zum Thema „Gewerbesteuerhinzurechnung bei Reiseleistungen“ liegen vor

Bereits vor einigen Wochen hat das FG Münster im Rahmen einer Pressemitteilung seine Zwischenentscheidung zum oben genannten Thema bekannt gemacht. Nunmehr sind auch die Urteilsgründe veröffentlicht worden  (FG Münster  v. 04.02.2016,  9 K 1472/13 G); allerdings steht nach wie vor die endgültige Entscheidung aus. Da bereits klar ist, dass die Revision zugelassen wird, ist davon auszugehen, dass auch die endgültige Entscheidung des FG Münster nur eine Zwischenetappe bei der Frage sein wird, ob Reiseveranstalter ihre Aufwendungen für die Anmietung von Hotelkontingenten gewerbesteuerlich hinzurechnen müssen. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Urteilsgründe, da sie meines Erachtens sehr einleuchtend sind.

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