Es war einmal: Schrottimmobilien und Co. bei den weisen Steuerrichtern

Es waren einmal einige böse Bankberater, die mit Immobilienverkäufern gemeinsame Sache gemacht und unerfahrenen Anlegern so genannte Schrottimmobilien angedreht und gleich die Finanzierung übernommen haben. Doch die Jahre vergingen, einige Anleger stellten sich den Banken entgegen und fanden mutige Richter, die dem Treiben ein Ende gesetzt haben (na ja, zumindest haben sie schlimmste Auswüchse beendet). Doch das Märchen war damit noch nicht zu Ende.

Denn nicht nur die bösen Buben wollten ans Geld der Anleger, sondern auch die Steuereintreiber. Im Rahmen eines Vergleichs „erlassene“ Schuldzinsen seien doch Einnahmen, von denen ein beträchtlicher Teil ins Steuersäckel gehöre.

Doch wieder waren es mutige Anleger und ihre Richter, die sich dem widersetzt haben. Es geschah am Finanzgericht zu Baden-Württemberg, dessen Advokaten zugunsten der Käufer entschieden, dass sich ein Darlehens- und Zinserlass in den betroffenen Fällen grundsätzlich nicht steuererhöhend auswirken dürfe. Weiterlesen

Umsatzsteuer bei Abfindungszahlung des Mieters

Umsatzsteuer gibt es grundsätzlich nur dann an, wenn zwischen den Parteien ein Leistungsaustausch stattfindet. Ein Schadenersatz ist hingegen aufgrund des fehlenden Leistungsaustausches nicht umsatzsteuerbar.

In diesem Zusammenhang hat bereits der BFH in seinem Urteil vom 22.5.2019 (Az: XI R 22/17) klargestellt, dass Abfindungszahlungen eines Mieters an den Vermieter im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung eines gewerblichen Mietverhältnisses umsatzsteuerpflichtiges Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustausches sind. Ein nichtsteuerbaren Schadensersatz der BFH insoweit nicht erkennen. Weiterlesen

Unfall mit Leasing-Pkw: Schadenregulierung inklusive Umsatzsteuer?

Seit Jahr und Tag streiten sich Unfallgeschädigte und Versicherungen darum, ob ein Kfz-Unfallschaden mit oder ohne Umsatzsteuer zu regulieren ist. Im Bereich der Leasingfahrzeuge ist umstritten, ob bei der Regulierung von Schäden auf den – vorsteuerabzugsberechtigten – Leasinggeber oder den – oftmals nicht vorsteuerabzugsberechtigten – Leasingnehmer abzustellen ist. Im letzteren Fall wäre der Schaden mit Umsatzsteuer zu ersetzen, wenn der Leasingnehmer das Kfz nach einem unverschuldeten Unfall hat reparieren lassen.

Aktuell hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg entschieden, dass die gegnerische Versicherung die Umsatzsteuer zu erstatten hat, die auf die Reparaturkosten entfällt, wenn der Leasingnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Auf den – hinter ihm stehenden – Leasinggeber kommt es also nicht an (Urteil vom 22.8.2019, 12 U 11/19).

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Erstattung von Umsatzsteuer an Krankenkassen

Es kommt nicht oft vor, dass sich das Bundessozialgericht mit Problemen des Umsatzsteuerrechts auseinandersetzen muss. Aktuell hat es sich jedoch mit der Frage befasst, ob Krankenkassen einen Anspruch auf Rückzahlung von Umsatzsteuern gegenüber Krankenhäusern haben, wenn sich eine – zunächst steuerpflichtige – Leistung als steuerfrei erweist und die Krankenhäuser ihre Voranmeldungen hätten berichtigen können. Das Urteil soll hier kurz vorgestellt werden, da es ­– über den Fall der Krankenhäuser hinaus – auch bei anderen Sachverhalten relevant werden könnte. Nach dem Urteil des BSG vom 9.4.2019 (BSG 9.4.2019, B 1 KR 5/19 R) gilt:

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Unterliegt Schadensersatz aufgrund Falschberatung der Kapitalertragsteuer?

Schadensersatzprozesse wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Falschberatung durch Banken und Anlageberater sind leider keine Seltenheit. Oftmals enden die Rechtsstreitigkeiten mit einem Vergleich. Aber wie es im Leben immer ist: Eine steuerliche Komponente hat auch dieser Sachverhalt und so geht der Streit weiter. Eine interessante Entscheidung zur Frage der Kapitalertragsteuerpflicht von Schadensersatzzahlungen hat nun das OLG Hamm gefällt. Danach gilt: Ein Abzug von Kapitalertragsteuer durch das Kreditinstitut von einer Vergleichszahlung wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung bei der Zeichnung eines Schiffsfonds ist nicht gerechtfertigt (Urteil vom 23.10.2018, Az. 34 U 10/18).

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Haftung? Steuerberater ≠ Rechtsanwalt

Am Dienstag veröffentlichte der BGH eine interessante Entscheidung zur Steuerberaterhaftung. Danach haftet der Berater – anders als der Rechtsanwalt – grundsätzlich nicht für unterlassene Hinweise zum Zivilrecht. Dem Berufsstand dürften die Richter nur auf den ersten Blick einen Gefallen getan haben. Weiterlesen