Enteignung von Anleihen oder Null ist nicht gleich Null

Verluste aus Wertpapieren im Privatvermögen sind nach § 20 Abs. 2 EStG nur bei Veräußerungen oder bestimmten Ersatztatbeständen abziehbar. Der reine Vermögensverfall ist also steuerlich grundsätzlich nicht relevant. Jüngst hat das FG Düsseldorf allerdings entschieden, dass auch die Enteignung zu einem Verlust führt, der steuerlich anzuerkennen ist (Urteil vom 25.9.2018, 13 K 93/16 E).

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Schneeballschlacht mit Scheinrenditen

Die verheerende (wenn auch ständige) Rechtsprechung des BFH (z. B. VIII R 4/07), wonach Gutschriften aus Schneeballsystemen zu Einnahmen aus Kapitalvermögen führen, wenn der Betreiber des Schneeballsystems bei entsprechendem Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen Beträge leistungsbereit und leistungsfähig gewesen wäre, könnte zukünftig ein klein wenig entschärft werden.  Weiterlesen

Steuerfalle „Aktientausch bei Verkauf des Arbeitgeber-Unternehmens“

Arbeitnehmer, die Aktien ihres Arbeitgebers halten, sollten vorsichtig sein, wenn dieser von einem anderen Unternehmen übernommen und ihnen ein Aktientausch angeboten wird. Denn falls sie neben den Aktien ihres neuen Arbeitgebers auch eine Barabfindung erhalten, ist diese sofort voll zu versteuern. Geregelt sind die steuerlichen Auswirkungen des Aktientauschs in § 20 Abs. 4a EStG. Und diese Vorschrift kann mitunter zu merkwürdigen Ergebnissen führen. Nehmen wir folgenden Fall: Ein Arbeitnehmer erwirbt im Jahre 2012 Aktien seines (alten) Arbeitgebers für 10.000 Euro. Diese haben heute einen Wert von 15.000 Euro. Nun wird das Unternehmen seines Arbeitgebers verkauft und dem Arbeitnehmer wird angeboten, die alten Aktien wie folgt zu tauschen: Er erhält 8.000 Euro in Form von Aktien seines neuen Arbeitgebers; daneben wird eine Barabfindung von 7.000 Euro geleistet. Nach „Adam Riese“ denkt man, es sei der Wertzuwachs 5.000 Euro zu versteuern. Doch weit gefehlt:

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Ein Verlust ist ein Verlust und bleibt auch ein Verlust

Eigentlich sollte Steuerrecht doch eine einfach Sache sein: Von dem was reinkommt, zieht man Verluste bzw. dass was für das Reinkommende aufgewendet wurde ab und von dem Ergebnis X muss man seinen „Zehnten“ (oder auch ein bisschen mehr) an den Fiskus abtreten.  Weiterlesen

Was kommt denn nach der Abgeltungsteuer?

Im vorherigen Beitrag „Abgeltungsteuer – Quo vadis?“ berichteten wir über Pläne aus den verschiedenen politischen Ecken die Abgeltungsteuer letztlich abzuschaffen. Auch aus dem Bundesfinanzministerium war zu hören, dass es solche Gedankenspiele (und wohl auch ein bisschen mehr) für den Zeitraum nach der Bundestagswahl in 2017 gibt. Aber, was kommt denn dann?

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Verluste bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Die Änderungswut des Gesetzgeber ist bekanntlich groß und hält Bürger und Steuerberater in Atem. Wer gutmütig ist, glaubt den neuen gesetzlichen Anweisungen. Es lohnt sich aber, kritisch zu hinterfragen, ob das, was geregelt ist, dem Verfassungsrecht entspricht. Nach Richtigkeit isoliert darf man nicht fragen, aber der Begriff der Folgerichtigkeit hat durch das BVerfG seine besondere Dynamik erhalten. Weiterlesen