Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!

Bei wirtschaftsfreundlichen Neuregelungen hat der Steuergesetzgeber zu oft Angst vor der eigenen Courage. Das ist nicht mehr zeitgemäß.

Seit gut 10 Jahren lag der Hauptfokus der Steuerpolitik fest auf dem restriktiven Kampf gegen allerlei vermeintliche und echte Steuergestaltungsmöglichkeiten sowie gegen Steuerhinterziehung. Mit der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage drängen sich ganz langsam wieder andere Themen in den Vordergrund, z.B. Investitionsanreize (Investitionsprämie für Klimaschutz) oder eine geringere Besteuerung einbehaltener Gewinne von Personenunternehmen (Thesaurierungsbegünstigung). Erste Gesetzentwürfe sollen nach der Planung des BMF demnächst das Licht der Welt erblicken. Dabei sollten BMF und Steuergesetzgeber unbedingt Fehler der Vergangenheit vermeiden.

Das Problem dabei: Nachhaltigen Eindruck haben die o.g. sowie andere, in den vergangenen Jahren eingeführte wirtschaftsfreundliche Regelungen meist nicht hinterlassen. Zu oft waren sie zwar gut gemeint, verloren sich in der Ausgestaltung aber im Kleinklein diverser Missbrauchsvermeidungsregelungen, geringer Förderhöhen oder restriktiver Zugangsvoraussetzungen. „Fördern ja, aber bitte bloß nicht zu viel!“, war offenbar die Devise. Der Steuergesetzgeber sollte diesen zögerlichen Ansatz hinter sich lassen, damit steuerliche Anreize erfolgreich wirken können. Hier einige Beispiele für Förderinstrumente, die mit angezogener Handbremse auf den Weg geschickt wurden: Weiterlesen

Die Steuerpolitik der Ampel – Teil 2: Digitalisierung

Endlich Vorfahrt für Digitalisierung?

Die Ampelkoalition schmückt sich mit Etiketten wie Aufbruch, Modernisierung oder Fortschritt. Eine Artikelserie geht der Frage noch, ob der Inhalt des Koalitionsvertrags aus steuerlicher Sicht hält, was die Überschrift („Mehr Fortschritt wagen“) verspricht.

„Digitaler Staat und digitale Verwaltung“ lautet eine der ersten Überschriften im Koalitionsvertrag. „Die Verwaltung soll agiler und digitaler werden. … Wir wollen das Potenzial der Digitalisierung in Staat und Gesellschaft besser nutzen“ geht es weiter und es folgen auch eine Reihe konkreter steuerpolitischer Digitalisierungsprojekte. Dieser Schwerpunkt ist zweifellos richtig, aber allein aus der politischen Prosa des Koalitionsvertrags lässt sich noch nicht der grundlegende Paradigmenwechsel ableiten, der nötig wäre. Denn bereits im Jahr 2018 verkündete die damalige Große Koalition eine „Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung“. 2013 formulierte die Vorgänger-GroKo eine „Digitale Agenda für Deutschland“. Erst ein Blick in die noch älteren Koalitionsverträge von 2009 und 2005 zeigt, dass Digitalisierung damals nur ein politisches Randthema war.

Das bedeutet aber auch, dass die Politik seit einem knappen Jahrzehnt voll auf Digitalisierung setzt. Zeit genug, um – hier mit Blick auf das Besteuerungsverfahren – eine Zwischenbilanz zu ziehen. Teilt man den Digitalisierungsgrad der Finanzverwaltung in fünf Level ein, landet Deutschland allenfalls im unteren Mittelfeld auf Level 2, da immerhin elektronische Steuererklärungen Standard sind (Level 1 „E-file“) und auch Bilanzdaten elektronisch übermittelt werden (Level 2 „E-accounting“).

Andere Länder führen bereits Echtzeit-Datenabgleiche auch über Steuerarten hinweg oder mit Bankdaten durch (Level 3 „E-match“) oder führen gar schon Echtzeit-Analysen der Steuerdaten durch (Level 4 „E-Audit“). Den theoretischen Endpunkt, in dem die Finanzverwaltung die Steuerberechnung selbständig auf Basis der Unternehmensdaten durchführt (Level 5 „E-asses“) erreicht derzeit noch kein Land.

Das führt vor Augen: Nirgendwo klaffen Anspruch und Wirklichkeit der Politik stärker auseinander als beim Zukunftsthema Nummer 1, der Digitalisierung. Die Ampel ist dann eine erfolgreiche Regierungskoalition, wenn sie diese Erwartungslücke schließt oder zumindest deutlich verringert. An diesem Maßstab ist auch die angekündigte Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung zu messen.

Das Kernprojekt der Koalition dürfte in diesem Zusammenhang die „schnellstmöglich“ angekündigte Einführung eines elektronischen Meldesystems sein, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet wird. Damit ist ein sog. E-Invoicing gemeint, das in verschiedenen Formen, z.B. in Italien und Spanien, bereits vorhanden ist. Ein solches System, in dem Rechnungsdaten in Echtzeit an die Finanzverwaltung gehen, würde einen Levelaufstieg bedeuten, muss aber zwingend in enger Kooperation mit der Wirtschaft entwickelt werden. Weiterlesen

Parteien zur Bundestagswahl 2021 – Teil 5: Beobachtungen im Kleingedruckten

Als Grundlage für die kommenden Koalitionsverhandlungen bieten die Wahlprogramme einen nicht zu unterschätzenden Indikator, wie die Steuerpolitik in den nächsten vier Jahren aussehen könnte. Ein genauer Blick lohnt also, um gegen Überraschungen gewappnet zu sein. Im fünften Teil unserer Artikelserie widmen wir uns einigen Randaspekten der Steuerprogramme, die im allgemeinen Wahlkampfgetöse zumeist untergehen, aber hier und da doch ein Schlaglicht auf die Denkweise der Parteien werfen.

Beim Durchblättern der Programme befällt den Leser ab und an das bekannte Déjà-vu-Gefühl. Denn an manchen Stellen fordern die Parteien im Brustton der Überzeugung Maßnahmen, die längst umgesetzt wurden. Teils mag dies daran liegen, dass entsprechende Beschlüsse erst kurz vor Redaktionsschluss der Programme gefasst wurden. So z.B. beim öffentlichen Country-by-Country-Reporting, das SPD und Linke fordern, obwohl sie über das EU-Parlament erst kürzlich in die politische Beschlussfassung eingebunden waren. Andernorts drängt sich aber auch der Eindruck auf, dass einige Dinge schlicht weiter gefordert werden, weil sich damit in der Anhängerschaft punkten lässt. Einige Beispiele: Weiterlesen

Scholz und sein Haushalt 2022: Einstimmung auf höhere Steuern?

Das Bundeskabinett beschloss kürzlich die Eckwerte für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022. Erneut soll es eine Ausnahme von der Schuldenbremse geben. Gleichzeitig werden in 2021 mehr Schulden gemacht als zunächst geplant. Sind Steuererhöhungen damit unvermeidbar?

Hintergrund

 Der neue Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 hat es in sich. Ihm zufolge wird es zu einer nie dagewesenen Rekordverschuldung kommen. Auch für das aktuelle Jahr plant der Bundesfinanzminister höhere Ausgaben ein, als zunächst berechnet.

Zu den Eckwerten:

Im aktuellen Jahr plant Scholz ein, dass die Nettoneuverschuldung um 60,4 Mrd. Euro höher liegt, als zunächst geplant war. Dafür ist ein Nachtragshaushalt in Arbeit. Die Neuverschuldung für 2021 steigt damit auf eine Summe von rund 240,2 Mrd. Euro an, während der Ausgabenrahmen insgesamt auf den Wert von rund 547,7 Mrd. Euro ansteigt. Reduziert werden muss gleichzeitig die Wirtschafts-Wachstumsannahme, die der Haushaltsplanung zunächst noch zugrunde gelegen hat. Während man im Herbst 2020 noch eine Rate von rund 4,4 Prozent für 2021 zugrunde legte, wurde dieser Wert aktuell auf drei Prozent reduziert.

Für 2022 kommt es dann noch dicker. Weiterlesen

Wie viel kassiert das Finanzamt beim Dembélé-Transfer?

Fußball und Steuern sind zwei Themen, die recht gut zusammen passen. Davon zeugt nicht zuletzt die lange Liste von passenden Beiträgen in diesem Blog. Das wirtschaftlich interessanteste Thema rund um „das Leder“ ist derzeit sicher der bevorstehende Verkauf von Ousmane Dembélé durch Borussia Dortmund. Doch wie viel Steuer fällt bei so einem Mega-Deal eigentlich an? Weiterlesen